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BIBLIOTHEK/602: Technische Informationsbibliothek wird zum 1. Januar 2016 Stiftung (idw)


Technische Informationsbibliothek (TIB) - 15.07.2015

Die TIB wird zum 1. Januar 2016 Stiftung

Gesetz "Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB)" einstimmig im Niedersächsischen Landtag beschlossen


Der Niedersächsische Landtag verabschiedete am Dienstag, 14. Juli 2015, einstimmig das Gesetz "Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB)". Damit steht der Verselbstständigung der TIB in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2016 nichts mehr im Wege.


Mit dem Gesetz wird die TIB in die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen überführt. Damit erhält sie die für ihre Weiterentwicklung als Deutsche Zentrale Fachbibliothek für Technik und Naturwissenschaften notwendige Autonomie und Gestaltungsfreiheit. Die Forderung nach einer selbstständigen Rechtsform der TIB gibt es bereits seit 2011 - als ein Ergebnis der Evaluierung, der sich die Bibliothek als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft alle sieben Jahre stellen muss.

Das Gesetz sieht auch vor, die Universitätsbibliothek Hannover in die Stiftung zu integrieren, so dass die bestehenden effizienten Strukturen bei der lokalen Literatur- und Informationsversorgung der Leibniz Universität Hannover erhalten bleiben werden. Diese Aufgaben nehmen beide Bibliotheken bereits seit 1959 gemeinsam wahr. Sie sind eng aufeinander abgestimmt und organisatorisch verzahnt. Diese über Jahrzehnte gewachsenen Synergien würde eine formale Trennung aufheben. Deshalb wurde die Idee geboren, nicht nur die TIB, sondern TIB und UB zusammen in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen.

"Am Ende des langwierigen Gesamtprozesses wird eine große, leistungsstarke und innovative Bibliothek stehen. Eine Bibliothek, die den zukünftigen Anforderungen ihrer Kunden und Nutzer sicher gewachsen sein wird, da sie auch auf Basis eigener Forschung und Entwicklung die Bereitstellung nachhaltiger digitaler Informationsdienste gewährleisten kann", sagt Uwe Rosemann, Direktor der TIB.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dann ist die TIB eine rechtlich selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Ab diesem Zeitpunkt wird die TIB in ihrem Namen die Zusatzbezeichnung "Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek" tragen.


Weitere Informationen unter:
http://www.tib-hannover.de
- Mehr zur Technischen Informationsbibliothek (TIB)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1185

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Technische Informationsbibliothek (TIB), Dr. Sandra Niemeyer, 15.07.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2015

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