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REZENSION/479: Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hg.) - Jahrbuch 2009 (SB)


Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hrsg.)


Jahrbuch 2009

Jenseits der Menschenrechte

Die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik


Das antike Athen gilt in der das Leben auf diesem Planeten dominierenden westlichen Welt als Keimzelle der Demokratie, obwohl es eine Sklavenhaltergesellschaft war. Die Bürger der Stadt hatten sich "gleiche" (Bürger-) Rechte verliehen, ohne auch nur im entferntesten auf den Gedanken zu kommen, diese auch den Sklaven, auf deren Unterdrückung, Entrechtung und Ausbeutung ihr Wohlstand und damit die politisch-kulturelle Entwicklung der jungen Demokratie beruhte, zuzugestehen oder diese Frage untereinander auch nur zu diskutieren. Die "Gleichheit" beruhte auf der Ungleichheit, die "Freiheit" der einen auf der Unfreiheit anderer, das Recht, Menschen- wie Bürgerrecht, auf dem Unrecht oder, nüchterner ausgedrückt, auf purer Gewalt; denn fraglos werden sich die Sklaven der Antike nicht aus freien Stücken in das ihnen auferzwungene Los begeben haben.

Der Demokratie, die bis auf den heutigen Tag in politisch-moralischer Hinsicht als die höchstentwickelte Form gesellschaftlicher Verfügung gilt, haftet die Tatsache, daß die in ihr postulierten Werte und Versprechen ebenso zwangsläufig wie tabuisiert auf ihrer Verkehrung beruhen, keineswegs nur als ein kleiner Schönheitsfleck an. Der gesellschaftliche Überbau der in ihrem Kern gewaltgestützten Herrschaft des Menschen über den Menschen weist seit der Antike eine ungebrochene Linie postulierter Freiheits- und Wohlstandsversprechen auf, denen als eine gemeinsame Klammer vor allem die Tatsache anhaftet, daß keineswegs alle Menschen ihrer teilhaftig werden (können). Zur "Demokratie" gesellten sich in der abendländischen Ideengeschichte später noch die "Menschenrechte", zunächst konzipiert als Abwehrrechte des an der allgemeinen Raubordnung partizierenden Bürgertums gegenüber staatlicher Allgewalt, denen der Anspruch allgemeiner Gültigkeit verliehen wurde, um die ordnungspolitische Bindekraft dieses Versprechens gegenüber all jenen Menschen, deren tatsächliche Lebenslage mit solch hehren Idealen nicht in Deckung zu bringen ist, auf die höchstmögliche Stufe zu stellen.

Wer heute in Afrika, Asien oder Lateinamerika um sein tägliches Überleben kämpfen muß, weil die führenden Weltmächte nach Jahrhunderten der Inbesitznahme, Kolonialisierung, Versklavung und Ausplünderung im engen wie übertragenen Wortsinn "verbrannte Erde" hinterlassen haben, weshalb es in diesen Regionen noch heute für Millionen Menschen an Trinkwasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Elektrizität und Wohnraum mangelt, wird wenig Interesse für Fragen nach "Demokratie" und "Menschenrechten" aufbringen können. Zwischen den Millionen Menschen, die in den von der westlich-imperialistischen Staatenelite als "Entwicklungsländer" titulierten Regionen unter Hunger und Mangel leiden, und den (noch) satten Bürgern in der aus der Welt der Kolonialherrn fortentwickelten Bastion relativen Wohlstands gibt es ein den Sklaven und Bürgern des antiken Athen vergleichbares Mißverhältnis.

Diese beiden Welten stehen nicht beziehungslos nebeneinander, da der Wohlstand der einen in fortgesetzter Weise auf dem Elend der anderen beruht und dieses immer wieder aufs Neue gebiert. Dies erklärt, warum es ein so auffälliges Desinteresse und eine angesichts der postulierten Ansprüche und Werte geradezu beklemmende Ignoranz des Westens gegenüber dem alltäglichen Sterben in den Hungerzonen der Welt gibt. Aus Gründen der alle Lebensbereiche betreffenden extremen Mangelversorgung sterben Jahr für Jahr in den Ländern der sogenannten Dritten Welt fast elf Millionen Kinder einen unter anderen Umständen vermeidbaren Tod. Einen Aufschrei des Entsetzens kann diese grausame Realität in der westlichen Welt nicht hervorrufen, weil das dort bevorzugte Schweigen nicht etwa durch Unkenntnis dieser Verhältnisse, sondern durch das profunde Wissen um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen diesem Elend und dem eigenen Wohlstand zu erklären ist.

Dieses Wissen wird auch Pate gestanden haben bei den Vorbereitungen und Maßnahmen, die in der Europäischen Union längst getroffen wurden, um sich des Ansturms notleidender Menschen aus den zwar formal entkolonialisierten und gleichwohl in schuldknechtschaftsbegründeter Abhängigkeit gehaltenen Staaten zu erwehren. In dem vom Komitee für Grundrechte und Demokratie herausgegebenen "Jahrbuch 2009", das unter dem Titel "Jenseits der Menschenrechte" dem Themenschwerpunkt "Die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik" gewidmet ist, weist einer der Autoren, Christoph Marischka von der Informationsstelle Militarisierung, in seinem der EU-Agentur zur systematischen Flüchtlingsabwehr, Frontex, gewidmeten Beitrag auf die Berliner Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Zeit als EU-Ratspräsidentin hin (S. 41): "Wir werden den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und die illegale Einwanderung gemeinsam bekämpfen." Zu diesem Zweck müssen "wir" laut Merkel "einer gemeinsamen europäischen Armee näherkommen".

Die Einwanderung von Menschen aus außereuropäischen Staaten in das Territorium der EU könnte nicht illegal sein, wenn es die EU-Staaten ihrerseits nicht illegalisiert und die offensichtlich Unerwünschten damit auch per se kriminalisiert hätten. Wenn also nach Maßgabe der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, der innerhalb der EU nicht widersprochen wurde, die Abwehr hilfesuchender Menschen an den EU-Außengrenzen ein legitimer Zweck militärischer (!) Mittel sein soll, spricht dies Bände über den tatsächlichen Stand der repressiven Entwicklung diesseits wie jenseits der bereits heute vielfach mit tödlicher Gewalt "gesicherten" Außengrenzen.

In dem "Jahrbuch 2009" widmete der Journalist Elias Bierdel der Schilderung dieses Flüchtlingssterbens einen eigenen Beitrag ("Auf dem Weg nach Europa - Migration am Frontabschnitt Griechenland", S. 88). Bezugnehmend auf eine von der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl bereits 2007 veröffentlichte Studie stellt Bierdel klar, daß Flüchtlinge vor den Küsten Griechenlands (wie auch anderer Staaten der "Festung Europa") beileibe nicht nur infolge seeuntüchtiger Schiffe ertrinken, sondern daß viele von ihnen den direkten Kontakt zu den Sicherheitskräften nicht überleben. Bierdel bezeichnet dieses Studie als ein "seltenes Dokument über die grausige Realität der 'Flüchtlings-Abwehr'", weil Überlebende in ihr schildern, wie Menschen von der griechischen Küstenwache in ihren Booten abgedrängt, geschlagen, nackt ausgezogen, gefoltert, durch Scheinhinrichtungen gequält und auf unbewohnten Felsinseln ausgesetzt wurden.

Derartige Berichte liegen inzwischen Jahre zurück, ohne daß es einen Aufschrei der Empörung oder des Entsetzens diesseits der Außengrenzen gegeben hätte. Durch diese und weitere bekanntgewordene Beispiele einer tödlichen Flüchtlingsabwehr - Griechenland ist keineswegs ein Einzelfall - zeichnet sich seit langem, noch bevor die Militarisierung der EU und insbesondere die Abschottung der Grenzen in vollem Umfang realisiert werden konnten, ab, daß - so auch Bierdel - "die finanziellen und politischen Anstrengungen nicht darauf gerichtet sind, den Schutz- und Hilfesuchenden einen sicheren Platz anzubieten" (S. 96). "Vielmehr investiert Europa Milliarden in den Ausbau seines Grenzsicherungssystems. Und damit in die Abschaffung der Menschenrechte", lautete das Fazit Bierdels, der 2004 als Chef der Hilfsorganisation Cap Anamur von den italienischen Behörden unter dem Vorwurf, Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet zu haben, mitsamt seines Schiffes festgesetzt worden war, nachdem die "Cap Anamur" 37 afrikanische Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet und nach Italien gebracht hatte.

In diesem Zusammenhang von einer "Abschaffung der Menschenrechte" zu sprechen, ist auf den ersten Blick so zutreffend wie begründet, weil den hilfsbedürftigen Menschen schon das elementarste Menschenrecht, nämlich das Recht zu leben, abgesprochen wurde. Aus der Tatsache, daß die EU an ihren Außengrenzen ihr wahres Gesicht zeigt, auf eine "Abschaffung" der Menschenrechte zu schließen, so als hätten diese mit ihrer Propagierung in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" am 10. Dezember 1948 in San Francisco tatsächlich eine bedingungslos gültige und wirksame Qualität erhalten, ist hingegen irreführend.

Die Jahrbuch-Autoren und -Autorinnen hinken, so absurd dies zunächst erscheinen mag, in der Beschreibung und Feststellung der Verhältnisse hinter der tatsächlichen Entwicklung und Realität noch hinterher. So herrscht unter ihnen der Tenor vor, daß die Menschenrechte in Gefahr seien, daß es um ihre Umsetzung schlecht bestellt sei und dergleichen mehr. Ihnen allen oder beinahe allen ist zudem eine Position der Überlegenheit und vermeintlichen Nicht-Betroffenheit gemein, aus der heraus sie sich um die entrechteten und gefährdeten Flüchtlinge zu kümmern vorgeben, wobei sie sich diesen gegenüber unter Umständen sogar als der verlängerte Arm einer EU-Administration erweisen, indem sie mit begleitenden sozial- und politikwissenschaftlichen Studien zur besseren Flüchtlingsabwehr und -verwaltung ebenso beitragen wie in das Grenzregime eingebundene Nichtregierungsorganisationen.

So wird im Editorial des Jahrbuchs einem "scharfäugigen Realismus" das Wort geredet, nur um dann auf die Befindlichkeiten der Betrachter auszuweichen (S. 12/13):

Menschenrechtliches Engagement setzt neben einer angemessenen Fassung der den Menschen wesentlichen Normen und materiellen Formen in einem zweiten, mühsamen Schritt voraus, zu sehen und zu sagen, "was ist". Also scharfäugigen Realismus. Dann kann einen leicht Verzweiflung überfallen. Das Gefühl, nein nahezu Wirklichkeit der Ohnmacht. Dazu ist das, was in diesem Jahrbuch an Informationen und perspektivischen Facetten ausgebreitet wird, rundum, also nahezu ohne Ausnahme angetan. Und das ist Teil der Verzweiflung und Teil des dazugehörigen Muts. Erforderlich ist ein "mutiger Glaube", um an den Menschenrechten festzuhalten, nein, um sie täglich in immer neu versuchten Millimetern zu verfolgen. Zugleich aber darf man gerade darum nicht schönreden. Als seien wir mittendrin im Zuge einer annähernden Global- und Lokalverwirklichung der Menschenrechte. Seichtes Weltethikgeschwätz. Eher das Gegenteil ist der Fall. Der radikal nüchternen Einsichtskraft, die in der Verzweiflung kernt, bedarf es demnach ebenso wie des mutigen Glaubens, ja des menschengeschichtlich wohl begründeten, darum begründbaren Wissens: Diese Menschenrechte in ihrer fortentwickelten Fassung der Allgemeinen Erklärung vom 10. Dezember 1948 sind es, die andauernd und überall, was immer die einzelne und der einzelne tut, unser uneingeschränktes Engagement lohnen.

Mit dieser Erklärung positioniert sich die Herausgeberin des Jahrbuchs, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, als Sachwalterin eines legalistischen Standpunktes westlicher Provenienz, bei dem alles Elend der Welt unter die Suprematie eines Menschenrechtskonstrukts gestellt wird, das wie ein Silberstreif am Horizont den von irdischen Kümmernissen Betroffenen ein quasi religiöses Lösungsversprechen in Aussicht stellt. Das offensichtliche Versagen der Menschenrechtsrhetorik - wie könnte es nach 60 Jahren zu schwersten und faktisch straffreien Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Organe kommen, wenn die Menschenrechte wie behauptet ausnahmslos für jeden Menschen gelten würde und deren Erklärung eine tatsächliche Schutzwirkung entfaltet hätte? - wird nicht zum Anlaß genommen, dieses hehre, der gesamten Menschheit gegebene Versprechen kritisch-analytisch daraufhin abzuklopfen, ob es nicht zur Festigung der vorherrschenden internationalen Raubstruktur beiträgt, indem es all jenen, zu deren Lasten die westliche Welt ihren Wohlstand erwirtschaftet, einen Schutz verspricht, der seiner tatsächlichen Funktion nach niemals eingelöst werden kann oder soll.

Bezeichnenderweise scheinen die Autoren des Editorials, bei denen es sich um die Mitbegründer des Komitees für Grundrechte und Demokratie, die Professoren Wolf-Dieter Narr und Roland Roth, sowie Birgit Sauer, Martin Singe, Elke Steven und Dirk Vogelskamp handelt, kritische Stellungnahmen zu den just in diesem Jahrbuch veröffentlichten Beiträgen vorausgesehen zu haben. So wurde im Editorial, anschließend an die bestenfalls rhetorische Frage, was denn nach 60 Jahren aus den Postulaten der Menschenrechtserklärung geworden sei, Kritik an den "zu sparsamen" und "viel zu zurückhaltenden" Beiträgen geübt bzw. vorweggenommen (S. 8):

Was ist sechzig Jahre nach der Erklärung in San Francisco aus den apostrophierten Kernpostulaten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geworden? Die bedrückenden und doch viel zu sparsamen und punktuellen, die viel zu zurückhaltenden Beiträge in diesem Band lassen ob der zerrütteten, nie erprobten Menschenrechte nicht froh werden.

Leider lassen die Autoren und Autorinnen des Editorials die sich darob anschließende Frage, worin denn die von ihnen selbst monierte Sparsamkeit und Zurückhaltung gelegen haben könnte, unbeantwortet. Daß die Menschenrechte "nie erprobt" wurden, ist zudem eine wenig nachvollziehbare Behauptung, haben doch unzählige Einzelpersonen und Hilfs- wie Menschenrechtsorganisationen in den zurückliegenden Jahrzehnten mit unendlich viel Mühe und Geduld die bereitgestellten Instanzen und Instanzenwege in Anspruch genommen bzw. zu nehmen versucht, um den Menschenrechten zur Durchsetzung und Gültigkeit zu verhelfen. Die Jahrbuch-Beiträge haben, wenn auch in durchaus unterschiedlichem Ausmaß, einen Informationswert, wobei neben dem bereits erwähnten, von Elias Bierdel, einem Mitbegründer des Vereins "borderline europe - Menschenrechte ohne Grenzen e.V.", der auf seiner Website akribisch über das tägliche Sterben an den EU-Außengrenzen berichtet (www.borderline-europe.de), verfaßten Beitrag in erster Linie der Text des IMI-Vorstandsmitglieds Christoph Marischka über die Agentur Frontex hervorzuheben ist ("Frontex: Im Netz des EU-Sicherheitssektors", S. 39).

Die allermeisten Beiträge - mit einer einzigen Ausnahme, von der abschließend noch die Rede sein wird - befassen sich auf die eine oder andere Weise mit dem einen oder anderen Aspekt des "Problems" Migration und unerwünschte Flüchtlinge, ohne jedoch für diese Menschen, denen - wenn man so will - Menschenrechte vorenthalten werden, klar Position zu beziehen. Das menschenrechtsbewegte und -motivierte Engagement endet in aller Regel und nicht grundlos an der Stelle, wo es zu einem gewollten, weil als unvermeidbar begriffenen Dissens und Konflikt zu den nationalstaatlich wie auch gesamteuropäisch verfaßten Obrigkeiten in Erscheinung treten müßte. Da den meisten Jahrbuch-Autoren und -Autorinnen die Vermeidung derartiger Streitpositionen, und sei es aus berufsständischen Gründen, selbstverständlich zu sein scheint, enden ihre durchaus informativen Beiträge in der Feststellung eigentlich längst bekannter Tatsachen.

Eberhard Jungfer, Arzt und Mitarbeiter der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM), bringt in seinem Text zum Thema "Migrationen im Sozialen Weltkrieg" (S. 16) Verständnis auf für die Vielfalt des Widerstands gegen den tödlichen Imperialismus. Dem "sozialen Weltkrieg", wie er keineswegs unzutreffend das Vorgehen des Westens bezeichnet, kann er aus der Distanz desjenigen, der sich aufgrund seiner privilegierten Position sicher wähnen zu können glaubt, noch etwas Positives abgewinnen. Migration als der Versuch, in dem "sozialen Weltkrieg" einen Ausweg zu finden, habe zu einem neuen Kosmopolitismus von unten geführt, so Jungfer.

Helen Schwenken, promovierte Sozialwissenschaftlerin mit den Arbeitsschwerpunkten Migration, Gender und soziale Bewegungsforschung, referiert in ihrem Beitrag mit dem Titel "Staatliche Illegalisierungspolitiken und die Eigensinnigkeit von Migrationsbewegungen" (S. 28ff) über die Praktiken staatlicher Illegalisierung, um deutlich zu machen, daß die Menschenabwehr keineswegs total ist, sondern daß ein ausdifferenziertes Grenzregime bevorzugt wird, um illegale und damit perfekt ausbeutbare Arbeiter in die EU zu holen. Ihre Schlußbemerkung, daß nur wenige Politiker/Innen das Ziel vor Augen hätten, MigrantInnen vor Ausbeutung und Rechtlosigkeit zu schützen, ist an Harmlosigkeit kaum zu überbieten.

Der Text der Philologin und Politologin Judith Gleitze, Geschäftsführerin des Vereins borderline-europe. Menschenrechte ohne Grenzen e.V. und seit Jahren im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl tätig, ist dem Thema "Die europäische Migrationsverwaltung am Beispiel Italien-Libyen" (S. 52) gewidmet. Am Beispiel Italiens zeichnet sie nach, wie die "Flüchtlingsabwehr" der (europaweiten) Zukunft wohl aussehen wird. Unter Notstandsgesetzgebung werden in dem südeuropäischen Land Flüchtlinge in Lagern interniert. Statt zuvor für 60 Tage, können illegalisierte Einwanderer in Italien bereits für 18 Monate interniert werden - in sogenannten "Auffanglagern", die vom Militär "bewacht" werden sollen. Mit den neuen Gesetzen, so Gleitze abschließend, "geht Italien den nächsten Schritt im Zeitalter der Abschaffung des Flüchtlingsschutzes" (S. 63).

Flüchtlingsschutz klingt gut, doch von welchem Flüchtlingsschutz ist hier die Rede? Entsorgt wird der Anschein eines Schutzversprechens, das zu keinem Zeitpunkt einen anderen Zweck erfüllen sollte als den, über die gnadenlose Ausbeutungsrealität durch die Behauptung, es gäbe, und sei es für einige wenige, ein Entkommen in das gelobte Land Europa, Illusionen erwachsen zu lassen. An der Aufrechterhaltung und Befütterung derartiger Versprechen sind westliche Aktivisten in Sachen Flüchtlings- und Migranten-"Arbeit" nicht ganz unbeteiligt. Thomas Hohlfeld, promovierter Politologe, Mitarbeiter im Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie Fachreferent in der Bundestagsfraktion Die Linke für Migration, Integration und Flüchtlinge, schließt seinen Beitrag über "Kontintuität im Wandel - Einige Aspekte der Menschenfeindlichkeit in der deutschen Migrationspolitik" (S. 64) allen Ernstes mit der Feststellung ab: "Und niemand schämt sich." (S. 75) Wer mag da noch fragen, welchem Flüchtling mit der Scham dieser oder anderer Menschen gedient wäre?

Die akademische Sicht, der eine große Nähe zur wissenschaftlichen Begleitung, Unterstützung und Beförderung der Lösung des Problems der in der EU unerwünschten Menschen aus den Armutsregionen der Welt unterstellt werden kann, wird auch von dem Politologen Fabian Georgi mit dem Arbeitsschwerpunkt europäischer und internationaler Migrationspolitik beispielhaft repräsentiert. Er setzt sich in seinem Beitrag "Handlanger und Störenfriede: NGOs und internationale Organisationen im europäischen Migrationsregime" (S. 76) mit den sogenannten Hilfs- und sonstigen internationalen Organisationen auseinander, die längst zu Teilhabern an der Verwaltung des Flüchtlingselends sowie der administrativen Abwehr und Kontrolle der ob ihrer Einwanderungsabsicht illegalisierten Menschen geworden sind. Sie seien, so Georgis Fazit, oftmals "Handlanger und Störenfriede" in einem. Der Vereinnahmung nichtstaatlicher Flüchtlingsorganisationen in das staatliche wie institutionelle Grenzen längst überschreitende Regime zur Abwehr unerwünschter Menschen stellt er sich keineswegs entgegen. Im Gegenteil. "Die Verschiebung der Migrationskontrolle aus den Staatsapparaten in die Gesellschaft bietet jedoch auch Chancen" (S. 85), weil sie neue Ansatzpunkte schaffe und das politische Kampffeld erweitere, glaubt Georgi.

Helmut Dietrich von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration in Berlin stellt in seinem Beitrag "Migrantinnen und Migranten, Bodenschätze, Sicherheitszonen - Aufstand in den Phosphatgebieten Tunesiens" (S. 97) am Beispiel eines Aufstandes und dessen militärischer Niederschlagung in den Phosphatabbaugebieten Tunesiens den längst überfälligen direkten Zusammenhang zwischen der sogenannten Migrations- und Flüchtlingspolitik der EU-Staaten auf der einen und dem unmittelbaren Verfügungszugriff auf die Sourcen jener Armutsländer auf der anderen Seite her. Rohstoffausbeutung lautet sein Stichwort für den fortgesetzten kolonialen Zugriff auf Materialien, der die Abdrängung bzw. Kontrolle der einheimischen Menschen erfordert. Dietrich sieht in der "Migration" ein konstruktives Moment und spricht von einer "Globalisierung von unten". Die "migrantischen Netze" transportierten Erfahrungen, von denen die Metropolengesellschaften trotz "des scheinbaren Informationsflusses" noch nie etwas gehört hätten - wie zum Beispiel von dem Aufstand in den Phosphatgebieten Tunesiens im vergangenen Jahr. In diesem Erfahrungsaustausch sieht Dietrich, so auch sein Fazit, die Grundlage für eine "vielköpfige Hydra" der Ausgebeuteten in einem "globalen Projekt der Veränderung" (S. 108).

Die provokante Frage indes, ob sich Flüchtlingshilfsorganisationen und Menschenrechtsaktivisten aller Couleur ihrerseits als "Ausgebeutete" begreifen und ob sie auf der Basis ihres fundierten Kenntnisstandes über die nicht selten sogar tödliche Realität des europäischen Grenzregimes sowie der Repression innerhalb der EU-Staaten den Kampf der "vielköpfigen Hydra" zu ihren eigenen machen, ist damit noch völlig unberührt. Cornelia Gunßer vom Flüchtlingsrat Hamburg würde diese Frage wohl bejahen. Sie ist in dem Netzwerk manifeste euro-african aktiv. In ihrem Jahrbuch-Text zum Thema "Solidarische Netzwerke - Bewegungen an den euro-afrikanischen Grenzen" (S. 120ff) propagiert sie eine europäisch-afrikanische Zusammenarbeit sozusagen von unten. Sie stellt zu Beginn fest, daß die "ausgrenzende Politik der Herrschenden den Tod der Unerwünschten in Kauf nimmt" (S. 120). Um dagegen Widerstand zu leisten, so ihr Konzept, werden Flüchtlinge mit ihren Landsleuten daheim sowie den Menschenrechtsorganisationen in Europa sowie in den Herkunfts- und Transitländern "vernetzt". Solidarische Netzwerke dieser Art zielen Gunßer zufolge darauf ab, die "politischen und sozialen Menschenrechte für alle" durchzusetzen; konkret gehe es um den Zugang nach Europa, den Kampf um gleiche Rechte hier sowie gegen Abschiebungen.

Der Ansatz, eine solidarische Flüchtlingsarbeit im Interesse unerwünschter und von Gewalt- und Zwangsmaßnahmen betroffener und bedrohter Menschen zu machen, läuft allerdings Gefahr, innerhalb der europäischen Staaten im Sande zu verlaufen, weil der Bezug zur eigenen Lebensrealität und realen Erfahrung repressiver Entwicklungen weitgehend ausgeklammert wird. Es ist ein Manko des gesamten Jahrbuches, bei seinem auf die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik gelegten Themenschwerpunkt zwischen den in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkten, oftmals inhaftierten oder internierten Menschen nicht-europäischer Herkunft und dem stetig anwachsenden Heer gleichfalls unerwünschter, weil für den Produktionsbetrieb nicht mehr brauch- und verwertbarer einheimischer Menschen, die sich unter dem Hartz-IV-Regime massiven Bewegungs- und Handlungseinschränkungen ausgesetzt sehen, um von der Errichtung regelrechter Unterbringungs- und Arbeitslager ganz zu schweigen, kaum eine Verbindung gezogen zu haben.

Wolf-Dieter Just, Professor für Ethik und Sozialphilosophie an einer evangelischen Fachhochschule und in den 1990er Jahren am Aufbau des bundesdeutschen Kirchenasylnetzes beteiligt, widmet sich in seinem Text dem Thema "Flüchtlingsdramen an den Außengrenzen und europäische Menschenrechtsrhetorik" (S. 182). Er stellt fest, daß die Rede von der "Festung Europa" mehr sei als "linke Polemik" und beleuchtet drei strategische Ansätze zur Abwehr von Flüchtlingen: die Militarisierung der EU-Außengrenzen, die faktische Aushöhlung des Asylrechts sowie abschreckende Lebensbedingungen für die Menschen, die es dennoch in das gelobte Land Europa geschafft haben. Ob willentlich oder nicht, zu letzterer Strategie könnten Justs Ausführungen durchaus beitragen. Der Ethikprofessor benennt schlußletztendlich die Bekämpfung der Fluchtursachen - Kriege und Bürgerkriege, diktatorische Regime und Armut, wirtschaftliche Not und Umweltzerstörung - als die längerfristig wichtigste Herausforderung. Den stillschweigenden Konsens, daß Europa sich abschottet gegen die Menschen, die infolge der Kolonialisierung durch die westlichen Staaten in größter Not leben, durchbricht er damit nicht.

Etliche Jahrbuch-Autoren haben sich in ihren Beiträgen als Wissenschaftler zu erkennen gegeben, die mit dem wohlgeneigten Interesse des mitfühlenden Beobachters das Objekt ihrer Untersuchungen betrachten. So beschäftigt sich beispielsweise die Ethnologin Annemarie Sancar mit dem Thema "Feminisierung der Migration" (S. 109). Die Frage, welche Rolle das Geschlecht in der transnationalen Migration wohl spielt, kann wohl nur in dem Wolkenkuckucksheim universitärer oder sonstiger Sphären vermeintlicher Unberührbarkeit von großem Interesse sein. Albert Scherr, Professor für Soziologie und im Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie aktiv, reflektiert über das Thema "Nationalismus, Kulturrassismus und Fremdenfeindlichkeit als Resonanzboden einer Politik der Ausgrenzung und Unterordnung von Migranten" (S. 196). Er widmet sich dem Sujet mit den Mitteln der empirischen Sozialforschung und landet am Ende bei dem Vorschlag, im Zuge der politischen Bildung auf "nationalistische Überzeugungen und nationale Identifikationsbedürfnisse mit einer 'Strategie der Entschärfung' zu reagieren" (S. 208).

Wolf-Dieter Narr, emeritierter Hochschullehrer, Politologe, Mitbegründer des Komitees für Grundrechte und Demokratie und Redaktionsmitglied des Jahrbuchs, betitelte seinen Beitrag mit "Ein Ort für jeden Menschen in einer mobilen und globalen Welt" (S. 147). Am Ende seiner umfangreichen Ausführungen stellt Narr die Kämpfe gegen die Migrations- und Flüchtlingspolitik der EU in einen inhaltlichen Kontext zu den Kämpfen gegen die "innenpolitische", das heißt auch die "Inländer" betreffende Repression:

Angesichts der immer triftigen Beobachtung, die heute mehr denn je gilt, Kontrollvorkehrungen und "Steuerungsversuche" gegenüber den Migranten stellten nur den ersten Schritt dazu dar, sie auf die "einheimische" Bevölkerung und ihre "unteren Klassen" auszudehnen, ist es mehr geboten denn je: Menschenrechtliche Migrationspolitik und menschenrechtliche "Innenpolitik" miteinander zu verzahnen.
(S. 179)

Doch wäre es nicht viel zu weit, wenn nicht gar daneben gegriffen, den Jahrbuch-Autoren und Autorinnen sowie dem Herausgeberkreis pauschal zu unterstellen, sie führten einen politischen Kampf gegen die europäische Flüchtlingsausgrenzungspolitik dies- wie jenseits der schon heute militärisch gesicherten Außengrenzen der EU? Aus den im Jahrbuch veröffentlichten Beiträgen sticht ein einziger Text schon durch seine Überschrift heraus. Yufanyi Movuh Mbolo, ein aus Kamerun stammender Professor für Forst- und Naturschutzpolitik und aktiv in der 1994 von in Deutschland lebenden afrikanischen Flüchtlingen gegründeten Organisation The Voice und bei der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten, spricht in seinem Beitrag "'Die Stimme' der Toten und derjenigen, die noch sterben werden" die aufrüttelnde Sprache desjenigen, der aus eigenem Erleben weiß, wovon er spricht. Yufanyi hält, ob willentlich oder nicht, dem übrigen Jahrbuch-Autorenkreis einen Spiegel vor.

Schon sein Text macht das Jahrbuch überaus empfehlenswert, weil durch die Lektüre dieses sowie aller übrigen Beiträge interessierte Leser sich aus eigener Anschauung ein Bild machen und der Frage nachgehen können, ob Yufanyi Movuh Mbolo, stellvertretend für die vielen, unter den Bedingungen vollständiger Illegalität oder behördlicher Duldung, Drangsalierung und Schikane in Deutschland lebenden Flüchtlinge und Migranten, mit seiner Kritik an den "linken und progressiven Bewegungen" auch diese Menschenrechtsaktivisten gemeint haben könnte. Allerdings wäre es ungleich konstruktiver, wären interessierte Leser bereit, sich selbst mit der Frage ihrer möglichen stillen Teilhaberschaft an der in der bundesrepublikanischen Gesellschaft bereits sehr weit verbreiteten unheiligen Allianz gegen all die "schmarotzenden Hungerleider", als welche sie so gezielt wie systematisch diffamiert werden, zu konfrontieren. Yufanyis Fazit läßt an politischer Klarheit und Stellungnahme nichts zu wünschen übrig:

Das Fazit lautet, dass die Immigration für jene kriminalisiert wurde, die aus ökonomisch instabilen Ländern mit niedrigen Einkommen migrieren. Seit dem zweiten Weltkrieg sind Rassismus und staatliche Verfolgung heute in Deutschland an einem neuen Hochpunkt angelangt. Widerstand und Selbstorganisation der Flüchtlinge und Migrantinnen/Migranten haben in den letzten Jahrzehnten, mehr denn je, an Wirksamkeit und Stärke zugenommen. Dies hat allerdings nicht die Zahl der Tötungen durch Staat und Gesellschaft vermindert. Die linken und progressiven Bewegungen, welche Partner in unserem Kampf waren, sind heutzutage ruhiger als je zuvor. Sie lenken uns ab oder nutzen uns aus, indem sie den Kampf in ihrem Interesse dominieren wollen. Zuvor wurden wir vom Staat angegriffen, doch jetzt spüren wir die Angriffe auch vom Rest der Gesellschaft, einschließlich der Linken. Sie neigen dazu, uns nach unserer zahlenmäßigen Größe anzuerkennen und nicht nach unseren Handlungen oder nach unserem Engagement. Wir werden benutzt und ausgebeutet, wenn wir viele sind. Sind wir wenige, werden wir nicht gehört.

Unsere tiefste Angst ist nicht nur, dass wir unzulänglich sind. Vor allem besteht die Angst darin, dass die Mehrheit der weißen Gesellschaft in ihrer Gesamtheit in die Richtung geht, unsere Eliminierung - sei es durch Tötungen in den Händen staatlicher Einrichtungen oder durch die Abschiebung - stillschweigend zu akzeptieren. Die progressive Linke verweilt still oder sie wird verschworener Teil unserer Eliminierung. Sie haben es nicht nur versäumt, uns zuzuhören und unsere Schreie zu verstehen, sie wollen uns vorschreiben, wie wir zu schreien haben, wenn wir angegriffen werden.
(S. 145)

Der Slogan der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten lautet denn auch: "Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört". Angesichts all dieser Worte wird das klammheimliche Eingeständnis der Herausgeber, die im Editorial auf zunächst schwer nachvollziehbare Weise anmerkten, die Jahrbuchbeiträge seien "zu sparsam" und "viel zu zurückhaltend", im nachhinein verständlich. Allem Anschein nach haben sie sich "gemeint" gefühlt durch Yufanyis "Stimme der Toten". Einer dieser Toten, Oury Jalloh, starb in einer Dessauer Polizeizelle unter Umständen - er verbrannte an Armen und Beinen gefesselt auf einer Pritsche in einer ansonsten leeren Zelle, während die diensthabenden Beamten den Feueralarm mehrfach ignorierten -, die jeder Mensch, so er nicht bereit ist, sich dem Meinungsdiktat der Obrigkeit wider besseren Wissens zu unterwerfen, als Mord bezeichnen würde. Zum Tod Oury Jallohs führte Yufanyi aus (S. 140/141):

Wir, die Flüchtlinge und Migranten, sind immer bei der Meinung geblieben, dass Oury Jalloh ermordet wurde. Dem wurde anfangs oft widersprochen. Sogar von vielen aus den unterschiedlichsten Kreisen der Linken. Es reichte aus, auf der Straße "Oury Jalloh, das war Mord" zu skandieren oder in Positionspapiere zu schreiben, um einige weiße, deutsche Sympathisanten aus der Kampagne zu vergraulen. Dann kam der Fall schließlich zum Landgericht nach Dessau. Die Anklage gegen die Polizeibeamten, die Hypothese des Staatsanwaltes, die falschen Aussagen und Lügen der Polizeibeamten und ihre Mauschelei bei den Zeugenaussagen sowie das blinde Auge des Richters bewiesen der deutschen Öffentlichkeit einmal mehr, wie nahe wir mit der Analyse von Ourys Mörder lagen.

Die einzelnen Jahrbuch-Beiträge sind lesens- und empfehlenswert schon allein deshalb, weil sie zu einer konstruktiven und kontroversen Diskussion beitragen können insbesondere auch in Hinsicht auf eine kritische Überprüfung der erhobenen Ansprüche einer Streitbarkeit um Demokratie und Menschenrechte. Sollten sich dabei diese Werte und essentiellen Postulate freiheitlich-demokratischer Staatswesen als Bestandteile einer Ordnungs- und Beschwichtigungspolitik erweisen, die keinen verläßlichen Schutz vor staatlichen Über- und Angriffen für all jene bieten, die am allerdringendsten darauf angewiesen wären, hätte das Jahrbuch 2009 des Komitees für Grundrechte und Demokratie bereits seinen Nutzen erfüllt. Solidarische Menschen werden sich angesichts der weltweit zunehmenden Verknappung von Lebensmitteln und damit einer abermals zugespitzten Ausgrenzung für wertlos erklärter Menschen diesseits wie jenseits der EU-Außengrenzen dieser Entwicklung entgegenstellen, ohne sich durch das Einklagenwollen bislang unerfüllter und ihrer Natur nach unerfüllbarer Menschenrechtsversprechen noch länger irritieren zu lassen.

30. April 2009


Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hrsg.)
Jahrbuch 2009
Jenseits der Menschenrechte
Die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik
1. Auflage, München, 2009
Verlag Westfälisches Dampfboot, München, 2009
279 Seiten
ISBN: 978-3-89691-760-7