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AKTION/1181: Urgent Action - Ukraine, Flüchtling droht Abschiebung nach Usbekistan


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-265/2012, AI-Index: EUR 50/011/2012, Datum: 14. September 2012 - mr

Ukraine
Flüchtling droht Abschiebung nach Usbekistan



Herr RUSLAN SULEYMANOV

Der usbekische Staatsangehörige Ruslan Suleymanov wird derzeit in einem Untersuchungsgefängnis in der ukrainischen Hauptstadt Kiew festgehalten. Im droht noch vor dem 25. September die Auslieferung nach Usbekistan, bis dahin soll er in Kiew inhaftiert bleiben. In Usbekistan droht ihm Folter.

Ruslan Suleymanov arbeitete als Manager in einer privaten Baufirma in Usbekistan, als diese 2008 zum Ziel von Übernahmeversuchen durch andere Baufirmen wurde. Als sich die Firma weigerte, die Anteile auszuhändigen, führten Sicherheitsdienste eine Durchsuchung der Firma durch, und gegen viele ihrer Manager, darunter Ruslan Suleymanov, wurden Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikten aufgenommen. Ruslan Suleymanov hatte die Firma im November 2010 verlassen und war in die Ukraine gezogen. Am 25. Februar 2011 wollte er beim Innenministerium in Chernihiv im Norden der Ukraine eine Arbeitsgenehmigung beantragen und wurde dort in Haft genommen. Am 12. Mai 2011 bestätigte das Büro des Generalstaatsanwalts seine geplante Auslieferung nach Usbekistan, damit er sich wegen der angeblichen Wirtschaftsvergehen aus der Zeit seiner Beschäftigung bei der Baufirma vor Gericht verantworten könne. In ukrainischer Haft erhielt er erst am 18. Mai 2011 Zugang zu einem Rechtsanwalt. Über einen so langen Zeitraum hinweg keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand zu haben, stellt einen Verstoß gegen ukrainisches Recht sowie internationale Standards dar. Am 20. Mai 2011 stellte Ruslan Suleymanov einen Antrag auf Asyl in der Ukraine. Der Antrag wurde im Rechtsmittelverfahren am 2. Juli 2012 abgelehnt und wird derzeit vom Hohen Verwaltungsgericht erneut geprüft. Am 18. Mai 2012 erkannte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Ruslan Suleymanov im Rahmen des UNCHR-Mandats als Flüchtling an und nahm ihn in das Programm zur Ansiedlung in einem Drittland auf.

Ruslan Suleymanov stellte zudem einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine und begründete dies mit den anhaltenden Berichten über Folter und andere Misshandlungen von Gefangen durch die usbekischen Behörden. Dieser Antrag wird zurzeit geprüft. Seine Rechtsmittel gegen die Auslieferungsanordnung sind bereits abgewiesen worden. Nach ukrainischem Recht darf eine Person zum Zweck der Auslieferung nicht länger als 18 Monate in Haft verbleiben. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss sie freigelassen werden. Ruslan Suleymanov befindet sich derzeit in Kiew in Haft und da die 18 Monate am 25. September enden, wird mit seiner baldigen Auslieferung gerechnet.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Ukraine verletzt immer wieder die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden, indem sie gegen internationale Menschenrechtsabkommen und Flüchtlingsrecht verstößt. Das ukrainische Asylrecht ist in den vergangenen zehn Jahren häufig geändert worden und viele Asylanträge werden in erster Instanz abgewiesen, ohne dass diese Ablehnungsbescheide sachgerecht überprüft werden.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, Ruslan Suleymanov umgehend freizulassen und ihm die Möglichkeit zu geben, mit Unterstützung des UNHCR in einem Drittland dauerhaft angesiedelt zu werden.
  • Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Somit darf die Regierung weder Flüchtlinge noch Asylsuchende in ein Land zurückführen, in denen ihnen die Todesstrafe, Folter oder anderweitige schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
  • Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, dass Ruslan Suleymanov Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhält. Das beinhaltet auch, dass sein Asylantrag im Rechtsmittelverfahren gegen den letzten Ablehnungsbescheid umfassend geprüft wird.

APPELLE AN

GENERALSTAATSANWALT
Viktor Pshonka
Riznitska Street 13/15
01601 Kyiv, UKRAINE
(Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 38) 044 280 2851

LEITER DES STAATLICHEN MIGRATIONSDIENSTES
Mykola Kovalchuk
Vul. Volodymyrska
901025 Kyiv, UKRAINE
Fax: (00 38) 044 226 23 39
(Anrede: Dear Mykola Kovalchuk / Sehr geehrter Herr Kovalchuk)

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER UKRAINE
Herrn Khymynets Vasyl
Geschäftsträger a.i., Gesandter-Botschaftsrat
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: em_de@mfa.gov.ua oder ukremb@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the Ukrainian authorities to release Ruslan Suleymanov and allow him to be resettled in a third country by the UNHCR.
  • Reminding the Ukrainian authorities that as a state party to the 1951 Geneva Convention relating to the Status of Refugees, they must not forcefully return refugees or asylum seekers to any country where they would face a serious risk of the death penalty, torture or other grave abuses of human rights.
  • Urging the authorities to give Ruslan Suleymanov access to fair asylum procedures, including a thorough review of his asylum claim on appeal.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-265/2012, AI-Index: EUR 50/011/2012, Datum: 14. September 2012 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2012