ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-356/2012, AI-Index: ASA 17/055/2012, Datum: 12. Dezember 2012 - bs
VR China
Drohende Hinrichtung wegen Drogendelikts
Herr LI XIN
Li Xin ist in unmittelbarer Gefahr, in der chinesischen Provinz Yunnan wegen Drogenhandels hingerichtet zu werden. Derzeit liegt sein Fall dem Obersten Volksgerichtshof zur Überprüfung vor. Bestätigt das Gericht sein Todesurteil, könnte Li Xin hingerichtet werden.
Li Xin wurde im April 2011 festgenommen und beschuldigt, 1925 Gramm Methamphetamine ( Crystal Meth) transportiert und verkauft zu haben. Das Mittlere Volksgericht der autonomen Präfektur Dehong Daizu Jingpozu in der Provinz Yunnan befand ihn am 6. Dezember 2011 für schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Vier weitere Angeklagte wurden anderer Drogendelikte für schuldig befunden und zu Strafen zwischen fünf Jahren Haft und Todesurteilen, die für zwei Jahre ausgesetzt sind, verurteilt. Am 14. Mai 2012 bestätigte das Hohe Volksgericht der Provinz Yunnan das Todesurteil. Das Urteil liegt derzeit dem Obersten Volksgerichtshof zur Überprüfung vor. Der Oberste Volksgerichtshof überprüft alle in China verhängten Todesurteile und hat die Befugnis, diese zu bestätigen oder ein Wiederaufnahmeverfahren anzuordnen. Li Xin wird gegenwärtig in der Hafteinrichtung der Stadt Ruili in der autonomen Präfektur Dehong Daizu Jingpozu in Haft gehalten. Laut Angaben seiner Familie durfte diese Li Xin erst nach dem Berufungsverfahren im Mai 2012 besuchen.
Li Xin war bereits 1995 wegen eines Gefängnisausbruchs zu drei Jahren Haft und wegen Drogenhandels und -transports zum Tode verurteilt worden, wobei die Vollstreckung des Todesurteils für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Das Hohe Volksgericht der Provinz Yunnan ließ 1996 die Anklage wegen Ausbruchs fallen, bestätigte aber das Todesurteil mit zweijähriger Aussetzung der Vollstreckung. Das Todesurteil wurde später in eine Haftstrafe umgewandelt und Li Xin kam 2011 nach 15 Jahren Haft frei - die Mindeststrafe, die das chinesische Recht vorsieht, wenn Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt werden.
Seit Januar 2007 überprüft der Oberste Volksgerichtshof wieder alle Todesurteile. Dies war im Jahr 1982 abgeschafft worden. Nun müssen alle Todesurteile erneut durch den Obersten Volksgerichtshof, der das Urteil bestätigen oder ein Wiederaufnahmeverfahren anordnen kann, überprüft werden. TodesstrafenkandidatInnen erhalten keinen fairen Prozess in China. Zwischen dem Gesetz, der Praxis und den internationalen Verpflichtungen, die die chinesische Regierung zur Wahrung internationaler Standards für faire Gerichtsverfahren eingegangen ist, besteht ein großes Gefälle. Anstatt die Schuld der Angeklagten zu beweisen, müssen diese in den meisten Fällen ihre Unschuld beweisen und haben nur beschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Polizei erpresst oftmals Geständnisse durch Folter oder Misshandlungen.
Das Prüfverfahren des Obersten Volksgerichtshofs ist nicht transparent, und zum Tode verurteilte Häftlinge haben keine Möglichkeit auf ein Begnadigungsverfahren, wenn sie bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Artikel 6, Absatz 4 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), den die VR China zwar gezeichnet, aber nicht ratifiziert hat, gewährt jeder zum Tode verurteilten Person das Recht, die Begnadigung bzw. Umwandlung des Todesurteils zu beantragen. Auf mindestens 55 Straftaten steht in China die Todesstrafe. Obwohl die Regierung 2011 die Zahl der Delikte, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, um 13 reduziert hat, kann sie nach wie vor auch bei nicht-gewalttätigen Straftaten wie Korruption oder Drogendelikte verhängt werden. Nach Artikel 6, Absatz 2 des IPBPR "darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen verhängt werden". Der UN-Menschenrechtsausschuss hat wiederholt die Auffassung vertreten, dass Drogendelikte nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" fallen. Auch andere UN-Gremien vertreten diese Einschätzung.
Die chinesischen Behörden geben an, dass die Anzahl der Hinrichtungen seit der Wiedereinführung der Überprüfung von Todesurteilen durch den Obersten Volksgerichtshof gesunken sei, legen allerdings nach wie vor keine Statistiken hierzu vor, da diese als Staatsgeheimnis gelten. RechtswissenschaftlerInnen und JustizbeamtInnen schätzen den Rückgang der Hinrichtungen seit 2007 auf etwa 10 bis 15 Prozent jährlich. Solange die Vollstreckung der Todesstrafe in China eine geheime Angelegenheit ist, kann weder eine genaue Analyse durchgeführt noch eine Aussage darüber gemacht werden, ob die Anzahl der Hinrichtungen tatsächlich zurückgegangen ist. Amnesty International schätzt, dass China jährlich Tausende Personen, mehr als alle anderen Länder zusammen genommen, hinrichten lässt.
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
PRÄSIDENT DES OBERSTEN VOLKSGERICHTSHOFES
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan
27 Dongjiaomin Xiang, Bejingshi 100745
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 86) 10 6529 2345
VORSITZENDER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES
NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang, Quanguo Renda Changwu
Weiyuanhui, Bangongting, 23 Xijiaominxiang, Xichengqu,
Beijingshi 100805, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
E-Mail: tgxx@npc.gov.cn (bitte Brief als Anhang schicken)
PRÄSIDENT DER VR CHINA
HU Jintao Guojia Zhuxi
The State Council General Office
2 Fuyoujie, Xichengqu
Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 86) 10 6307 0900
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Shi Mingde
Märkisches Ufer 54
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Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2012