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AKTION/1362: Urgent Action - Kuba, Freier Journalist in Haft


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-025/2013, AI-Index: AMR 25/001/2013, Datum: 30. Januar 2013 - cw/we

Kuba
Freier Journalist in Haft



Herr CALIXTO RAMÓN MARTÍNEZ ARIAS

Der freie Journalist Calixto Ramón Martínez Arias befindet sich seit September 2012 in Zusammenhang mit seiner Arbeit in kubanischer Haft. Amnesty International betrachtet ihn als einen gewaltlosen politischen Gefangenen, der lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Am 16.September 2012 hat die kubanische Revolutionspolizei (Policía Revolucionaria de Cuba) den für die nichtstaatliche Nachrichtenagentur Hablemos Press arbeitenden Journalisten Calixto Ramón Martínez am internationalen Flughafen José Martí in Havanna festgenommen. Er hatte Anschuldigungen untersucht, denen zufolge von der Weltgesundheitsorganisation gelieferte Medikamente, die den Choleraausbruch Mitte 2012 stoppen sollten, nicht verteilt sondern am Flughafen behalten wurden. Die kubanische Regierung wollte damit offenbar die Ernsthaftigkeit des Ausbruchs herunterspielen. Nach seiner Festnahme wurde Calixto Ramón Martínez auf die Polizeistation von Santiago de las Vegas nahe dem Flughafen gebracht. Angehörigen von Calixto Ramón Martínez zufolge schlug man ihn und sprühte im Pfefferspray in die Augen, als er sich auf der Polizeistation über seine Festnahme beschwerte. Daraufhin schrie er: "nieder mit Raúl", "nieder mit Fidel" ("abajo Raúl", "abajo Fidel").

Weder Calixto Ramón Martínez noch seinem Rechtsbeistand wurde mitgeteilt, ob formell Anklage gegen ihn erhoben wurde. Sein Rechtsbeistand erhielt keinen Zugang zu der Fallakte. Allerdings wird Calixto Ramón Martínez Arias wohl der "Respektlosigkeit" ("desacato") gegenüber dem Präsidenten Raúl Castro und Fidel Castro beschuldigt. Das kubanische Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Nachdem man Calixto Ramón Martínez Arias zehn Tage lang auf der Polizeistation von Santiago de las Vegas festgehalten hatte, wurde er in das Gefängnis von Valle Grande überführt. Dort hielt man ihn bis zum 10. November 2012 fest. Seitdem befindet er sich im Gefängnis von Combinado del Este am Rande Havannas. Bei seiner Ankunft im Gefängnis von Combinado del Este trat Calixto Ramón Martínez Arias in den Hungerstreik. Offenbar protestierte er damit gegen das Tragen einer Häftlingsuniform und die Konfiszierung seines persönlichen Eigentums. Der Hungerstreik soll 33 Tage angedauert haben.

Amnesty International geht davon aus, dass die Inhaftierung Calixto Ramón Martínez Arias' politisch motiviert ist und im Zusammenhang mit der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung steht.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die kubanischen Medien unterstehen strengen und tiefgreifenden Einschränkungen, mit denen das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung der EinwohnerInnen Kubas in deutlicher Weise verletzt wird. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert zu vertreten sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Der Staat hat noch immer ein Monopol auf das Fernsehen, das Radio, die Presse, alle Internetanbieter sowie auf andere elektronische Kommunikationsmittel.

Artikel 53 der kubanischen Verfassung erkennt die Pressefreiheit an, verbietet aber ausdrücklich Privatbesitz an Massenmedien: "Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Rede- und Pressefreiheit gemäß den Zielen der sozialistischen Gesellschaft zuerkannt. Die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte sind dadurch gegeben, dass sich Presse, Radio, Fernsehen, Kino und andere Massenmedien in staatlichem oder gesellschaftlichem Eigentum befinden und in keinem Falle Gegenstand privaten Eigentums sein können. Dies garantiert die ausschließliche Nutzung der genannten Medien durch und für das arbeitende Volk und im Interesse der Gesellschaft. Die Ausübung dieser Freiheiten ist gesetzlich festgelegt."

Obgleich es kein Zensur-Gesetz gibt, das die Arbeit der Presse ausdrücklich reguliert oder festlegt, welche Inhalte veröffentlicht werden, müssen JournalistInnen der kubanischen Journalistenvereinigung (Unión de Periodistas Cubanos - UPEC) beitreten, um für die staatlichen Medien arbeiten zu dürfen. Die UPEC ist zwar autonom, erkennt die Kommunistische Partei Kubas in seiner Satzung jedoch als "die höchste führende Kraft der Gesellschaft des Staates" an und stimmt der Beachtung von Artikel 53 der kubanischen Verfassung zu.

Eine vorgeschriebene Mitgliedschaft in einer Berufsvereinigung als Voraussetzung für das Ausüben journalistischer Tätigkeiten stellt eine unrechtmäßige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und einen Verstoß gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit dar. In Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören". Da die Mitglieder der UPEC als ArbeitnehmerInnen beim Staat Kuba angestellt sind, ist eine vorgeschriebene Mitgliedschaft in diesem Fall ein Mittel zur Ausübung politischer Kontrolle im Bereich der Kommunikation. Ausschließlich die JournalistInnen, deren Ansichten der offiziellen Regierungspolitik entsprechen, werden von der UPEC akkreditiert. Unabhängige JournalistInnen können der Vereinigung daher nicht beitreten.

Hablemos Press ist eine im Februar 2009 von unabhängigen JournalistInnen und MenschenrechtsaktivistInnen gegründete, inoffizielle Nachrichtenagentur. Sie wurde laut der Webseite der Agentur ins Leben gerufen, "um Nachrichten innerhalb des Landes und für den Rest der Welt zu sammeln und zu verbreiten". Die JournalistInnen der Hablemos Press werden aufgrund ihrer Arbeit immer wieder drangsaliert und vorrübergehend festgenommen. Calixto Ramón Martínez Arias ist vor seiner Festnahme im September im Laufe des Jahres 2012 bereits mehrfach ohne Anklage inhaftiert worden. Am 11. September 2012 wurde Roberto de Jesús Guerra Pérez, der Leiter der Hablemos Press, gezwungen, in ein Auto einzusteigen und wurde Berichten zufolge auf dem Weg zu einer Polizeiwache geschlagen. Vor seiner Freilassung sagte man ihm, dass er zum "regimefeindlichen Journalisten Nr. 1" geworden sei und ihm eine Inhaftierung drohe, sollte er seine Arbeit fortführen.

SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Calixto Ramón Martínez Arias umgehend bedingungslos freizulassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde.
  • Beseitigen Sie bitte sämtliche unrechtmäßigen Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlung- und Vereinigungsfreiheit in Kuba.

APPELLE AN

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF
Raúl Castro Ruz
Presidente de la República de Cuba, La Habana, KUBA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (0041) 22 758 9431 (Cuba office in Geneva)
oder (001) 212 779 1697 (via Cuban Mission to UN)
E-Mail: cuba@un.int (c/o Cuban Mission to UN)

GENERALSTAATSANWALT
Dr. Darío Delgado Cura
Fiscal General de la República, Fiscalía General de la República,
Amistad 552, e/Monte y Estrella,
Centro Habana, La Habana, KUBA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)


KOPIEN AN

INNENMINISTER
General Abelardo Coloma Ibarra,
Ministro del Interior y Prisiones
Ministerio del Interior,
Plaza de la Revolución, La Habana, KUBA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (001) 212 779 1697 (via Cuban Mission to UN)
E-Mail: correominint@mn.mn.co.cu

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KUBA
S.E. Herrn Raúl Becerra Egaña
Stavanger Str. 20, 10439 Berlin
Fax: 030-916 4553
E-Mail: embacuba-berlin@botschaft-kuba.de oder
embacuba-berlin@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. März 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the Cuban authorities to release Calixto Ramón Martínez Arias immediately and unconditionally, as he is prisoner of conscience, detained solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.
  • Urging them to remove unlawful restrictions on freedom of expression, association and assembly in Cuba.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-025/2013, AI-Index: AMR 25/001/2013, Datum: 30. Januar 2013 - cw/we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2013