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AKTION/1373: Urgent Action - Sudan, Student in Foltergefahr


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-031/2013, AI-Index: AFR 54/003/2013, Datum: 8. Februar 2013 - cw

Sudan
Student in Foltergefahr



Der sudanesische Student Mohammed Osman Moussa wird seit seiner Festnahme auf dem Weg zur Universität vor knapp zwei Monaten ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Er läuft Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.

Mohammed Osman Moussa verließ seine Wohnung in Omdurman im Sudan am 11. Dezember 2012 um 11.00 Uhr. Kurz darauf ließ er Angehörige von sich wissen, dass er von einem Auto verfolgt werde. Er befürchte, das sei der sudanesische Geheimdienst NISS und man wolle ihn festnehmen. Der NISS weigert sich, Details über den Aufenthaltsort und die Verfassung von Mohammed Osman Moussa bekanntzugeben und verwehrt ihm bislang den Zugang zu einem Rechtsbeistand und seiner Familie. Mohammed Osman Moussa hat ein Herzleiden und benötigt täglich Medikamente. Dennoch ist unklar, ob er Zugang zu medizinischer Versorgung erhält. Zudem besteht die große Gefahr, dass er gefoltert oder auf andere Weise misshandelt wird.

Mohammed Osman Moussa studiert Rechnungswesen an der Eastern Nile University. Er stammt ursprünglich aus der westlichen Region Darfur und macht aktiv auf Menschenrechtsthemen aufmerksam, insbesondere in seiner Funktion als Medienbeauftragter der Studierendenschaft der Eastern Nile University. Ende 2012 befand er sich drei Monate lang in Haft und soll währenddessen misshandelt worden sein.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die freie Meinungsäußerung wird im Sudan weiterhin stark eingeschränkt. Die Behörden versuchen, Gegenstimmen zum Schweigen zu bringen und den Zugang zu Informationen zu begrenzen. Seit Anfang 2011 beschneidet der NISS zunehmend die freie Meinungsäußerung. Dies hat zu anhaltender Schikanierung und Einschüchterung von Menschen geführt, die offen Kritik an der Regierung üben. Gemäß dem Staatssicherheitsgesetz von 2010 besitzt der NISS weitreichende Befugnisse bezüglich der Festnahme und Inhaftierung von Verdächtigen. Diese können bis zu viereinhalb Monate ohne gerichtliche Überprüfung in Haft gehalten werden. Der NISS greift häufig auf diese Befugnisse zurück, um Personen willkürlich festzunehmen und diese dann zu foltern oder auf andere Weise zu misshandeln. Dasselbe Gesetz schützt NISS-BeamtInnen vor der strafrechtlichen Verfolgung für jegliche im Rahmen ihrer Arbeit begangenen Taten. Dies hat zu einer Kultur der Straffreiheit geführt.

Amnesty International hat zahlreiche Fälle von willkürlichen Festnahmen, Inhaftierung, Folter und anderen Misshandlungen dokumentiert, für die NISS-Angehörige verantwortlich sind. Menschen aus den marginalisierten Gebieten des Sudans, wie Darfur, erfahren häufig eine besonders brutale Behandlung durch den NISS.


SCHREIBEN SIE BITTE

LUFTPOSTBRIEFE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Mohammed Osman Moussa umgehend und bedingungslos freizulassen.
  • Ich bitte Sie eindringlich, sicherzustellen, dass Mohammed Osman Moussa weder gefoltert noch auf andere Weise misshandelt wird.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Mohammed Osman Moussa regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl sowie jegliche erforderliche medizinische Versorgung erhält.

APPELLE AN

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)


KOPIEN AN

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Ahmed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. März 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to release Mohammed Osman Moussa immediately and unconditionally.
  • Urging them to ensure Mohamed Osman Moussa is not tortured or otherwise ill-treated.
  • Calling on them to ensure that he has regular access to his family and lawyer of his choice, as well as any medical attention he may require.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-031/2013, AI-Index: AFR 54/003/2013, Datum: 8. Februar 2013 - cw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2013