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AKTION/1399: Urgent Action - Saudi-Arabien, Sieben Männer sollen am 5. März hingerichtet werden


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-058/2013, AI-Index: MDE 23/008/2013, Datum: 1. März 2013 - we

Saudi-Arabien
Sieben Männer sollen am 5. März hingerichtet werden



Herr SARHAN BIN AHMED BIN ABDULLAH AL MASHAYEKH
Herr SA'ID BIN HASSAN BIN AHMED AL-'AMRI
Herr ALI BIN MUHAMMAD BIN HAZAM AL-SHIHRI
Herr NASSER BIN SA'ID BIN SA'AD AL-QAHTANI
Herr SA'ID BIN NASSER BIN MUHAMMAD AL-SHAHRANI
Herr ABDUL AZIZ BIN SALEH BIN MUHAMMAD AL-'AMRI
Herr ALI BIN HADI BIN SA'ID AL-QAHTANI

Am 5. März sollen sieben Männer in Saudi-Arabien hingerichtet werden. Laut eigenen Angaben wurden sie gefoltert, um sie zu einem "Geständnis" zu bewegen. Ihre Todesurteile folgten einem grob unfairen Schnellverfahren.

Sieben Männer zwischen 20 und 30 Jahren sollen am 5. März hingerichtet werden. Der König hatte ihre Todesurteile im Februar bewilligt. Im August 2009 befand ein Gericht in der süd-westlich gelegenen Stadt Abha alle sieben Männer für schuldig, im Januar 2006 einen bewaffneten Raubüberfall begangen zu haben. Einer der Männer, Sarhan bin Ahmed bin Abdullah Al Mashayekh, wurde zum Tode durch Kreuzigung verurteilt. Die anderen sechs, Sa'id bin Hassan bin Ahmed al-'Amri, Ali bin Muhammad bin Hazam al-Shihri, Nasser bin Sa'id bin Sa'ad al-Qahtani, Sa'id bin Nasser bin Muhammad al-Shahrani, Abdul Aziz bin Saleh bin Muhammad al-'Amri und Ali bin Hadi bin Sa'id al-Qahtani, sollen durch ein Erschießungskommando hingerichtet werden. Die sieben Männer wurden Anfang 2006 festgenommen. Sie geben seitdem an, dass sie während ihrer Verhöre bei der Kriminalpolizei in Abha brutal geschlagen wurden. Außerdem habe man ihnen weder Essen noch Trinken gegeben, den Schlaf entzogen und sie gezwungen, 24 Stunden lang zu stehen, bevor man sie dann dazu aufforderte, ihre "Geständnisse" zu unterschreiben. Die Männer waren bereits dreieinhalb Jahre im Gefängnis in Abha inhaftiert, bevor man sie vor Gericht stellte.

Das Gericht in Abha sprach alle sieben Männer im August 2009 wegen bewaffneten Raubüberfalls schuldig und verurteilte sie zum Tode. Das Verfahren dauerte nur wenige Stunden. Den Männern wurde sowohl eine rechtliche Vertretung als auch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, verweigert. SicherheitsbeamtInnen, die während der Verhandlung anwesend waren, warnten die Männer, man würde sie erneut foltern, sollten sie ihre "Geständnisse" zurückziehen. Außerdem drohte man ihnen damit ihre Familienmitglieder, einschließlich ihrer Mütter, zu inhaftieren und vor ihren Augen zu foltern.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten der Welt.

Zwischen 1985 und 2012 wurden mindestens 1.938 Menschen exekutiert. Dieses Jahr wurden bereits mindestens 17 Hinrichtungen vollstreckt. Die Behörden in Saudi-Arabien verurteilen Menschen für zahlreiche Straftaten zum Tode, die nicht den internationalen Mindestvoraussetzungen für die Verhängung der Todesstrafe erfüllen. Unter anderem verhängen sie die Todesstrafe wegen bewaffneten Raubüberfalls, Drogenschmuggels und wegen "Straftaten" wie der Abkehr vom Glauben (Apostasie), deren Kriminalisierung internationale Normen verbieten. Saudi-Arabien verhängt und vollstreckt auch weiterhin Todesurteile gegen Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftaten noch nicht erreicht hatten. Dies verstößt gegen das Völkerrecht.

In Saudi-Arabien zum Tode verurteilten Personen werden in den meisten Fällen - oftmals öffentlich - enthauptet. Nach Vollstreckung der Hinrichtung werden die Leichname in einigen Fällen "gekreuzigt". Der Körper und im Falle einer Enthauptung auch der abgetrennte Kopf werden dabei an einem Pfahl befestigt und zur Abschreckung auf einem öffentlichen Platz zur Schau gestellt.

Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten "Geständnissen" sind zulässig.

Die UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, legen angemessene Möglichkeiten zur Verteidigung und Berufung fest und verbieten das Verhängen der Todesstrafe, wenn die Gegebenheiten nicht eindeutig sind und eine andere Auslegung der Fakten möglich ist.


BITTE SCHREIBEN SIE

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte verhindern Sie die Hinrichtung von Sarhan bin Ahmed bin Abdullah Al Mashayekh, Sa'id bin Hassan bin Ahmed al-'Amri, Ali bin Muhammad bin Hazam al-Shihri, Nasser bin Sa'id bin Sa'ad al-Qahtani, Sa'id bin Nasser bin Muhammad al-Shahrani, Abdul Aziz bin Saleh bin Muhammad al-'Amri und Ali bin Hadi bin Sa'id al-Qahtani.
  • Führen Sie bitte eine Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe der sieben Männer durch.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass die Männer ein neues Verfahren erhalten, das den internationalen Standards für ein faires Verfahren in vollem Umfang entspricht und bei dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

APPELLE AN

KÖNIG
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed
bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125


KOPIEN AN

JUSTIZMINISTER
His Excellency Shaykh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street, Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: His Excellency / Exzellenz)
Fax:(00 966) 1 401 1741 oder
(00 966) 1 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 30-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the King to halt immediately the executions of Sarhan bin Ahmed bin Abdullah Al Mashayekh, Sa'id bin Hassan bin Ahmed al-'Amri, Ali bin Muhammad bin Hazam al-Shihri, Nasser bin Sa'id bin Sa'ad al-Qahtani, Sa'id bin Nasser bin Muhammad al-Shahrani, Abdul Aziz bin Saleh bin Muhammad al-'Amri and Ali bin Hadi bin Sa'id al-Qahtani.
  • Calling on the authorities to investigate the seven men's allegations that they were tortured and otherwise ill-treated.
  • Urging them to ensure that the seven men receive a new trial that fully meets the international standards for fair trial and does not have recourse to the death penalty.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Die saudi-arabischen Sicherheitskräfte setzen Folter und andere Misshandlungen ein, um "Geständnisse" zu erzwingen, ohne dass sie dafür strafrechtlich verfolgt werden. Zu den von ihnen genutzten Methoden gehören Schlafentzug, Faustschläge, Schläge mit Stöcken, Aufhängen an der Decke und Elektroschocks.

Saudi-Arabien ist Vertragsstaat der Antifolterkonvention, die die Verwendung von unter Folter oder anderer Misshandlung erlangten "Geständnissen" vor Gericht verbietet. In Artikel 15 wird ausgeführt: "Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass Aussagen, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden, es sei denn gegen eine der Folter angeklagte Person als Beweis dafür, dass die Aussage gemacht wurde."

Nähere Informationen zu der exzessiven Anwendung der Todesstrafe in Saudi-Arabien finden Sie in dem englischsprachigen Bericht von Amnesty International Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia aus dem Jahre 2008. Diesen finden Sie unter:
http://www.amnesty.org/en/library/info/mde23/027/2008

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-058/2013, AI-Index: MDE 23/008/2013, Datum: 1. März 2013 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2013