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AKTION/1447: Urgent Action - Indien, Unmittelbar drohende Hinrichtungen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-085/2013, AI-Index: ASA 20/017/2013, Datum: 5. April 2013 - mr

Indien
Unmittelbar drohende Hinrichtungen



Gnadengesuch abgelehnt:
DHARAMPAL
GURMEET SINGH
SURESH
RAMJI

Ablehnung des Gnadengesuchs befürchtet:
SANJEEV
Frau SONIA
PRAVEEN KUMAR
JAFAR ALI
SUNDAR SINGH
SHIVU
JADESWAMY
B. A. UMESH
BALWANT SINGH RAJOANA
MAGANLAL

Der indische Staatspräsident hat die Gnadengesuche von mindestens sieben Todeskandidaten abgelehnt. Ihnen droht nun unmittelbar die Hinrichtung. Die Regierung hat jedoch nicht namentlich bekannt gegeben, um wen es sich handelt.

Der indische Staatspräsident hat über mindestens neun Gnadengesuche entschieden, mindestens sieben davon hat er abgelehnt. Die Zahl könnte jedoch noch höher liegen. Die Regierung hat bislang keine Einzelheiten zu ihrer Entscheidung bekannt gegeben.

Medienberichte basierend auf Aussagen der Gefängnisbehörden legen nahe, dass das Gnadengesuch von Dharampal abgelehnt wurde. Er wurde für schuldig befunden, fünf Menschen getötet zu haben, und der Oberste Gerichtshof bestätigte sein Todesurteil im Jahr 1999. Berichten zufolge sollte er am 5. April in ein Gefängnis verlegt werden, das für Hinrichtungen ausgestattet ist. Es besteht die Befürchtung, dass er dort innerhalb von wenigen Tagen hingerichtet werden könnte.

Veröffentlichungen der Regierung deuten darauf hin, dass die Gnadengesuche von Gurmeet Singh, Sureh und Ramji ebenfalls abgelehnt wurden und ihnen nun unmittelbar die Hinrichtung droht. Gurmeet Singh wurde 1986 des Mordes an 13 Menschen schuldig gesprochen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte sein Todesurteil jedoch erst im Jahr 2005, fast 20 Jahre nachdem das Verbrechen begangen wurde. Suresh und Ramji wurden ebenfalls wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt und der Oberste Gerichtshof bestätigte ihre Urteile 2001.

Da die Regierung noch nicht bekannt gegeben hat, welchen Gnadengesuchen stattgegeben wurde, könnte mindestens einer der folgenden Personen nun ebenfalls die Vollstreckung des Todesurteils drohen: Sonia, Sanjeev, Praveen Kumar, Jafar Ali, Sundar Singh, Shivu, Jadeswamy, B. A. Umesh, Balwant Singh Rajoana und Maganlal.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im indischen Rechtssystem stellt ein Gnadengesuch nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel häufig die letzte Möglichkeit dar, die Umwandlung eines Todesurteils zu erwirken. In der Vergangenheit wurden einige Gnadengesuche aufgrund unzulässiger Verzögerung vor dem höchsten indischen Gericht, dem Obersten Gerichtshof, angefochten. Doch die Entscheidung darüber, ob solch ein Rechtsmittel gehört wird, liegt im Ermessen des Obersten Gerichtshofs. Zurzeit ist unklar, wie viele der Personen, die derzeit Gefahr laufen, hingerichtet zu werden, die Entscheidungen zu ihren Gnadengesuchen in dieser Weise anfechten werden.

Im November 2012 nahm Indien nach einer achtjährigen Hinrichtungsunterbrechung die Exekutionen wieder auf. Seit seinem Amtsantritt 2012 hat Staatspräsident Pranab Mukherjee bereits vier Gnadengesuche für sieben Menschen (Ajmal Kasab, Saibanna, Afzal Guru, Gnanprakasham, Simon, Meesekar Madaiah und Bilavendran) abgelehnt. Das Todesurteil von Atbir hat der Staatspräsident umgewandelt. In den vergangenen fünf Monaten hat Indien bereits zwei der Betroffenen hinrichten lassen, Ajmal Kasab am 21. November 2012 und Afzal Guru am 9. Februar 2013. Davor war zuletzt Dhananjoy Chatterjee im August 2004 hingerichtet worden.

Die Exekutionen von Ajmal Kasab und Afzal Guru wurden heimlich durchgeführt. In beiden Fällen war die Öffentlichkeit nicht über das Hinrichtungsdatum in Kenntnis gesetzt worden. Im Fall von Afzal Guru erhielt die Familie erst nach der Vollstreckung eine Benachrichtigung über die Hinrichtung und der Leichnam wurde den Angehörigen nicht zur Beerdigung ausgehändigt. Amnesty International befürchtet, dass die indischen Behörden bei den derzeitigen Fällen in ähnlicher Weise vorgehen und damit gegen die internationalen Standards hinsichtlich der Vollstreckung eines Todesurteils verstoßen könnten.

In der Vergangenheit haben die indischen Behörden die Öffentlichkeit stets über das Ablehnen von Gnadengesuchen und geplante Hinrichtungstermine in Kenntnis gesetzt. In der vom UN-Menschenrechtsausschuss verabschiedeten Resolution 2005/59 werden Staaten, die noch die Todesstrafe verhängen, aufgefordert, "die Öffentlichkeit über die Verhängung der Todesstrafe und alle festgelegten Hinrichtungstermine zu informieren".


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie umgehend alle weiteren Hinrichtungen, wandeln Sie alle bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen um und erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die UN-Generalversammlung bereits mehrfach dazu aufgerufen hat, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indien läuft globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwider.

APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT
President Pranab Mukherjee
Rashtrapati Bhavan
New Delhi 110 004, INDIEN
(Anrede: Dear President Mukherjee / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 91) 11 230 172 90 oder (00 91) 11 230 178 24
E-Mail: (über Formular) http://helpline.rb.nic.in/

MINISTERPRÄSIDENT
Dr. Manmohan Singh
South Block, Raisina Hill
New Delhi 110 001, INDIEN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident))
Fax: (00 91) 11 230 195 45 oder 230 168 57
E-Mail: (über die Website) http://pmindia.gov.in/feedback.php


KOPIEN AN

INNENMINISTER
Sushilkumar Shinde
104, North Block
Central Secretariat
New Delhi 110001, INDIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 91) 11 230 942 21
E-Mail: hm@nic.in

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
I. E. Frau Sujatha Singh
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the Indian authorities to immediately halt any further executions, commute all death sentences to terms of imprisonment, and establish an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.
  • Reminding the Indian authorities that the UN General Assembly has repeatedly called for a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, and pointing out that India's decision to resume executions has set the country against regional and global trends towards abolition of the death penalty.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben 17 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn führen sie in der Praxis nicht mehr durch und Fidschi wendet sie nur noch bei außerordentlichen militärischen Verbrechen an. In den letzten zehn Jahren haben vier asiatisch-pazifische Staaten die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft: Bhutan und Samoa im Jahr 2004, die Philippinen 2006 und die Cook Inseln 2007. UN-Institutionen und ?Mechanismen haben Mitgliedstaaten wiederholt dazu aufgerufen, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Unter anderem wurde dies in der Verabschiedung von drei Resolutionen der UN-Generalversammlung zur Todesstrafe im Dezember 2007, 2008, 2010 und 2012 deutlich. Indien hat gegen alle vier Resolutionen gestimmt. In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses zu Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat Indien ist, heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten".

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-085/2013, AI-Index: ASA 20/017/2013, Datum: 5. April 2013 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2013