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AKTION/1612: Briefe gegen das Vergessen, Oktober 2013


www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen

Briefe gegen das Vergessen - Aktion des Monats Oktober 2013

- Äthiopien - Menschenrechtsrat
- Irak - Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad
- Dominikanische Republik - Juan Almonte Herrera



Täglich werden Menschen weltweit festgenommen, bedroht, gefoltert, getötet. Weil sie ihre Meinung sagen, sich für die Menschenrechte in ihrem Land einsetzen oder mit friedlichen Mitteln ihre Regierung kritisieren. Gewaltlose politische Gefangene verschwinden oft für Jahre hinter Gittern - ohne faires Gerichtsverfahren und unter unterschiedlich schwierigen Haftbedingungen. Die Gefahr, dass sie vergessen werden, ist groß. Darum brauchen sie unseren Schutz, unsere Solidarität, unseren Einsatz!

Aus diesem Grund startet Amnesty International sogenannte "Briefe gegen das Vergessen". Sie geben den Gefangenen Hoffnung und zeigen den Verantwortlichen, dass die Gefangenen nicht in Vergessenheit geraten sind. Die "Briefe gegen das Vergessen" wirken durch ihre enorme Anzahl.

Wir brauchen Ihre Unterstützung. Gegen das Vergessen. Beteiligen Sie sich an den Briefen gegen das Vergessen!


ÄTHIOPIEN

Menschenrechtsrat

Seit 2009 behindern repressive Gesetze die Arbeit des äthiopischen Menschenrechtsrats (Human Rights Council - HRCO), der ältesten Menschenrechtsorganisation des Landes. Seit seiner Gründung im Jahr 1991 beobachtet und dokumentiert der Menschenrechtsrat Menschenrechtsverletzungen, betreibt Lobbyarbeit und bietet Menschenrechtsbildungsprojekte an.

Im Januar 2009 erließ die Regierung eine Verordnung über Wohlfahrtseinrichtungen und Verbände. Offiziellen Angaben zufolge zielt sie darauf ab, einen Regulierungsmechanismus für die Zivilgesellschaft zu bilden, tatsächlich schränkt sie jedoch die Arbeit und die Finanzierung von Menschenrechtsorganisationen ein, indem sie ihnen zum Beispiel verbietet, sich zu mehr als zehn Prozent aus ausländischen Quellen zu finanzieren. Dies hat verheerende Auswirkungen auf die Organisationen.

Nach Inkrafttreten der Verordnung wurde das Bankguthaben des Menschenrechtsrats im Wert von 566.000 US-Dollar eingefroren. Neun der zwölf Büros mussten geschlossen und mehr als fünfzig Mitarbeiter entlassen werden.

Die Verordnung verbietet es NGOs auch, mehr als 30 Prozent ihres Budgets für Verwaltungskosten auszugeben. Unter "Verwaltungskosten" können auch die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, die Bereitstellung von unentgeltlichen Rechtsbeiständen, Lobbyarbeit sowie weitere wichtige Aktivitäten fallen.

Darüber hinaus wurde eine Behörde für Wohltätigkeitseinrichtungen geschaffen, die über umfangreiche Befugnisse verfügt. Unter anderem sind NGOs verpflichtet, der Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen auch Aussagen über Menschenrechtsverletzungen, die von Opfern und Zeugen gemacht wurden, wodurch diese weiteren Gefahren ausgesetzt sind.

Die äthiopischen Behörden stehen der Arbeit des Menschenrechtsrats schon seit vielen Jahren feindselig gegenüber. Immer wieder sind Mitarbeiter der Organisation schikaniert, bedroht, angegriffen und festgenommen worden.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den äthiopischen Ministerpräsidenten mit der Bitte, das eingefrorene Bankguthaben des Menschenrechtsrats umgehend freizugeben, die Verordnung über Wohlfahrtseinrichtungen und Verbände zu novellieren und alle Vorschriften zu streichen, die äthiopische Menschenrechtsorganisationen in ihrer Arbeit einschränken.

Schreiben Sie in gutem Amharisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Prime Minister Hailemariam Desalegn
P.O. Box 1031
Addis Ababa
ÄTHIOPIEN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Ministerpräsident)
Fax: 00 251 - 11 155 20 20
00 251 - 11 551 4300
00 251 - 11 551 1244
(Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
S. E. Herrn Fesseha Asghedom Tessema
Boothstraße 20a, 12207 Berlin
Fax: 030 - 772 06 24 oder 030 - 772 06 26
E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de


IRAK

Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad

Der im Irak geborene Palästinenser Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad wurde am 21. Juli 2006 in Bagdad festgenommen und über ein Jahr ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Amnesty International vorliegenden Berichten zufolge wurde er gefoltert und gezwungen, zu "gestehen", dass er einer bewaffneten Gruppe angehöre, die Sprengsätze legen wollte. Am 17. Mai 2011 wurde Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad auf der Grundlage des Anti-Terror-Gesetzes von 2005 zum Tode verurteilt.

Seine Verteidigung hat darauf aufmerksam gemacht, dass Augenzeugen des Vorfalls, darunter auch Polizeikräfte, widersprüchliche Aussagen gemacht haben. Bei der Urteilsverkündung wies das Gericht darauf hin, dass Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad seine ihn selbst belastende Aussage im Prozess zurückgezogen habe. Des Weiteren wies das Gericht darauf hin, dass in einer Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin im August 2008 Narben an seinem Körper gefunden worden waren.

Dennoch bezog das Gericht bei der Verhängung des Todesurteils das "Geständnis" von Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad ausdrücklich in die Urteilsfindung mit ein, mit der Begründung, es sei zuverlässig, da es zeitlich näher an dem Verbrechen liege als die Aussage vor Gericht. Es ist nicht bekannt, dass eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Foltervorwürfe durchgeführt worden wäre.

Das Kassationsgericht hat das gegen Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad verhängte Todesurteil bestätigt. Er befindet sich weiterhin im Todestrakt des Gefangenenlagers Camp Justice in Bagdad.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den irakischen Präsidenten Jalal Talabani mit der Forderung, das gegen Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad verhängte Todesurteil umzuwandeln. Dringen Sie darauf, die Foltervorwürfe umgehend und umfassend durch ein unabhängiges Organ untersuchen zu lassen und alle etwaigen Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Bitten Sie ihn außerdem, Ahmad 'Amr 'Abd al-Qadir Muhammad in Übereinstimmung mit den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren erneut vor Gericht zu stellen, ohne Rückgriff auf die Todesstrafe.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Präsident Jalal Talabani
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad
IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@pmo.iq
(Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Irak
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19-21, 14195 Berlin
Fax: 030 - 81 48 82 22
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de


DOMINIKANISCHE REPUBLIK

Juan Almonte Herrera

Am 28. September 2009 wurde Juan Almonte Herrera, ein Mitglied der dominikanischen Menschenrechtsorganisation Dominican Committee of Human Rights, von vier bewaffneten Männern in der Hauptstadt Santo Domingo verschleppt. Augenzeugen berichteten, bei den bewaffneten Männern habe es sich um Polizeibeamte der Abteilung zur Bekämpfung von Entführungen gehandelt.

Obwohl ein Gericht Anfang Oktober 2009 die Freilassung von Juan Almonte Herrera angeordnet hatte, bestritt die Polizei, dass Juan Almonte Herrera in Haft gewesen sei und gab an, er sei ein entflohener Straftäter, der in Verbindung mit einem Entführungsfall in Nagua gesucht werde.

Ende Oktober 2009 fand man in einem Auto in Santo Domingo zwei Tote, die verbrannt waren. Die Schwester von Juan Almonte identifizierte darunter den Leichnam ihres Bruders. Die Behörden sagten seiner Familie jedoch, die DNA-Tests seien negativ ausgefallen.

Vier Jahre später sind Juan Almonte Herreras Familie und Rechtsbeistände der Wahrheit immer noch nicht näher gekommen. Sie bringen den Fall deshalb nun vor die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte. Sie kämpfen weiterhin für Gerechtigkeit und warten auf eine offizielle Antwort bezüglich seines Verschwindens, obwohl sie bei den Justizbehörden schon dreimal vergeblich Anzeige erstattet haben. Zwei weitere Straftatverdächtige im Entführungsfall von Nagua, der auch Juan Almonte Herrera zur Last gelegt wurde, waren am 10. Oktober 2009 in Polizeigewahrsam gestorben.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt mit der Bitte, den Verbleib von Juan Almonte Herrera bekanntzugeben. Dringen Sie auf eine vollständige und unabhängige Ermittlung seines Verschwindenlassens und die Veröffentlichung der Ergebnisse sowie darauf, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Fordern Sie eindringlich, Juan Almonte Herrera umgehend freizulassen, sollte er sich in Haft befinden, oder ihn einer erkennbaren Straftat anzuklagen.

Schreiben Sie in gutem in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Procurador General
Procuraduría General de la República
Ave. Jiménez Moya esq. Juan Ventura Simón
Palacio de Justicia
Centro de los Heroes, Constanza, Maimón y Estero Hondo
Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Procurador General / Dear Public Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: 001 809 - 532-2584
E-Mail: info@pgr.gob.do
(Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 0,75)

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Dominikanischen Republik
S.E. Herrn Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28-29, 10963 Berlin
Fax: 030 - 25 75 77 61
E-Mail: info@embajadadominicana.de

*

Quelle:
www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2013