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AKTION/1665: Urgent Action - Vereinigte Arabische Emirate, Sohn eines Angeklagten verschleppt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-348/2013, AI-Index: MDE 25/013/2013, Datum: 23. Dezember 2013 - mr

Vereinigte Arabische Emirate
Sohn eines Angeklagten vor Gerichtssaal verschleppt



ABDULRAHMAN AL-JAIDAH, 25 Jahre
MAHMOUD (auch: MAHMOOD) AL-JAIDAH, sein Vater

Der katarische Staatsangehörige Abdulrahman al-Jaidah ist am 23. Dezember vor dem Gebäude des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Arabischen Emirate von Unbekannten erst geschlagen und dann verschleppt worden. Sein Vater steht dort vor Gericht. Der Fall wird von Foltervorwürfen begleitet. Der Verbleib des verschleppten Abdulrahman al-Jaidah ist nicht bekannt. Ihm könnten Folter und andere Misshandlungen drohen.

Abdulrahman al-Jaidah besuchte eine Verhandlung in dem am 4. November 2013 begonnenen Verfahren seines Vaters vor dem Obersten Gerichtshof in Abu Dhabi, als ihn ein Angehöriger des Staatssicherheitsapparats der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufforderte, den Saal zu verlassen und ihm draußen mit Festnahme drohte. AugenzeugInnen zufolge schrie Abdulrahman al-Jaidah um Hilfe und Angehörige der Staatssicherheit schlugen seinen Kopf wiederholt gegen eine Wand. Dann nahmen sie ihn mit und seither ist über seinen Verbleib nichts bekannt. Ihm könnten Folter und andere Misshandlungen drohen. Amnesty International geht davon aus, dass Abdulrahman al-Jaidah angegriffen und festgenommen worden sein könnte, weil er sich öffentlich für seinen Vater einsetzt. So weist er auf die fortgesetzte Inhaftierung ohne Anklageerhebung und auf die mutmaßliche Folter seines Vaters hin. Zu seiner Öffentlichkeitsarbeit gehörte ein Video-Interview mit ihm, das am 14. November auf der Internetplattform YouTube eingestellt wurde.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der Vater von Abdulrahman al-Jaidah, der aus Katar stammende Arzt Mahmood al-Jaidah, wurde am 26. Februar 2013 von SicherheitsbeamtInnen der Vereinigten Arabischen Emirate in Zivil festgenommen, als er sich am Internationalen Flughafen von Dubai auf Durchreise befand. Mahmood al-Jaidah wurde 210 Tage lang in Einzelhaft gehalten und berichtete seiner Familie bei ihren sporadischen Besuchen, dort Schlägen und Schlafentzug ausgesetzt worden zu sein. Zudem wurde seine Zelle Tag und Nacht hell beleuchtet und man zwang ihn offenbar dazu, eine ihm nicht bekannte Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Er verbrachte fast neun Monate in Haft, ehe Anklage wegen einer Straftat gegen ihn erhoben wurde. Bis zum Beginn des Verfahrens wurde ihm der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Das Verfahren läuft seit dem 4. November 2013. Mahmood al-Jaidah wird vorgeworfen, Mitglieder der inzwischen verbotenen Vereinigung Al-Islah mit 100.000 VAE-Dirham (etwa 27.225 US-Dollar) unterstützt zu haben. Die Al-Islah (Vereinigung für Reformen und Soziale Führung) ist eine in den VAE ansässige und 1974 gegründete Organisation mit Zentren überall in den VAE, die eine friedliche Diskussion über soziale und politische Belange führt. Nach seiner Festnahme wurde Mahmood al-Jaidah elf Tage lang der Zugang zu seiner Familie verwehrt. Zudem war es ihm nicht erlaubt, die Botschaft von Katar zwecks konsularischer Unterstützung zu kontaktieren. Im April wollten Rechtsbeistände aus Katar sowie Familienangehörige Mahmood al-Jaidah besuchen, nachdem der Botschafter von Katar ein solches Treffen ermöglicht hatte. Den Rechtbeiständen wurde der Besuch jedoch verwehrt.

Im April 2013 richtete sich Amnesty International an die Behörden der VAE, um Informationen über Mahmood al-Jaidah einzuholen und Sorge über seinen Verbleib zu äußern. Die Behörden reagierten darauf nicht. Seit April 2013 ist es den Angehörigen von Mahmood al-Jaidah möglich, ihn einmal im Monat zu besuchen. Während dieser Besuche hat Mahmood al-Jaidah seiner Familie von Folter und anderweitigen Misshandlungen sowie Beschimpfungen berichtet, die er in Haft erleiden musste. Mahmood al-Jaidah war bereits Gegenstand einer Urgent Action (s. dazu UA-301/2013 unter
http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-301-2013/arzt-gefoltert).


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, umgehend den Verbleib von Abdulrahman al-Jaidah bekannt zu geben und ihm unverzüglich Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und unabhängiger medizinischer Versorgung zu gewähren.
  • Bitte lassen Sie Abdulrahman al-Jaidah sofort frei, sollte er sich nur deshalb in Haft befinden, weil er sich friedlich für seinen Vater eingesetzt hat.
  • Stellen Sie zudem bitte sicher, dass Abdulrahman al-Jaidah vor Folter und andere Misshandlung geschützt wird.

APPELLE AN

PRÄSIDENT
Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan
Ministry of Presidential Affairs
Corniche Road, Abu Dhabi, P.O. Box 280
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 971) 2 622 2228
E-Mail: ihtimam@mopa.ae

KRONPRINZ VON ABU DHABI
Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court Bainunah Street
Abu Dhabi, P.O. Box 124
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MBZNews


KOPIEN AN

STELLVERTRETENDER STAATSPRÄSIDENT UND MINISTERPRÄSIDENT
Shaikh Mohammad bin Rashid Al-Maktoum
Office of the Prime Minister
POB 2838, Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 971) 4 353 19 74
E-Mail: info@primeminister.ae
Twitter: @HHShkMohd

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn
Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
E-Mail: consulate@uaeembassy.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Februar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the UAE authorities to immediately disclose the whereabouts of Abdulrahman al-Jaidah and grant him access to his family, lawyer and a doctor.
  • Urging them to release Abdulrahman al-Jaidah immediately and unconditionally if he has been arrested solely for peacefully advocating on behalf of his father.
  • Calling on them to ensure that he is protected from torture and other ill-treatment.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-348/2013, AI-Index: MDE 25/013/2013, Datum: 23. Dezember 2013 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
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Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2014