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AKTION/1705: Urgent Action - Iran, drohende Hinrichtung wegen Alkoholkonsums


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-039/2014, AI-Index: MDE 13/012/2014, Datum: 24. Februar 2014 - we

Iran
Drohende Hinrichtung wegen Alkoholkonsums



Herr ROUHOLLAH TAVANA

Dem Iraner Rouhollah Tavana droht möglicherweise die Hinrichtung, nachdem der Oberste Gerichtshof sein Todesurteil im Februar bestätigt hat. Der Ingenieur war 2013 unter anderem wegen "Beleidigung des Propheten" zum Tode verurteilt worden.

Der 35-jährige Rouhollah Tavana kommt aus Khorasan, einer Provinz im Nordosten des Iran und arbeitet als Ingenieur im Bereich der Qualitätskontrolle. Er wurde am 3. August 2013 von der fünften Kammer des Strafgerichts in Khorasan zum Tode verurteilt, nachdem er der "Beleidigung des islamischen Propheten" (Sabbo al-Nabi) schuldig befunden worden war. Grund für die Anklage gegen ihn war ein Video, in dem er angeblich den Propheten Mohammed beleidigt hatte. Das Gericht verurteilte ihn darüber hinaus wegen "Alkoholkonsums", "Herstellung alkoholischer Getränke" und "rechtswidriger sexueller Beziehungen" zu einer Haftstrafe und zu Peitschenhieben. Ein Revolutionsgericht in Khorasan sprach ihn außerdem der "Beleidigung des Begründers der Revolution" und der "Beleidigung des obersten Religionsführers" für schuldig und verurteilte ihn zu weiteren drei Jahren Haft.

Rouhollah Tavana wurde im Oktober 2011 in seinem Haus in Mashhad, der Hauptstadt der Provinz Khorasan, von Männern festgenommen, die dem Geheimdienst angehört haben sollen. Die BeamtInnen durchsuchten sein Haus und seinen Arbeitsplatz und beschlagnahmten unter anderem seinen Computer, sein Handy, seinen Pass sowie einige CDs und DVDs. Der 35-Jährige wurde anschließend in einer Haftanstalt des Geheimdienstministeriums in Khorasan dreieinhalb Monate lang in Einzelhaft gehalten und erhielt keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Rouhollah Tavana gab an, dass er alkoholisiert war, als er die Aussagen gemacht hat, mit denen er den Propheten beleidigt haben soll. Gemäß iranischem Recht könnte in diesem Fall nicht die Todesstrafe gegen ihn verhängt werden. Das Gericht hat zwar eingeräumt, dass Rouhollah Tavana zur betreffenden Zeit unter Alkoholeinfluss stand, ist jedoch der Ansicht, dass die Menge an Alkohol, die er konsumiert hatte, nicht ausreiche, um ihn als unzurechnungsfähig zu betrachten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Rouhollah Tavana befindet sich seit seiner Festnahme im September 2010 in Haft. Er wurde aus der Haftanstalt des Geheimdienstes in Khorasan in das Gefängnis Vakilabad in Mashhad verlegt. Seine Familie wurde erst sechs Wochen nach der Festnahme über den Aufenthaltsort von Rouhollah Tavana informiert.

Die Behörden haben scheinbar einige Gedichte, Schriftstücke und Videos aus Rouhollah Tavanas persönlichem Besitz beschlagnahmt, die sie als beleidigend für AmtsträgerInnen und den islamischen Propheten bezeichneten. Daraufhin erhoben sie in mehreren Punkten Anklage gegen Rouhollah Tavana. Im August 2013 verurteilte die fünfte Kammer des Strafgerichts in Khorasan ihn wegen "Alkoholkonsums", "rechtswidriger sexueller Beziehungen", "Herstellung von alkoholischen Getränken" und "Beleidigung des Propheten". Von den Anklagen wegen "negative Beeinflussung der öffentlichen Meinung", "Beleidigung des Imams", "Ehebruch" und "Beleidigung des Präsidenten" sprach das Gericht ihn hingegen frei und erklärte zudem, dass die Verhandlung der Anklagen wegen "Beleidigung des obersten Religionsführers" und "Beleidigung des Ayatollah Khomeini" außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs lägen. Nach Kenntnisstand von Amnesty International haben BeamtInnen des Obersten Gerichtshofs dem Rechtsbeistand und der Familie von Rouhollah Tavana im Februar 2014 mitgeteilt, dass sein Todesurteil bestätigt wurde.

Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist der Iran verpflichtet, die durch den Pakt garantierten Rechte mithilfe nationaler Gesetze zu schützen. Das überarbeitete islamische Strafgesetzbuch des Iran, das im Mai 2013 in Kraft getreten ist, enthält jedoch noch immer Paragraphen, mit denen die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit auf unangemessene Weise einschränkt werden. Unter Paragraph 262 des überarbeiteten Strafgesetzbuches heißt es: "Jeder, der den islamischen Propheten oder andere Propheten verflucht oder sie des Ehebruchs beschuldigt, ist als Sabbo al-Nabi zu betrachten und wird mit dem Tode bestraft." Laut Paragraph 263 des Strafgesetzbuches darf "ein Angeklagter, der angibt, eine Aussage unter Zwang, fahrlässig oder in einem Rauschzustand gemacht zu haben" nicht zum Tode verurteilt werden. Stattdessen werden in solchen Fällen Peitschenhiebe verhängt.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich Rouhollah Tavana nicht hinzurichten und unverzüglich ein offizielles Hinrichtungsmoratorium zu verfügen, als ersten Schritt hin zu der völligen Abschaffung der Todesstrafe.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle Gerichtsverhandlungen in Übereinstimmung mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren stattfinden. Dies bedeutet unter anderem, dass Angeklagte regelmäßig Zugang zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl und zu ihren Familienmitgliedern erhalten müssen.
  • Ich möchte Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass die Todesstrafe laut Völkerrecht nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden darf, zu denen laut Auslegung internationaler Institutionen nur solche Verbrechen gehören, bei denen eine vorsätzliche Tötung vorliegt.

APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader, Islamic Republic Street - End of Shahid, Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)


KOPIEN AN

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und
@Rouhani_ir (Persisch)
E-Mail: media@rouhani.ir
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities not to execute Rouhollah Tavana, and to immediately establish an official moratorium on executions as a first step towards abolishing the death penalty.
  • Calling on them to ensure all court proceedings comply with the most rigorous international standards for fair trial, which include defendants having regular access to lawyers of their choosing and their families.
  • Reminding them that under international law, the death penalty may only be used for "the most serious crimes", which international bodies have interpreted as being limited to crimes involving intentional killing."

HINTERGUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst auch das Recht, Ansichten zum Ausdruck zu bringen, die möglicherweise als schockierend, beleidigend oder verstörend aufgefasst werden. Dies schließt auch das Recht ein, Kritik an politischen Führungspersonen oder religiösen Systemen zu üben. Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte überwacht, kritisiert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 Gesetze, die Blasphemie oder fehlenden Respekt gegenüber religiösen Systemen unter Strafe stellen. In der Bemerkung des Ausschusses heißt es, dass "es unzulässig ist, dass solche Gesetze eine oder mehrere Religionen oder Glaubenssysteme benachteiligen bzw. bevorzugen, oder einen Unterschied zwischen den AnhängerInnen dieser Religionen und Glaubenssysteme oder zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen machen. Es ist zudem nicht zulässig, dass solche Verbote dazu genutzt werden, Kritik an religiösen Führungspersonen oder Stellungnahmen zu religiösen Doktrinen und Glaubensgrundsätzen zu verhindern oder zu bestrafen."

Körperliche Strafen wie Peitschenhiebe stellen einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar, welches Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung verbietet. Darüber hinaus besagt Paragraph 6(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dass die Todesstrafe nur im Falle von schwersten Verbrechen verhängt werden darf. Im November 2011 drückte der UN-Menschenrechtsausschuss in seinen abschließenden Beobachtungen seine Sorge über die Anzahl der Todesurteile aus, die im Iran verhängt und vollstreckt werden. Der Ausschuss erklärte, dass die iranischen Behörden "die Abschaffung der Todesstrafe in Betracht ziehen oder aber zumindest eine Änderung des Strafgesetzbuches vornehmen sollten, um das Verhängen von Todesurteilen ausschließlich auf Fälle von 'schwersten Verbrechen' zu beschränken".

Amnesty International lehnt die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigenste aller Strafen darstellt und das Recht auf Leben verletzt. Die Organisation fordert eine Umwandlung aller im Iran verhängten Todesurteile.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-039/2014, AI-Index: MDE 13/012/2014, Datum: 24. Februar 2014 - we
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014