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AKTION/1708: Urgent Action - Australien, Asylsuchende auf Manus weiterhin in Gefahr


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-043/2014, AI-Index: ASA 12/001/2014, Datum: 27. Februar 2014 - sm

Australien
Asylsuchende auf Manus weiterhin in Gefahr



ASYLSUCHENDE AUF DER INSEL MANUS

Asylsuchende, die in einer Hafteinrichtung auf der zu Papua-Neuguinea gehörenden Insel Manus untergebracht sind, befinden sich weiterhin in Gefahr. Am Abend des 16. und 17. Februar war es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen, bei denen eine Person ums Leben kam und zahlreiche weitere schwer verletzt wurden.

Über 1.300 Asylsuchende sind in einer Einrichtung der australischen Regierung auf der Insel Manus vor der Küste Papua-Neuguineas inhaftiert. Vor Ort herrschen menschenunwürdige Bedingungen, die die Flüchtlinge dazu bringen sollen, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Seit Dezember 2013 protestieren dort untergebrachte Asylsuchende friedlich gegen ihre unbefristete Inhaftierung und die in der Einrichtung herrschenden Zustände. Am 16. und 17. Februar eskalierte die Lage und es kam zu gewalttätigen Übergriffen, bei denen Reza Berati, ein 23-jähriger Asylsuchender iranischer Herkunft, getötet und mindestens 62 Personen verletzt wurden. Was die Gewalt auslöste, ist unklar, mehrere ZeugInnen gaben jedoch an, die Verletzungen seien den betroffenen Personen von privatem Sicherheitspersonal zugefügt worden, welches die Asylsuchenden mit Schlagstöcken, Macheten und anderen Waffen angriff.

Asylsuchende, die ZeugInnen der Angriffe wurden, befinden sich in großer Gefahr, Opfer von Vergeltungsangriffen, Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen zu werden. Diese Gefahr wird sich noch verschärfen, sobald die Untersuchung der Vorfälle beginnt. Papua-Neuguinea verfügt über kein Zeugenschutzprogramm zur Gewährleistung der Sicherheit von ZeugInnen. Die mutmaßlichen TäterInnen - Wachpersonal und PolizeibeamtInnen aus Papua-Neuguinea - haben weiterhin Kontakt zu den Asylsuchenden.

Daneben besteht auch Sorge um Gesundheit und Wohlergehen der Asylsuchenden. Da die medizinischen Einrichtungen in der Hafteinrichtung wie in ganz Papua-Neuguineas sehr beschränkt sind, ist unklar, ob die Asylsuchenden, die während dem Angriff verletzt wurden, die benötigte medizinische Versorgung erhalten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Am 16. Februar 2014 wurden einige der Asylsuchenden nach einem der regelmäßig abgehaltenen friedlichen Proteste zu einem Treffen mit leitenden VertreterInnen der Einwanderungsbehörde gerufen. Es gibt widersprüchliche Angaben dazu, was bei dem Treffen gesagt wurde; einige ZeugInnen berichten, den Asylsuchenden sei mitgeteilt worden, dass sie weder in Papua-Neuguinea noch in Australien aufgenommen würden. Am gleichen Tag führten die Asylsuchenden weitere Proteste durch, wobei acht von ihnen wegen Ruhestörung und leichter Sachbeschädigung verhaftet wurden. Am Abend des 17. Februar brachen in der Hafteinrichtung gewalttätige Unruhen aus, bei denen mehr als 62 Asylsuchende verletzt wurden und Reza Berati, ein 23-jähriger iranischer Staatsbürger, ums Leben kam. Es ist unklar, was genau die Gewalt auslöste, ZeugInnen nennen jedoch als Grund, dass die private australische Sicherheitsfirma G4S und die papua-neuguineischen Polizei in der Einrichtung exzessive Gewalt anwendete.

Medienberichten zufolge beteiligten sich auch papua-neuguineische Militärs und AnwohnerInnen der Gegend an den Gewalttaten.

Die australische Regierung verhängte eine Nachrichtensperre, um dafür zu sorgen, dass nur sehr wenig Information zu den Vorkommnissen in Manus am 16. und 17. Februar nach außen dringt.

Am 19. Juli 2013 trafen der australische Premierminister Kevin Rudd und der Ministerpräsident von Papua-Neuguinea Peter O'Neill eine Übereinkunft, mit der Asylsuchende von der Einreise nach Australien über den Seeweg abgehalten werden sollen. Unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, zu deren Vertragsstaaten die beiden Länder gehören, legt die Übereinkunft fest, für mindestens die nächsten zwölf Monate keinem der auf dem Seeweg in Australien eintreffenden Asylsuchenden ein Asylverfahren in Australien zu gewähren und keine von ihnen dort jemals als anerkannte Flüchtlinge anzusiedeln. Australien hat auch in der Vergangenheit bereits Asylsuchende nach Manus und Nauru überführt; gemäß der neuen Vereinbarung würden jedoch diejeningen Asylsuchenden, die in der Vergangenheit nach dem Bearbeiten ihres Asylantrags in Papua-Neuguinea in Australien als Flüchtlinge anerkannt worden wären, in Papua-Neuguinea und nicht in Australien "angesiedelt".


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie dazu aufrufen, alle Asylsuchenden, die ZeugInnen der gewalttätigen Ausschreitungen in der Hafteinrichtung auf der Insel Manus wurden oder die während dieser Ausschreitungen verletzt wurden, nach Australien zu überführen, um sie zu schützen und ihre Sicherheit zu gewährleisten.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die Asylsuchenden die notwendige medizinische Versorgung erhalten und regelmäßigen Kontakt zu ihren Familienangehörigen und zu Rechtsbeiständen haben.
  • Ich fordere Sie höflich auf, dafür zu sorgen, dass alle Asylsuchenden die Möglichkeit haben, rechtlich eine Wiedergutmachung ihrer erlittenen Verletzungen zu erwirken. Der Zugang zu einem Rechtsbeistand muss ihnen dabei garantiert werden.
  • Bitte beenden Sie die Inhaftierung von auf dem Seeweg nach Australien gelangten Asylsuchenden außerhalb der australischen Landesgrenzen.

APPELLE AN

PREMIERMINISTER
Tony Abbott
P.O. Box 6022
House of Representatives, Parliament House
Canberra ACT 2600, AUSTRALIEN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 61) 2 6273 4100
E-Mail: tony.abbott.mp@aph.gov.au

MINISTER FÜR EINWANDERUNG UND STAATSBÜRGERSCHAFT
Scott Morrison
P.O. Box 6022
House of Representatives, Parliament House
Canberra ACT 2600, AUSTRALIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 61) 2 6273 4144
E-Mail: scott.morrison.mp@aph.gov.au

PREMIERMINISTER VON PAPUA-NEUGUINEA
Peter O'Neill
PO Box 639
Waigani
Port Moresby
PAPUA-NEUGUINEA
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00675) 327 7480


KOPIEN AN

BOTSCHAFT VON AUSTRALIEN
S. E. Herrn Peter Martin Tesch
Wallstraße 76 - 79
10179 Berlin
Fax: 030 880 088 210
E-Mail: info.berlin@dfat.gov.au


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling for the immediate removal to Australia of all the asylum seekers who witnessed or were injured in the violence for their safety and protection.
  • Urging the authorities to ensure that the asylum seekers receive appropriate medical treatment, including full rehabilitation and mental health services and have regular contact with family member+ and lawyers.
  • Calling on them to ensure that all asylum seekers have the ability to seek legal redress for any injuries sustained including access to lawyers.
  • Demanding an end of the offshore detention and processing of asylum seekers arriving by boat to Australia.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Seit der Verkündigung dieses Vorgehens sind etwa 4.000 Asylsuchende über den Seeweg in australisches Hoheitsgebiet gelangt, vornehmlich aus Afghanistan, Iran, Irak und Sri Lanka. Sie alle sollen unter der neuen Vereinbarung in papua-neuguineische Hafteinrichtungen wie z. B. die von Manus gebracht werden, statt ihre Asylverfahren in Australien abzuwickeln, wie es das Völkerrecht verlangt.

In dem von Amnesty International im Dezember 2013 veröffentlichten Bericht This Is Breaking People: Human Rights Violations at Australia's Asylum Seeker Processing Centre on Manus Island, Papua New Guinea
(https://www.amnesty.org/en/library/info/ASA12/002/2013/en) wurden die unzumutbaren Bedingungen, die im Zentrum für Asylsuchende herrschen, dargelegt. Zu jenem Zeitpunkt hatten nur 55 der über tausend Asylsuchenden einen Asylantrag einreichen können. Der Bericht erläutert, dass die Asylsuchenden in haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden, die Einrichtung maßlos überfüllt ist und den Menschen trotz der Hitze ausreichendes Trinkwasser sowie medizinische Versorgung vorenthalten wird. Die meisten der dort Untergebrachten sind aus Gefahrensituationen geflohen und haben ihr Leben riskiert, um nach Australien zu gelangen.

Viele der auf Manus festgehaltenen Asylsuchenden sind aus bekannten Krisenherden wie Afghanistan, Darfur, Pakistan, Somalia und Syrien geflüchtet. Andere wie die Rohingya aus Myanmar oder die Bidun der Golfregion sind vor extremer Diskriminierung geflüchtet und können aufgrund ihrer Staatenlosigkeit nicht in ihre Ursprungsländer zurückkehren.

Jede Person hat das Recht, Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu erhalten, ungeachtet der gewählten Einreisemethode. Im Jahr 2012 wurden 90 % der Asylsuchenden, die über den Seeweg nach Australien gelangt waren, als Flüchtlinge anerkannt.

Die australische Regierung verfolgt bereits seit längerer Zeit die Strategie, Asylsuchende, die auf dem Seeweg nach Australien gelangen, außerhalb des Landes zu inhaftieren - ab 2001 wurden Asylverfahren vor die Küsten Australiens verlagert. Die dafür eingerichteten Haftanstalten wurden zwar 2008 geschlossen, jedoch Ende 2012, als die derzeitige Labour-Regierung Asylsuchende wieder außerhalb Australiens zu inhaftieren begann, wieder geöffnet. Dazu zählen auch die Zentren auf Nauru und in Papua-Neuguinea.

Die Inhaftierung von MigrantInnen darf nie auf unbefristete Zeit geschehen und sollte nur als letztes Mittel und aus rechtmäßigen Gründen vorgenommen werden - die Tatsache, dass es sich bei den Betroffenen um Asylsuchende oder Flüchtlinge handelt, ist kein rechtmäßiger Grund. Sowohl Papua-Neuguinea als auch Australien haben die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert und müssen daher sicherstellen, dass Asylsuchende Zugang zu einem umfassenden und wirkungsvollen Asylverfahren haben und nicht zwangsläufig inhaftiert werden.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-043/2014, AI-Index: ASA 12/001/2014, Datum: 27. Februar 2014 - sm
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2014