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AKTION/1723: Urgent Action - Bahrain, bevorstehende Verurteilung


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-206/2013-4, AI-Index: MDE 11/011/2014, Datum: 14. März 2014 - sm

Bahrain
Bevorstehende Verurteilung



HUSSAIN HUBAIL, Fotograf
und acht weitere Angeklagte

Der Fotograf Hussain Hubail, der sich zusammen mit acht anderen Männern wegen der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung vor Gericht verantworten muss, steht kurz vor seiner Verurteilung. Eine angemessene medizinische Behandlung seines Herzleidens wird ihm nach wie vor verweigert.

Das Gerichtsverfahren gegen Hussain Hubail begann am 28. November 2013. Am 16. März wird die fünfte Anhörung stattfinden. Dann wird das Gericht die letzten Plädoyers anhören und das Urteil vermutlich kurz danach verkünden. Hussain Hubail und den acht anderen Männern, unter ihnen Mohammed Hassan Sudayf, wird unter anderem vorgeworfen, über soziale Netzwerke "Hass gegen das Regime geschürt zu haben", "Menschen dazu angestiftet zu haben, die Gesetze zu missachten" und "zu illegalen Demonstrationen aufgerufen zu haben".

Hussain Hubail soll bei der Anhörung am 27. Januar 2014 ausgesagt haben, während des Verhörs gefoltert und mit Vergewaltigung bedroht worden zu sein. Seiner Familie hatte er zuvor bei deren Besuch im Gefängnis berichtet, während eines Verhörs bei der Kriminalpolizei (Criminal Investigations Directorate - CID) bedroht und geschlagen worden zu sein. Hussain Hubail hat ein Herzleiden und befürchtet, nicht angemessen medizinisch versorgt zu werden. Die benötigten Medikamente erhält er sporadisch und häufig erst nach langem Warten. Seine Familie ist besorgt, weil sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hat; er leidet an Atemnot und verliert häufig das Bewusstsein. Am 13. März wurde er aufgrund akuter Atembeschwerden in ein Krankenhaus eingeliefert. Die ihn begleitenden SicherheitsbeamtInnen erlaubten seiner Familie nicht, während der Behandlung bei ihm zu bleiben.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Hussain Hubail wurde am 31. Juli 2013 im Vorfeld von Protesten gegen die Regierung festgenommen, die in einer Vielzahl von schiitischen Dörfern am 14. August stattfanden. Die Protestierenden planten einen Marsch in die Hauptstadt Manama, aber die Sicherheitskräfte hielten sie davon ab, indem sie Tränengas einsetzten und in einigen Fällen Stacheldrahtbarrieren um die Dörfer legten. Mindestens 18 Personen wurden festgenommen. Die "Tamarrud"-Bewegung (Rebellion), die sich aus Jugendgruppen zusammensetzt, hatte diesen Tag gewählt, um gegen die Regierung und Unterdrückungsmaßnahmen der Behörden zu protestieren und echte politische Reformen zu fordern. Andere oppositionelle Gruppierungen hatten ebenfalls eine große Protestkundgebung geplant, diese wurde aber aufgrund der hohen Präsenz von Sicherheitskräften in Manama wieder abgesagt. Mohammad Hassan Sudayf, der sich zusammen mit Hussain Hubail vor Gericht verantworten muss, berichtete seinen Angehörigen, dass man ihn im Gewahrsam der Kriminalpolizei (Criminal Investigations Directorate - CID) gefoltert habe. Er erzählte, dass er dort geschlagen und mit Elektroschocks misshandelt worden war. Man habe ihn auch gezwungen, sich ganz auszuziehen, und ihm die Kleidung abgenommen. Der Prozess gegen Mohammad Hassan Sudayf wird in dessen Abwesenheit stattfinden, da er gegen Kaution freikam und Bahrain mittlerweile verlassen hat. Zweieinhalb Jahre nach dem Volksaufstand in Bahrain und den angekündigten Reformen befinden sich immer noch gewaltlose politische Gefangene in Haft - darunter auch Demonstrierende, die während der Proteste festgenommen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden weiterhin unterdrückt. In den vergangenen Monaten wurde gewaltlosen politischen Gefangenen nicht nur die Freilassung verwehrt, es ist sogar vermehrt zu Inhaftierungen von Frauen und Männern gekommen, die auf Twitter oder bei Demonstrationen friedlich ihre Meinung geäußert hatten. Bahrainische Gerichte scheinen stärker darauf bedacht zu sein, sich der Regierung unterzuordnen, als wirksame Rechtsmittel für BahrainerInnen anzubieten und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

Das Parlament von Bahrain kam am 28. Juli 2013 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen und legte dem König anschließend 22 Empfehlungen vor. Diese sehen eine Verschärfung der im Antiterrorgesetz von 2006 festgelegten Strafen vor. Wenige Tage darauf erließ der König mehrere Verordnungen, die die freie Meinungsäußerung im Land noch weiter einschränken. Unter anderem wurden alle Proteste, Sitzstreiks und öffentliche Versammlungen in Manama auf unbestimmte Zeit verboten und die Sicherheitskräfte erhielten zusätzliche weitreichende Befugnisse. In einer gemeinsamen Erklärung an die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte vom 9. September 2013 zur Menschenrechtslage in Bahrain, die 47 Staaten unterzeichnet haben, äußerten diese ihre Besorgnis über die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Bahrain.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie höflich und mit Nachdruck auffordern, Hussain Hubail umgehend und bedingungslos freizulassen, falls er ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.
  • Bitte lassen Sie die Anklagen gegen die acht zusammen mit Hussain Hubail angeklagten Männer fallen, falls sie nur auf deren friedlicher Meinungsäußerung gründen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Hussain Hubail eine angemessene medizinische Versorgung erhält, auch alle notwendigen fachärztlichen Behandlungen seines Herzleidens.
  • Ich fordere Sie zudem dazu auf, die von Hussain Hubail erhobenen Foltervorwürfe unverzüglich unabhängig zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

APPELLE AN

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa'a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior, P.O. Box 13
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain


KOPIEN AN

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Weitere Informationen zu UA-206/2013 (MDE 11/028/2013, 2. August 2013; MDE 11/031/2013, 9. August 2013, MDE 11/051/2013, 10. Oktober 2013 und MDE 11/054/2013, 5. November 2013)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to release Hussain Hubail immediately and unconditionally if he is being held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.
  • Urging them to drop charges against the other defendants if they are being targeted solely for peacefully expressing their opinion.
  • Urging them to ensure that Hussain Hubail receives adequate medical care, including any specialist treatment needed for his heart condition.
  • Calling on them to order an independent investigation into Hussain Hubail's allegations of torture and other ill-treatment, and bring those responsible to justice.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Am 3. März 2014 kamen bei einer Bombenexplosion in der Ortschaft al-Daih drei Angehörige der Polizei ums Leben, darunter ein Polizist aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dies ist bereits der zweite Anschlag innerhalb von vier Wochen: Bereits am 14. Februar war in der Ortschaft al-Dair ein Polizist bei einer Bombenexplosion getötet worden. Am 4. März erließ das Kabinett einen Beschluss, der die al-Ashtar-Brigaden (Saraya al-Ashtar), die sich zu dem Anschlag vom 3. März bekannt haben sollen, die Widerstandsbrigaden (Saraya al-Muqawama) sowie die "Koalition 14. Februar" als terroristische Gruppierungen einstuft. Zudem sollen die Mitglieder aller Organisationen bzw. Vereinigungen, die mit diesen Gruppierungen in Verbindung gebracht werden, festgenommen werden.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-206/2013-4, AI-Index: MDE 11/011/2014, Datum: 14. März 2014 - sm
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2014