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AKTION/1752: Urgent Action - Iran, unmittelbar drohende Hinrichtung


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-085/2014, AI-Index: MDE 13/018/2014, Datum: 11. April 2014 - dw

Iran
Unmittelbar drohende Hinrichtung



Frau REYHANEH JABBARI

Das Todesurteil gegen die Iranerin Reyhaneh Jabbari ist an die Vollstreckungsbehörde in Teheran übergeben worden. Sobald Todesurteile dieser Stelle zugehen, können sie jederzeit vollstreckt werden.

Die 26-jährige Reyhaneh Jabbari wurde 2007 wegen des Mordes an Morteza Abdolali Sarbandi, einem früheren Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes, festgenommen. Reyhaneh Jabbari gestand den Mord sofort nach ihrer Festnahme, obwohl kein Rechtsbeistand zugegen war, als sie das Geständnis ablegte. Ihren Angaben zufolge war der Mord ein Akt der Selbstverteidigung.

Nach ihrer Festnahme wurde Reyhaneh Jabbari zwei Monate lang in Einzelhaft im Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten, wo sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihrer Familie hatte. Reyhaneh Jabbari wurde 2009 von einem Strafgericht in Teheran gemäß qesas ("Vergeltung gleicher Art") zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde im selben Jahr vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Ihre Familie wurde im März 2014 davon in Kenntnis gesetzt, dass das Urteil der Vollstreckungsbehörde vorliegt. Nach iranischem Recht muss der Rechtsbeistand der angeklagten Person 48 Stunden vor der Durchführung der Hinrichtung informiert werden. Bei Urteilen gemäß qesas kann der Oberste Religionsführer keine Begnadigung oder Amnestie aussprechen.

Amnesty International geht davon aus, dass Morteza Abdolali Sarbandis Verbindung zum Geheimdienst die Objektivität des Gerichtsverfahrens beeinträchtigt haben könnte.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.


SCHREIBEN SIE BITTE

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, Reyhaneh Jabbari nicht hinrichten zu lassen.
  • Hiermit möchte ich Sie daran erinnern, dass nach Artikel 6(4) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den der Iran unterzeichnet hat, jede zum Tode verurteilte Person das Recht hat, um Gnade oder Umwandlung des Urteils nachzusuchen.

APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
(Betreffzeile: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)


KOPIEN AN

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und
@Rouhani_ir (Persisch)
E-Mail: media@rouhani.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the Iranian authorities to not execute Reyhanah Jabbari.
  • Reminding them that under Article 6(4) of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is state party, anyone sentenced to death shall have the right to seek pardon or commutation of the sentence.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-085/2014, AI-Index: MDE 13/018/2014, Datum: 11. April 2014 - dw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2014