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AKTION/389: Reaktionen und Erfolge - Januar 2007 (amnesty journal)


amnesty journal 1/2007 - Das Magazin für die Menschenrechte

Reaktionen und Erfolge


- USA - Fünf Jahre Rechtlosigkeit
- Rußland - Verurteilung wegen Folter
- Den Haag - Lebenslange Haft für Kriegsverbrechen
- Briefe gegen das Vergessen - Der Erfolg gibt Ihnen Recht



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Fünf Jahre Rechtlosigkeit

USA - Vor fünf Jahren, am 11. Januar 2002, wurden die ersten Gefangenen im "Krieg gegen den Terror" in das Lager auf dem US- Marinestützpunkt Guantánamo Bay gebracht. Fast ebenso lange kämpft amnesty international gegen die schweren Menschenrechtsverletzungen, die in Guantánamo von der US-Armee begangen werden und für die Schließung des Gefangenenlagers. Noch immer befinden sich über 400 Gefangene in Guantánamo. Viele seit fünf Jahren. Kein einziger von ihnen wurde bis jetzt vor Gericht gestellt. US-Präsident George W. Bush hat Ende Oktober angekündigt, dass ab Mitte 2007 rund 80 Gefangene vor die Militärtribunale gestellt werden sollen. Dafür soll bis Juli 2007 für 125 Millionen US-Dollar ein neues Gerichtsgebäude in Guantánamo gebaut werden. Anlässlich der Gründung des Gefangenenlagers wird amnesty am 11. Januar mit Aktionen auf der ganzen Welt seine Forderung nach einer Schließung von Guantánamo bekräftigen.

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Verurteilung wegen Folter

Russland - Wegen des Verstoßes gegen das Folterverbot muss die russische Regierung einem 28-jährigen Wehrdienstleistenden ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kam in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die russische Polizei hatte 1999 den Mann wegen des Verdachts auf Störung der öffentlichen Ordnung als Mitglied einer Bande in der Teilrepublik Dagestan im Nordkaukasus festgenommen. Während der Polizeihaft war er tagelang geschlagen, getreten und bedroht worden. Die Polizei habe versucht, den physischen und psychischen Widerstand des Mannes zu brechen, was als Folter einzustufen sei, befanden die Straßburger Richter.

Raute

Lebenslange Haft für Kriegsverbrechen

Den Haag - Das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat Ende November zum ersten Mal einen Angeklagten rechtskräftig zu lebenslanger Haft und damit zur Höchststrafe verurteilt. Damit muss der ehemalige serbische Generalmajor Stanislav Galic für die jahrelange Belagerung von Sarajevo im bosnischen Bürgerkrieg und die täglichen Angriffe auf Zivilisten büßen. Die Revisionskammer des UNO- Tribunals in Den Haag hob seine Verurteilung zu 20 Jahren Haft durch die erste Instanz auf.

Galic war von September 1992 bis August 1994 Kommandant serbischer Einheiten, die Sarajevo mit seiner mehrheitlich muslimischen Bevölkerung eingekesselt hatten. Tausende Menschen wurden während dieser Zeit getötet. Das UNO-Tribunal machte Galic als Kommandant verantwortlich für die Kriegsverbrechen der ihm unterstellten Truppen.

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Der Erfolg gibt Ihnen Recht

Briefe gegen das Vergessen - Nichts fürchten Staaten mehr, als dass ihre Menschenrechtsverletzungen ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Deshalb hat ai die "Urgent Actions" entwickelt. Diese Eilaktionen haben bereits Tausenden das Leben gerettet. Auch in den vergangenen Monaten hat ai zahlreiche Meldungen über Freilassungen und andere positive Entwicklungen in Eilaktionsfällen erhalten. So wurde im Iran der muslimische Geistliche Hojjatoleslam Ezimi Qedimi am 31. August aus dem Gefängnis in Tabriz entlassen, nachdem er etwa fünf Monate seiner einjährigen Freiheitsstrafe verbüßt hatte. Nach seiner Freilassung dankte er ai für die Anteilnahme und Hilfe. Die Behörden haben bereits erklärt, dass Hojjatoleslam Ezimi Qedimi erneut in Haft genommen würde, sollte er sein Engagement für die Volksgruppe der Aseris im Iran fortsetzen. Zudem hat man ein generelles Berufsverbot gegen ihn verhängt.

Die gewaltlose politische Gefangene Jennifer Latheef wurde im August 2006 auf den Malediven aus der Haft entlassen. Sie hat zehn Monate der gegen sie verhängten Haftstrafe verbüßt. Die Fotoreporterin war des "Terrorismus" bezichtigt und zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden, da sie an Protesten gegen Todesfälle in Haft und politische Unterdrückung teilgenommen hatte. Nach ihrer Freilassung erklärte die Journalistin, "dass amnesty, Freunde auf den Malediven und überall auf der Welt enorme Anstrengungen unternommen haben, um meine Freilassung zu erwirken. Ich möchte allen danken, die an meine Unschuld geglaubt haben."

In Angola wurde der Journalist Raul Danda am Nachmittag des 27. Oktober unter Auflagen aus der Haft entlassen. Er war am 29. September bei seiner Ankunft am Flughafen Cabinda von der Kriminalpolizei willkürlich festgenommen worden. Die gegen ihn erhobene Anklage lautete auf Anstiftung und Verschleierung von Straftaten zur Gefährdung der Staatssicherheit. Raul Danda durfte nach seiner Entlassung nach Luanda zurückkehren, kann die Stadt allerdings nur mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft verlassen. Nach Einschätzung von ai hat die Eilaktion entscheidend zu seiner Freilassung beigetragen.

In Russland ist der Usbeke Bairamali Jusupow am 6. Oktober freigelassen worden. Ein Regionalgericht in der sibirischen Stadt Tjumen hat seinem Rechtsmittel gegen die Entscheidung der russischen Generalstaatsanwaltschaft, ihn an die usbekischen Behörden auszuliefern, stattgegeben. Am 21. Juli hatte der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation den Fall an das Regionalgericht zur Überprüfung zurückverwiesen. Bei dem Gerichtstermin waren Vertreter von ai und der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial anwesend. Der Rechtsanwalt von Bairamali Jusupow legte Berichte von Menschenrechtsorganisationen vor, denen zufolge in Usbekistan Gefangene systematisch misshandelt und gefoltert werden und Angeklagte in Gefahr sind, in unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt zu werden.

Weitere Informationen unter www.amnesty.de


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Quelle:
amnesty journal, Januar 2007, S. 4-5
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2007