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AKTION/393: Briefe gegen das Vergessen, April 2007


amnesty journal 4/2007 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen

Aktion des Monats April 2007


- Iran - Delara Darabi
- Simbabwe - Mitglieder der Frauenorganisation WOZA
- VR China - Mao Hengfeng


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Jeder Appell zählt!

Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". amnesty international veröffentlicht jeden Monat drei Einzelschicksale politischer Verfolgung, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden. Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an amnesty international.

amnesty international,
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/983730;
Fax: 0228/630036
E-mail: Info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft
(BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100,
BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 224046-502,
BLZ 370 100 50


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IRAN

Delara Darabi

Die 20-jährige Delara Darabi ist in unmittelbarer Gefahr, wegen eines Mordes hingerichtet zu werden, der verübt wurde, als sie 17 Jahre alt war. Das Todesurteil wurde Angaben zufolge ein zweites Mal gegen sie verhängt, nachdem eine Neuverhandlung angeordnet worden war. Wie es heißt, hat sie im Januar dieses Jahres im Gefängnis versucht, sich das Leben zu nehmen. Ursprünglich war Delara Darabi von der Abteilung 10 des Allgemeinen Gerichts in der im Norden Irans gelegenen Stadt Rasht zum Tode verurteilt worden. Nachdem der Oberste Gerichtshof "Mängel" in dem Verfahren festgestellt hatte, ordnete er eine Neuverhandlung an. Nach zwei Verhandlungstagen im Januar und im Juni 2006 erging von demselben Gericht in Rasht erneut ein Todesurteil gegen sie, das anschließend im Februar 2007 vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Das Todesurteil kann somit nun jederzeit vollstreckt werden.

Delara Darabi und ein 19-jähriger Mann namens Amir Hossein sollen Meldungen zufolge in das Haus einer älteren Verwandten von Delara Darabi eingebrochen sein und die Frau getötet haben. Delara Darabi gestand zunächst den Mord, zog aber später ihr Geständnis zurück. Sie gab an, von Amir Hossein gebeten worden zu sein, die Verantwortung für das Verbrechen zu übernehmen. Er habe geglaubt, dass sie als Minderjährige nicht zum Tode verurteilt werden könne.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe, in denen Sie die sofortige Umwandlung des gegen Delara Darabi verhängten Todesurteils fordern und dabei auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verweisen, wonach die "Todesstrafe (... ) für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind" nicht verhängt werden darf.

Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch an:

Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Shoahada Street
Qom
IRAN
(korrekte englische Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@leader.ir oder istiftaa@wilayah.org

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Telefax: 030 -84 35 35 35
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

(Aerogromm bis 5g: 1,00 Euro;
Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)


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SIMBABWE

Mitglieder der Frauenorganisation WOZA

Seit Februar 2003 werden immer wieder Anhängerinnen und Mitglieder der Frauenorganisation "Women of Zimbabwe Arise" (WOZA) von der Polizei in Haft genommen, weil sie friedlich protestiert haben. Im Anschluss an eine friedliche Protestdemonstration im Mai 2006 in dem Ort Bulawayo, die sich gegen gestiegene Schulgebühren richtete, wurden über 100 WOZA-Mitglieder und etwa 70 Schüler festgenommen. Ihnen wurde "Verhalten, das einer öffentlichen Ruhestörung gleichkam", zur Last gelegt. Zwei WOZA-Sprecherinnen sollen von leitenden Polizeibeamten bedroht worden sein.

Das Vorgehen gegen die Frauenorganisation ist nur ein Beispiel für die Intoleranz der Behörden gegenüber friedlichen regierungskritischen Kundgebungen und für ihre Missachtung des Rechts. So werden insbesondere zwei Gesetze, der "Public Order and Security Act" (POSA) und der "Miscellaneous Offences Act" (MOA), dazu missbraucht, Menschenrechtsverletzungen Vorschub zu leisten.

So nahm die Polizei am 31. März 2005 etwa 260 Frauen bei einer Mahnwache anlässlich der Parlamentswahlen fest. Die Polizei bot ihnen anschließend an, sie gegen eine Geldbuße freizulassen, falls sie sich eines Vergehens gemäß des MOA schuldig bekannten. Anderenfalls würden sie über das Wochenende in Haft verbleiben und aufgrund des POSA angeklagt.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe, in denen Sie die Behörden auffordern, das Recht der Mitglieder der Frauenrechtsorganisation WOZA auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu respektieren und dafür Sorge zu tragen, dass der Praxis der willkürlichen Inhaftierung und Einschüchterung von Menschenrechtsverteidigern Einhalt geboten wird.

Schreiben Sie In gutem Englisch oder auf Deutsch an:

Police Commissioner Augustine Chihuri
Zimbabwe Republic Police
Police Headquarters
PO Box 8807
Causeway, Harare
SIMBABWE
(korrekte englische Anrede: Dear Police Commissioner)
Telefax: 00263-4-25 32 12

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

Kanzlei der Botschaft der Republik Simbabwe
I. E. Frau Lucia Muvingi
Kommandantenstr. 80/Leipziger Str.
10117 Berlin
Telefax: 030-20455062

(Aerogromm bis 5g: 1,00 Euro;
Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)


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VR CHINA

Mao Hengfeng

Mao Hengfeng wurde im Dezember 2006 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie in einer Hafteinrichtung zwei Tischlampen zerstört haben soll. Sie war am 30. Juni 2006 deswegen festgenommen und der "vorsätzlichen Sachbeschädigung" angeklagt worden. Zuvor war sie im Mai 2006 wegen "Verstoßes gegen die Auflagen zur Überwachung ihres Wohnsitzes" von der Polizei festgenommen und in einem Gästehaus in Gewahrsam gehalten worden. Dort wurde sie von Polizisten geschlagen und gezwungen, einen kleinen Raum mit sechs anderen Männern und Frauen zu teilen, die sie überwachen sollten. Zu der Beschädigung der Lampen kam es, als sie gegen ihre Behandlung protestieren wollte. Der Prozess gegen die Frau dauerte eine halbe Stunde, in der das Gericht nur die Aussagen der Polizei anhörte. Die Rechtsanwälte von Hengfeng berichteten, während der Ermittlungen bedroht worden zu sein. Über acht Monate hatte Mao Hengfeng keinen Kontakt zur Außenwelt. Nach Intervention eines Anwalts erfuhren ihre Familienangehörigen von den Misshandlungen, durften sie aber weiterhin nicht besuchen. Mao Hengfeng hat seit 1988 gegen die Auswirkungen der Familienplanungs- und Wohnungspolitik der Regierung protestiert. Deswegen wurde sie inhaftiert und eigenen Angaben zufolge misshandelt. Die Behörden haben sie wiederholt ohne Anklage oder Prozess zur "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt oder in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. ai betrachtet Mao Hengfeng als gewaltlose politische Gefangene.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an den chinesischen Ministerpräsidenten, in denen Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung von Mao Hengfeng fordern.

Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch an:

Prime Minister Wen Jiabao Zongli
Guowuyuan
9 Xihuangchenggenbeijie
Beijingshi 100032
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte englische Anrede: Dear Prime Minister)
Telefax: 0086-10-65292345
(c/o Ministry of Communication).
E-Mail: gazette@mail.gov.cn

Sitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Volksrepublik China
S. E. Herrn Ma Canrong
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Telefax: 030-27588221
E-Mail: chinesischebotschaft@debitel.net oder
chinaemb_de@mfa.gov.cn

(Aerogromm bis 5g: 1,00 Euro;
Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)


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Quelle:
amnesty journal, April 2007, S. 24
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2007