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AKTION/444: Briefe gegen das Vergessen, Dezember 2008/Januar 2009


amnesty journal 12/2008/01/2009 - Das Magazin für die Menschenrechte
Eine gemeinsame Produktion mit dem GREENPEACE MAGAZIN

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate Dezember 2008/Januar 2009

- Sri Lanka - J. S. Tissainayagam
- Mosambik - Abranches Afonso Penicelo
- Turkmenistan - Boris und Konstantin Schichmuradow


Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/98 37 30, Fax: 0228/63 00 36
E-mail: Info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50


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SRI LANKA

J. S. Tissainayagam

Der Journalist Jayaprakash Sittampalam (J.S.) Tissainayagam wird seit über acht Monaten auf der Grundlage von Antiterrorbestimmungen in Haft gehalten. Seine Inhaftierung steht offenbar mit seiner journalistischen Tätigkeit in Zusammenhang. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen. J.S. Tissainayagam hat ein Augenleiden und ist in Gefahr zu erblinden, wenn er nicht die erforderliche fachärztliche Betreuung erhält.

Am 7. März 2008 wurde J.S. Tissainayagam festgenommen, als er sich bei der Einheit für Terrorismusfahndung (Terrorist Investigation Division - TID) nach der Festnahme seines Kollegen und dessen Frau erkundigte. Bei einer mündlichen Verhandlung seiner Beschwerde gegen die ohne Haftbefehl erfolgte Festnahme am 27. März 2008 verwies das Gericht auf eine vorherige Entscheidung, der zufolge Gefangene von der TID nicht länger als eine Woche festgehalten werden sollten. Die Regierung legte dem Obersten Richter daraufhin eine Haftanordnung vor und begründete diese mit der Behauptung, J.S. Tissainayagam handle auf Befehl der bewaffneten Oppositionsgruppe "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) und könne deshalb legal bis zu 90 Tage lang festgehalten werden. Am 7.Juni 2008 wurde eine weitere dreimonatige Haftanordnung gegen den Journalisten verfügt.

Am 25. August 2008 erhob das Strafgericht auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes Nr. 49 von 1979 Anklage gegen J.S. Tissainayagam wegen Unterstützung terroristischer Organisationen durch das Sammeln von Geld für die Zeitschrift North Eastern Monthly und Anstiftung zu ethnischen Konflikten. Die Antiterrorgesetze in Sri Lanka sind nicht mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar und werden immer wieder gegen politische Gegner eingesetzt.


Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Staatspräsidenten von Sri Lanka, in denen Sie Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass J.S. Tissainayagam aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit in Haft gehalten wird, und seine sofortige und bedingungslose Freilassung fordern.


Schreiben Sie in gutem Singhalesisch, Englisch oder auf Deutsch an:

His Excellency The President
Mahinda Rajapaksa
Presidential Secretariat
Colombo 1
SRI LANKA
Fax: 0094-11-244 66 57
(korrekte Anrede: Your Excellency)
(Standardbrief Luftpostbrief bis 20g: EUR 1,70)


Senden Sie bitte eine Kopie ihres Schreibens an:

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka
S.E. Herrn Tikiribandara
Maduwegedera
Niklasstr. 19
14163 Berlin
Fax: 030-80 90 97 57
E-Mail: info@srilanka-botschaft.de


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MOSAMBIK

Abranches Afonso Penicelo

Abranches Afonso Penicelo starb am 15. August 2007 im Krankenhaus an den Folgen eines Angriffs durch die Polizei. Am Tag zuvor hatten fünf Polizeibeamte Penicelo zu Hause abgeholt und ihn in ein etwa 140 Kilometer entferntes, abgelegenes Gebiet gebracht.

Dort prügelten die Polizeibeamten so lange auf ihn ein, bis er das Bewusstsein verlor, schossen ihm in den Nacken, zündeten ihn an und ließen ihn zurück, da sie ihn für tot hielten. Doch er überlebte und schaffte es, sich zu einer nahe gelegenen Straße zu schleppen. Man fand ihn und brachte ihn in ein Krankenhaus, wo er am folgenden Tag verstarb.

Abranches Penicelos Tod ist der Höhepunkt einer zehn Jahre währenden Schikane durch die Polizei. Im September 1997 durchsuchten Polizeibeamte das Haus der Familie, nahmen Schmuck, Geld, Autos und anderes Eigentum mit. Abranches Penicelo und seine Brüder wurden festgenommen und des Straßenraubes beschuldigt. Seine Brüder ließ man ohne Anklage frei, doch Abranches Penicelo blieb bis Januar 1999 inhaftiert. Im Dezember 1999 sprach ein Gericht ihn freigesprochen und ordnete die Rückgabe der beschlagnahmten Eigentümer an, die bisher nicht erfolgt ist.

Abranches Penicelo wurde am 13. Februar 2007 erneut wegen Raubes festgenommen und in der Haft offenbar geschlagen. Der damalige eneralstaatsanwalt eröffnete ein Verfahren gegen die Polizei, das am 7. August 2007 vor Gericht gelangen sollte, doch aus nicht bekannten Gründen vertagt wurde. Eine Woche später wurde Penicelo umgebracht.


Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt von Mosambik, in denen Sie den Fall kurz beschreiben und Ihre Bestürzung darüber zum Ausdruck bringen, dass Abranches Afonso Penicelo von Polizisten getötet wurde. Fordern Sie, dass die Umstände seines Todes unverzüglich, unparteiisch und gründlich untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.


Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch an:

Sr. Dr. Augusto Paulino
Procurador Geral da República
Procuradoria Geral da República
Maputo
MOSAMBIK
Fax: 00258-21-49 27 58 / 80
(korrekte Anrede: Excelência (Your Excellency)
(Standardbrief Luftpostbrief bis 20g: EUR 1,70)


Senden Sie bitte eine Kopie ihres Schreibens an:

Botschaft der Republik Mosambik
S.E. Herrn Carlos Dos Santos
Stromstr. 47
10551 Berlin
Fax: 030-39 87 65 03
E-Mail: emoza@aol.com


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TURKMENISTAN

Boris und Konstantin Schichmuradow

Boris Schichmuradow, ehemaliger Außenminister von Turkmenistan, wurde am 29. Dezember 2002 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Berichten zufolge wandelte der Volksrat das Urteil am folgenden Tag in eine lebenslange Haftstrafe um. Sein Bruder Konstantin erhielt 17 Jahre Gefängnis. Sie wurden zusammen mit mindestens 57 weiteren Personen wegen Beteiligung an einem angeblichen bewaffneten Angriff auf den damaligen Präsidenten Nijazow verurteilt.

Kurz nach dem Gerichtsverfahren von Boris Schichmuradow sagte seine Frau Tatyana gegenüber Amnesty International: "Es lässt sich nicht herausfinden, ob seine Anwälte Gelegenheit hatten, vor Gericht zu sprechen, ob Zeugen befragt wurden oder wer den Vorsitz hatte." Seit Jahren tritt sie mit Briefen an die Regierung für ihren Mann und ihren Schwager ein. Auch Ayna, die Frau von Konstantin Schichmuradow, schreibt Eingaben an die Behörden und geht zur Strafvollzugsbehörde, bei der sie Informationen über den Verbleib ihres Ehemanns und seines Bruders erbittet. Beide haben bislang keine Antwort erhalten.

Als Staatspräsident Berdymuchammedow 2007 an der Columbia-Universität in New York eine Rede hielt, fragte man ihn, ob Boris Schichmuradow und ein weiterer Gefangener noch am Leben seien. Er erwiderte: "Ich habe mit diesen Fällen nichts zu tun, aber ich bin überzeugt, dass sie noch am Leben sind." Diese Aussage ist der einzige Hoffnungsschimmer für Tatyana und Ayna Schichmuradow.


Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den turkmenischen Staatspräsidenten, in denen Sie ihn auffordern, Schicksal und Verbleib von Boris und Konstantin Schichmuradow und anderen Personen, die dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen sind, umgehend aufzuklären. Drängen Sie auf seine Gewährleistung, dass alle, die nach dem angeblichen Angriff 2002 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, faire Neuverfahren erhalten, und dass die für das "Verschwindenlassen" von Menschen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.


Schreiben Sie in gutem Turkmenisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch an:

President Berdymukhamedov
744000, g. Ashgabat Apparat
Prezidenta, Prezidentu Turkmenistana,
TURKMENISTAN
Fax 00993-12-35 51 12
(korrekte Anrede: Dear President Berdymukhamedov)
(Standardbrief Luftpostbrief bis 20g: EUR 1,70)


Senden Sie bitte eine Kopie ihres Schreibens an:

Botschaft von Turkmenistan
S.E. Herrn Berdymurat Redjepov
Langobardenallee 14
14052 Berlin
Fax: 030-30 10 24 53
E-Mail: info@botschaftturkmenistan.de


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Quelle:
amnesty journal, Dezember 2008/Januar 2009, S. 102-103
Eine gemeinsame Produktion mit dem GREENPEACE MAGAZIN
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2009