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AKTION/449: Briefe gegen das Vergessen, April/Mai 2009


amnesty journal 04/05/2009 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate April/Mai 2009

- Armenien - Greta Baghdasaryan
- Angola - José Fernando Lelo
- Mexiko - Alma Brisa Molina Baca


Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/98 37 30, Fax: 0228/63 00 36
E-mail: Info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 80 90 100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50


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ARMENIEN

Greta Baghdasaryan

Greta Baghdasaryan wurde 1989 als Teenager von einem Mann vergewaltigt, den sie damals seit drei Jahren kannte. Als er feststellte, dass sie schwanger war, brachte er sie in das abgelegene Dorf seiner Eltern, um die Schwangerschaft geheim zu halten und zu heiraten.

Greta Baghdasaryan erlitt eine Fehlgeburt, nachdem sie von ihrem Mann gezwungen worden war, eine sehr weite Strecke zu laufen. Er schlug sie dabei mit einem Ast und gab ihr nichts zu trinken. In den darauffolgenden elf Jahren erduldete sie Vergewaltigungen, Schläge und andere Misshandlungen. 2001 verließ sie ihren Mann, nachdem er sie mit einer Schaufel geschlagen hatte. Er brach ihr dabei das Nasenbein und fügte ihr eine Gehirnerschütterung zu. 2008 sagte Greta Baghdasaryan gegenüber Amnesty International, sie wisse nicht, an wen sie sich wenden könne. "Es kam mir nie in den Sinn, dass ich mich an die Polizei wenden könnte. Außerdem hätte ich Angst vor den Folgen einer Beschwerde gehabt."

Greta Baghdasaryan ist durch den Missbrauch behindert und kann nicht für ihre beiden Kinder sorgen. Sie und ihre Kinder können nicht mehr im Haus der Familie wohnen. Nach der Scheidung im Jahr 2002 ließ der Ex-Mann die beiden Söhne aus dem Melderegister streichen und entzog ihnen damit bestimmte Bürgerrechte. Greta Baghdasaryans Anwalt glaubt, dass sie kein Strafverfahren gegen ihren Ex-Mann anstrengen kann, da medizinische Gutachten vor Gericht nicht als Beweismaterial zugelassen sind.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die armenischen Behörden, in denen sie darauf dringen, dass Greta Baghdasaryan Wiedergutmachung erhält, darunter eine Entschädigung sowie psycho-soziale und medizinische Rehabilitation. Bitten Sie darum, dass sie soziale Unterstützung und angemessenen Wohnraum erhält und dass die Bürgerrechte ihrer beiden Söhne wieder hergestellt werden.


Schreiben Sie in gutem Armenisch, Russisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Prime Minister Tigran Sargsyan
Government Building 1
Republic Square, Yerevan 0010
ARMENIEN
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 0,70


Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Armenien
Herrn Hambardzun Minasyan, Geschäftsträger a.i., II. Sekretär
Nußbaumallee 4, 14050 Berlin
Fax: 030 - 40 50 91 25
E-Mail: armgermanyembassy@mfa.am


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ANGOLA

José Fernando Lelo

Der gewaltlose politische Gefangene José Fernando Lelo wurde am 16. September 2008 vom Militärgericht in Cabinda verurteilt, Verbrechen gegen die innere Sicherheit begangen und eine bewaffnete Rebellion in der angolanischen Provinz Cabinda angezettelt zu haben.

Der frühere Journalist leitete die Personalabteilung von Service Algoa International, einem Subunternehmen von Chevron/Cabinda Gulf Oil in Cabinda, als er am 15. November 2007 festgenommen wurde. Seine Festnahme gründete sich auf vermeintliche Anschuldigungen von sechs Soldaten, sie hätten sich am 12. Juli 2007 mit ihm getroffen und er habe ihnen Geld und Material für einen Aufstand zur Verfügung gestellt. Als die Soldaten am 28. November 2007 bei einer Befragung von Fernando Lelo durch die Militärbehörden gegen ihn aussagen sollten, gaben sie jedoch an, ihn nicht zu kennen. Sie sagten weiter, dass man sie gefoltert habe, um sie zu der Aussage zu zwingen, sie würden ihn kennen und ihn zudem zu beschuldigen. Fernando Lelo blieb ohne Anklage oder Gerichtsverfahren über 90 Tage in Haft. Das verstößt nicht nur gegen internationale Menschenrechtsstandards, sondern auch gegen angolanisches Recht.

Obwohl die sechs Soldaten ihn nicht belasteten, verurteilte ein Militärgericht Fernando Lelo zu zwölf Jahren Gefängnis. Amnesty International geht davon aus, dass seine Festnahme und die Verurteilung politische Gründe hatte, sein Gerichtsverfahren unfair war und er nur deshalb angeklagt und verurteilt wurde, weil er die Regierung kritisiert hatte.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt von Angola, in dem Sie ihn auffordern, den Prozess gegen Fernando Lelo wieder aufzunehmen und dabei die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren zu beachten oder ihn umgehend freizulassen.


Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Generalstaatsanwalt Sua Excelência João Maria Moreira de Sousa
Procurador Geral da República
Procuradoria Geral da República
Rua 17 Setembro
Luanda
ANGOLA
(korrekte Anrede: Excelência)
Fax: 00 244 - 222 333 - 170 / - 172
Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 1,70


Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Angola
S. E. Herrn Dipl.-Ing. Alberto do Carmo Bento Ribeiro
Wallstraße 58, 10179 Berlin
Fax: 030 - 24 08 97 12
E-Mail: botschaft@botschaftangola.de


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MEXIKO

Alma Brisa Molina Baca

Alma Brisa Molina Baca wurde am 24. Juli 2004 in Ciudad Juárez im mexikanischen Bundesstaat Chihuahua entführt, sexuell misshandelt und ermordet. Sie arbeitete in einer der Fabriken (Maquiladoras) in Ciudad Juárez an der Grenze zu den USA. Am Abend des 24. Juli 2004 wollte sie tanzen gehen. Ihre Leiche wurde am 27. Juli auf einem verlassenen Gelände in Ciudad Juárez gefunden. Die Autopsie ergab, dass sie vergewaltigt und erwürgt worden war.

Seit 1993 verschwinden in Ciudad Juárez im Norden Mexikos Frauen und Mädchen. Einige werden später vergewaltigt und ermordet aufgefunden, andere tauchen nicht wieder auf. Nach offiziellen Angaben sind über 400 Frauen "verschwunden". Doch Schätzungen von Frauenrechtsorganisationen zufolge könnten es bereits um die 1.000 Frauen und Mädchen sein. Die mexikanischen Behörden verschleppen die Ermittlungen und unternehmen wenig, um die Morde aufzuklären. Spuren werden nicht verfolgt, Zeugen nicht verhört, gerichtsmedizinische Ergebnisse manipuliert und andere Fahrlässigkeiten begangen. Amnesty International betrachtet das Verhalten der Behörden als stillschweigende Duldung.

Mütter der verschwundenen Frauen bemühen sich seit Jahren darum, Druck auszuüben, damit diese katastrophale Situation ein Ende findet und die Morde aufgeklärt werden. Das Engagement der Angehörigen scheint die Täter in die Enge zu treiben, denn die aktiven Mütter erhalten immer wieder Morddrohungen. So zum Beispiel María Luisa García Andrade und Marisela Ortíz Rivera von der Frauenorganisation "Nuestras Hijas de Regreso a Casa" (unsere Töchter sollen nach Hause zurückkehren), die sich für die Aufklärung der Frauenmorde einsetzt. Beiden Frauen wurde im Oktober und November 2008 mit dem Tod gedroht.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt von Mexiko, in denen Sie ihn auffordern, die Entführungs- und Mordserie an Frauen und Mädchen in der Grenzstadt Ciudad Juárez endlich aufzuklären und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.


Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Generalstaatsanwalt Lic. Eduardo Medina-Mora Icaza
Procurador General de la República
Procuraduría General de la República
Paseo de la Reforma nº 211-213, Piso 16
Col. Cuauhtémoc, Delegación Cuauhtémoc
México D.F., C.P. 06500,
MEXIKO
(korrekte Anrede: Señor Procurador General)
Fax: 0052 - 55 - 53 46 09 08
Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 1,70


Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
S. E. Herrn Jorge Castro-Valle Kuehne
Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Fax: 030 - 26 93 23 - 700
E-Mail: mail@mexale.de


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Quelle:
amnesty journal, April/Mai 2009, S. 80-81
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2009