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AKTION/478: Briefe gegen das Vergessen, August/September 2010


amnesty journal 08/09/2010 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate August/September 2010

Israel und besetzte palästinensische Gebiete - Mordechai Vanunu
Guatemala - Claudina Velásquez
Republik Kongo - Germain Ndabamenya Etikilome, Médard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba

Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/98 37 30, Fax: 0228/63 00 36
E-mail: Info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50


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ISRAEL UND BESETZTE PALÄSTINENSISCHE GEBIETE

Mordechai Vanunu

Der Atomkraftgegner und Informant Mordechai Vanunu wurde am 23. Mai zu weiteren drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er war zuvor 18 Jahre in Haft, weil er Informationen über das geheime israelische Atomprogramm veröffentlicht hatte. Er arbeitete als Techniker in einem israelischen Atomkraftwerk in der Nähe von Dimona, als er 1986 in Rom von Angehörigen des Geheimdienstes Mossad entführt wurde. Vanunu hatte Details über das Nuklearprogramm der israelischen Regierung an die britische Zeitung "The Sunday Times" weitergegeben. Nach seiner Entführung wurde er vor Gericht gestellt und zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er elf Jahre in Einzelhaft verbringen musste. Als er 2004 freigelassen wurde, schränkten die Behörden seine Rechte auf freie Meinungsäußerung, Bewegungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Es ist ihm untersagt, mit Ausländern zu kommunizieren. Zudem darf er das Land nicht verlassen, sich nicht in der Nähe von Botschaften, Grenzposten oder Häfen aufhalten und muss die Polizei informieren, wenn er seinen Wohnort wechselt. Die jüngste Haftstrafe wurde verhängt, weil er mit ausländischen Staatsangehörigen gesprochen haben soll. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der lediglich sein Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat. Die Behörden machen geltend, die Einschränkungen seien notwendig, um zu verhindern, dass Vanunu weitere geheime Informationen über das israelische Nuklearprogramm verbreitet.

Vanunu hat jedoch wiederholt erklärt, er habe alle seine Kenntnisse über das Atomwaffenarsenal 1986 offen gelegt und verfüge über keine weiteren Informationen. Er arbeitet seit 25 Jahren nicht mehr in Einrichtungen des Nuklearprogramms.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Ministerpräsidenten von Israel und fordern Sie ihn auf, Mordechai Vanunu sofort und bedingungslos freizulassen und die gegen ihn verfügten Einschränkungen aufzuheben

Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Benjamin Netanyahu
Prime Minister
Office of the Prime Minister
3 Kaplan St., Hakirya
Jerusalem 91950
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Fax: 00972-2-5664838, 00972-2-6496659
E-Mail: bnetanyahu@knesset.gov.il
Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft des Staates Israel
S.E. Herrn Yoram Ben Zeev
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Fax: 030-89 04 55 55
E-Mail: berlin@israel.de oder admsec@berlin.mfa.gov.il


GUATEMALA

Claudina Velásquez

Die 19-jährige Studentin Claudina Velásquez studierte Jura, um Anwältin zu werden, als sie 2005 erschossen wurde. Amnesty International ist in großer Sorge, dass die Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden, da von erheblichen Mängeln bei der Morduntersuchung berichtet wurde.

Die Hauptverdächtigen wurden nicht auf Schmauchspuren untersucht, um festzustellen, ob sie eine Schusswaffe abgefeuert hatten. Wahrscheinlich sind dadurch entscheidende forensische Beweise verloren gegangen. Auch mögliche Zeugen wurden bislang nicht befragt.

Eine große Zahl ähnlicher Fälle sind in Guatemala aufgrund mangelnden Beweismaterials infolge nur oberflächlicher Ermittlungen zu den Akten gelegt worden. Familien, die bei den Behörden Unterstützung suchen, sehen sich oft Gleichgültigkeit und Diskriminierung gegenüber. Währenddessen steigt die Zahl der in Guatemala getöteten Frauen: Laut Zahlen der Regierung kamen 2009 insgesamt 717 Frauen gewaltsam zu Tode - mehr als im Vorjahr.

2009 bedankte sich Jorge Velásquez, der Vater von Claudina, bei den Mitgliedern von Amnesty International für ihre Unterstützung: "Danke, vielen Dank für Ihre Großherzigkeit... und für Ihre anhaltende und uneingeschränkte Unterstützung unserer Forderung nach Gerechtigkeit für Claudina, für uns und für Guatemala... Bitte lassen Sie nicht nach und vergessen Sie uns nicht. Behalten Sie uns immer in Ihren Herzen, Köpfen und Stiften, denn ohne Sie, ohne Ihre Hilfe, könnten wir den endlos scheinenden Kampf nicht führen."

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Präsidenten von Guatemala, Álvaro Colom Caballeros, in denen Sie fragen, welche Schritte unternommen wurden, um sicherzustellen, dass die Morduntersuchung im Fall Claudina Velásquez in koordinierter, gründlicher und zielgerichteter Weise durchgeführt wird, so dass die Verantwortlichen ohne weitere Verzögerungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Fragen Sie zudem, welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um weitere Ermittlungsstränge zu verfolgen und mögliche Zeugen zu befragen.

Schreiben Sie in gütern Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
President Álvaro Colom Caballeros
Presidente de la República de Guatemala
Casa Presidencial, 6a. Avenida, 4-18 Zona 1.
Ciudad de Guatemala
GUATEMALA
(korrekte Anrede: Estimado Sr. Presidente / Dear President)
Fax: 00502-238-38390
Standardbrief Luftpost bis 20 g: 1,70 Euro

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Guatemala
S.E. Herrn Gabriel Edgardo Aguilera Peralta
Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG.
10557 Berlin
Fax: 030-20 6436 59
E-Mail: embaguate.alemania@t-online.de


REPUBLIK KONGO

Germain Ndabamenya Etikilome, Médard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba

Drei ehemalige Angehörige der Sicherheitsdienste der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) werden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in der benachbarten Republik Kongo festgehalten. Germain Ndabamenya Etikilome, Médard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba werden seit März 2004 vom militärischen Sicherheitsdienst (Direction Centrale des Renseignements Militaires, DCRM) in der Hauptstadt Brazzaville in Haft gehalten.

Die drei Männer geben an, dass sie aus der DR Kongo geflüchtet sind, um nicht von den Behörden festgenommen zu werden. Ihren Aussagen zufolge sollen sie dort zu Unrecht angeklagt gewesen sein, die Regierung stürzen zu wollen. Sie beantragten Asyl in Brazzaville. Bosch Ndala Umba erhielt den Flüchtlingsstatus, die beiden anderen Männer warten noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag.

Die Inhaftierung stellt einen Verstoß gegen die kongolesischen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 dar. Außerdem verletzt die Inhaftierung die Strafprozessordnung des Landes. Darin steht, dass Verdächtige innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Festnahme einem Justizbeamten vorgeführt und entweder einer Straftat angeklagt oder freigelassen werden müssen. Die Strafprozessordnung führt weiter aus, dass innerhalb von sechs Monaten nach der Festnahme das Gerichtsverfahren beginnen muss. Die nicht begründete und fortgesetzte Haft der drei Männer stellt einen gesetzeswidrigen Freiheitsentzug dar.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Staatspräsidenten Denis Sassou Nguesso und fordern Sie die umgehende Freilassung von Germain Ndabamenya Etikilome, Médard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba.

Schreiben Sie auf Lingala, Kituba, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Son Excellence M. Denis Sassou Nguesso
Präsident de la République
Chef du Gouvernement
Présidence de la République
B.P. 2006, Brazzaville
REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: 00242-2-813255
Standardbrief Luftpost bis 20 g: 1,70 Euro

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Kongo
Herrn Henri Dimi
Botschaftsrat (Geschäftsträger a.i.)
Grabbeallee 47
13156 Berlin
Fax: 030-4847 98 97
E-Mail: botschaftkongobzv@hotmail.de


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Quelle:
amnesty journal, August/September 2010, S. 78-79
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2010