Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/510: Urgent Action - Iran - Frauenrechtlerin festgenommen und einer droht die Festnahme


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-003/2011-1, AI-Index: MDE 13/012/2011, Datum: 31. Januar 2011 - mr

IRAN
Frauenrechtlerinnen: Fatemeh Masjedi inhaftiert, Maryam Bidgoli droht die Festnahme

Weitere Informationen zu UA-003/2011 (MDE 13/004/2011, 7. Januar 2011)


Die Frauenrechtlerin Fatemeh Masjedi ist am 28. Januar festgenommen worden, als sie von Qom nach Teheran unterwegs war. Ihr derzeitiger Haftort ist nicht bekannt. Amnesty International befürchtet, dass man sie festgenommen hat, damit sie die sechsmonatige Haftstrafe antritt, zu der sie verurteilt worden ist. Grund ist das Sammeln von Unterschriften für eine Petition, die das Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran fordert.

Fatemeh Masjedi ist Mitglied der Kampagne Eine Million Unterschriften (auch bekannt als Kampagne für Gleichberechtigung), eine basisdemokratische Initiative, die sich für ein Ende der Diskriminierung von Frauen im iranischen Recht einsetzt. Am 29. Dezember 2010 wurde sie zusammen mit Maryam Bidgoli aufgefordert, innerhalb von drei Tagen bei den Gefängnisbehörden in Qom vorstellig zu werden, um eine sechsmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Doch die beiden Frauen blieben vorerst auf freiem Fuß, nachdem sie Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung und das Strafmaß eingelegt hatten. Amnesty International befürchtet, dass auch Maryam Bidgoli nun jederzeit inhaftiert werden könnte.

Beide Frauen waren bereits am 7. Mai 2009 festgenommen worden, weil sie Unterschriften für die Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran gesammelt hatten. Damals kamen sie nach zwei Wochen in Haft wieder frei. Am 29. August 2010 verurteilte sie die Abteilung 2 des Revolutionsgerichts in Qom zu einer einjährigen Gefängnisstrafe wegen "Verbreitung von Propaganda gegen die Regierung für eine feministische Gruppe (die Kampagne), und zwar durch Verteilen einer Petition und Sammeln von Unterschriften für diese Petition, in der eine Änderung von Gesetzen gefordert wird, die Frauen diskriminieren; und wegen Veröffentlichung von Materialien zur Unterstützung einer feministischen Gruppe, die sich gegen das System richtet". Diese Freiheitsstrafe wurde im Berufungsverfahren durch die Abteilung 3 des regionalen Berufungsgerichts auf sechs Monate reduziert.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Kampagne Eine Million Unterschriften, auch als Kampagne für Gleichberechtigung bekannt, ist eine basisdemokratische Initiative, die aus einem Netzwerk engagierter Menschen besteht, die sich für ein Ende der Diskriminierung der Frau im iranischen Gesetz einsetzen. Die Kampagne gibt freiwilligen Helferinnen ein Training in Rechtsfragen. Diese reisen dann durch das Land und werben für die Kampagne. Sie sprechen mit Frauen bei ihnen zuhause und an öffentlichen Orten über ihre Rechte und die Notwendigkeit rechtlicher Reformen. Die Freiwilligen zielen auch darauf ab, eine Million Unterschriften von iranischen Staatsangehörigen zu sammeln, um mit dieser Petition das Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran zu fordern. Zahlreiche Aktivist_innen wurden wegen ihres Engagements für die Kampagne für Gleichberechtigung festgenommen oder drangsaliert, manche während sie Unterschriften für die Petition sammelten. Dies ist das erste Mal, dass ein iranisches Gericht entschieden hat, dass die Kampagne eine Gruppe sei, die "die nationale Sicherheit stört". In allen vorherigen Fällen waren Personen, die in Verbindung mit dem Sammeln von Unterschriften für die Kampagne wegen Sicherheitsverstößen unter Anklage standen, entweder in erster oder zweiter Instanz freigesprochen worden. Auf dieser Grundlage hatten Fatemeh Masjedi und Maryam Bidgoli eine gerichtliche Überprüfung ihres Falls gefordert.

In Artikel 19 der iranischen Verfassung ist die Gleichstellung aller iranischen Staatsbürger_innen festgeschrieben. Artikel 21 fordert die Wahrung der Rechte von Frauen und Artikel 26 gestattet das "Bilden von Parteien, Gesellschaften, politischen oder beruflichen Vereinigungen . vorausgesetzt, sie verstoßen nicht gegen die Prinzipien der Unabhängigkeit, Freiheit und nationalen Einheit, gegen die Kriterien des Islam oder die Grundlagen der Islamischen Republik." Mitglieder der Kampagne Eine Million Unterschriften haben stets darauf hingewiesen, dass ihre Aktivitäten voll und ganz im Einklang mit iranischem Recht stehen.


EMPFOHLENE AKTIONEN: SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich möchte gern die Gründe für Fatemeh Masjedis Festnahme und ihren derzeitigen Haftort erfahren und Sie höflich auffordern, ihr umgehend Zugang zu ihrer Familie und ihrer anwaltlichen Vertretung zu gewähren.

- Sollte man sie festgenommen haben, damit sie ihre sechsmonatige Haftstrafe antritt, fordere ich Sie nachdrücklich auf, sie umgehend und bedingungslos freizulassen. Denn in diesem Fall ist sie eine gewaltlose politische Gefangene, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat. Zu diesen Rechten gehört auch der Einsatz für die Menschenrechte wie in diesem Fall das Sammeln von Unterschriften für eine Petition, in der das Ende der Diskriminierung der Frauen im iranischen Recht gefordert wird.

- Ich appelliere an Sie, Maryam Bidgoli nicht zu inhaftieren, da sie sonst ebenfalls eine gewaltlose politische Gefangene wäre.

- Ich möchte Sie daran erinnern, dass das friedliche Sammeln von Unterschriften für eine Petition zur Änderung von Gesetzen kein Verbrechen ist, sondern vielmehr unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt. Dieses wiederum wird in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert, dessen Vertragsstaat der Iran ist.


APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street -
End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
E-Mail: über die Website
http://www.leader.ir/langs/de/index.php?p=letter

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT DER PROVINZ QOM
Hamzeh Khalili, Office of the Head of the Judiciary
PO Box 184-37195, Azadegan Square,
Shahid Abedi Boulevard, Qom, IRAN
E-Mail: ryasat@dadgostariqom.ir oder
über die Website:
http://www.dadgostariqom.ir/tabid/85/Default.aspx (Persisch)


KOPIEN AN

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
c/o Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri,
Tehran 1316814737,
IRAN
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort.
Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. März 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Asking to be informed of the reason for Fatemeh Masjedi's arrest and her current place of detention, and calling for her to be granted immediate access to her family and her lawyer;

- If she has been arrested to begin serving her six-month prison sentence, urging that she be released immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience imprisoned solely for the peaceful exercise of her right to freedom of expression and association, including human rights activities such as gathering signatures for a petition to end discrimination against women in Iranian law;

- Urging the Iranian authorities not to imprison Maryam Bidgoli, as she would also be a prisoner of conscience;

- Reminding the authorities that the peaceful gathering of signatures to petitions demanding changes in the law is not a crime and is covered by the right to freedom of expression, provided for by Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-003/2011-1, AI-Index: MDE 13/012/2011, Datum: 31. Januar 2011 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2011