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AKTION/588: Urgent Action - Irak - Unfaires Gerichtsverfahren


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-070/20110, AI-Index: MDE 14/010/2011, Datum: 14. März 2011 - gs

IRAK
Unfaires Gerichtsverfahren


Herr WALID YUNIS AHMAD

Am 17. März beginnt im kurdischen Teil des Irak ein Gerichtsverfahren gegen Walid Yunis Ahmad, in dem er zu 15 Jahren Haft verurteilt werden könnte. Amnesty International vermutet, dass die gegen den Mann erhobenen Anklagen jeder Grundlage entbehren.

Walid Yunis Ahmad, auch unter dem Namen Abu Khubeib bekannt, wurde am 6. Februar 2000 in Erbil festgenommen, dem Sitz der kurdischen Regionalregierung im Nordirak. Nahezu elf Jahre lang hielt man ihn dort ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Im August 2010 wurde schließlich Anklage gegen Walid Yunis Ahmad erhoben, er selbst aber nach Amnesty International vorliegenden Informationen erst im Januar 2011 davon in Kenntnis gesetzt. Sein Prozess ist für den 17. März anberaumt worden.

Die Anklage gegen Walid Yunis Ahmad stützt sich auf das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2006. Ihm wird vorgeworfen, "aus dem Gefängnis heraus seinen Anhängern in Kirkuk und Mosul Anweisungen und Instruktionen für terroristische Anschläge in Dohuk erteilt zu haben". Der Anklage liegen offenbar Informationen zugrunde, die einem Ermittlungsrichter im Zusammenhang mit dem Fund von Sprengsätzen durch "Geheiminformanten" zugespielt worden sind. Im Jahr 2009 waren in Dohuk an zwei Orten Sprengsätze entdeckt worden, die Behörden hatten in diesem Zusammenhang jedoch weder Verhaftungen vorgenommen noch war Anklage erhoben worden. Ebenso wenig gaben die Behörden gegenüber dem Verteidiger von Wali Yunis Ahmad die Identität der "Geheiminformanten" preis, so dass es ihm nicht möglich sein wird, sie während des Prozesses zu befragen. Die Personen, die den Fund der Sprengsätze gemeldet hatten, versicherten gegenüber den Ermittlern, den Namen Walid Yunis Ahmad niemals zuvor gehört zu haben.

Obwohl sich Walid Yunis Ahmad bereits seit dem Jahr 2000 in Haft befindet, sind die Gründe hierfür in seinen Akten nicht vermerkt. Früheren Erklärungsversuchen der Regionalregierung Kurdistans gegenüber Amnesty International mangelt es an Glaubwürdigkeit. Anscheinend sind die derzeitigen Anklagen gegen Walid Yunis Ahmad konstruiert worden, um seine langjährige Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren rückwirkend zu rechtfertigen. Auf welche Weise er aus dem Gefängnis heraus Botschaften an andere Personen verschickt haben soll, ist aus der Anklageschrift nicht ersichtlich. Nach Kenntnis von Amnesty International darf Walid Yunis Ahmad im Gefängnis lediglich von seiner Ehefrau besucht werden, und dies auch nur unter strikten Sicherheitsvorkehrungen. Den Beweis dafür, dass er aus dem Gefängnis heraus Briefe verschickt hat, sind die Behörden bislang schuldig geblieben.

Zu einem früheren Zeitpunkt hatten die Regionalbehörden erklärt, es sei ihnen nicht möglich, auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes strafrechtliche Schritte gegen Walid Yunis Ahmad einzuleiten, weil das Gesetz erst sechs Jahre nach seiner Inhaftierung eingeführt worden sei. Im Strafgesetzbuch des Irak, so die Behörden, sei der Tatbestand terroristischer Verbrechen nicht definiert. Allerdings enthalten die Strafgesetze ein Verbot der Untergrabung der inneren oder äußeren Sicherheit des Staates.

Amnesty International ist davon überzeugt, dass die Anklagen gegen Walid Yunis Ahmad konstruiert worden sind, um strafrechtlich gegen ihn vorgehen zu können. Beweise für Beteiligung von Walid Yunis Ahmad an Straftaten vor oder nach 2000 liegen nicht vor. Der Gefangene sollte unverzüglich freigelassen werden und für die elf Jahre, die er in Haft verbracht hat, eine Entschädigung erhalten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Walid Yunis Ahmad befindet sich seit mehr als zehn Jahren ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Er war am 6. Februar 2000 in Erbil, dem Sitz der kurdischen Regionalregierung im Irak, vom kurdischen Inlandsgeheimdienst Asayish festgenommen worden. In den darauf folgenden drei Jahren hatte man seine Familie über seinen Aufenthaltsort völlig im Ungewissen belassen. Die Familie wusste nicht einmal, ob er überhaupt noch lebt.

In der Zeit seines Verschwindenlassens ist Walid Yunis Ahmad gefoltert worden. Nachdem er aus Protest gegen seine Inhaftierung und die an ihm verübte Folter in den Hungerstreik getreten war, wurde er in Einzelhaft gehalten und später ohne Angabe von Gründen von einem Gefängnis ins nächste verlegt. Derzeit befindet er sich im Hauptquartier der Asayish (Sicherheitskräfte, die für die Behörden der teilautonomen Region des kurdisch-kontrollierten Nordirak arbeiten) in Haft.

Walid Yunis Ahmad gehört der turkmenischen Minderheit im Irak an. Vor seiner Festnahme war er für einen örtlichen Rundfunk- und Fernsehsender als Übersetzer tätig. Der Sender steht offenbar der Islamischen Bewegung in Kurdistan nahe, einer politischen Oppositionspartei. Kurz vor seiner Verhaftung hatte Walid Yunis Ahmad an einem Treffen der Partei teilgenommen. Nach Ende der Veranstaltung hatte ihn jemand in seinem Auto mitgenommen, das von der Polizei angehalten und durchsucht wurde. Dem Vernehmen nach entdeckten PolizistInnen in dem Fahrzeug Sprengstoff. Sie nahmen Walid Yunis Ahmad fest, obwohl er beteuerte, von dem Sprengstoff nichts gewusst zu haben. Der mit ihm verhaftete Fahrer des Wagens kam nach drei Monten wieder frei.

Eine Delegation von Amnesty International konnte im Juni 2010 während eines Besuchs im Gefängnis mit Walid Yunis Ahmad sprechen. Amnesty International setzt sich seit mehr als zwei Jahren für Walid Yunis Ahmad ein, unter anderem im Rahmen des Briefmarathons 2010. Neben ihm sind noch Tausende weitere Menschen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in irakischen Gefängnissen inhaftiert.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie auf, Walid Yunis Ahmad unverzüglich freizulassen und die gegen ihn erhobenen Anklagen zurückzunehmen.

- Ich erwarte, dass Walid Yunis Ahmad und seine Familie für die lange Zeit, die er ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft verbracht hat, eine Entschädigung erhalten.


APPELLE AN

BITTE SCHREIBEN SIE IHRE APPELLE AN DIE DEUTSCHE VERTRETUNG REGIONALREGIERUNG KURDISTAN-IRAK
VERTRETUNG DER REGIONALREGIERUNG KURDISTAN-IRAK IN DEUTSCHLAND
P.O. Box 150 101
10633 Berlin
Fax: 030 79748492
E-Mail: germany@rp.krg.org


BITTEN SIE UM WEITERLEITUNG AN:

PRÄSIDENT
Mas'du Barzani
President Kurdistan Regional Government
INNENMINISTER
Karim Sinjari

JUSTIZMINISTER
Raouf Rashid Abdulrahman


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling for Walid Yunis Ahmad to be immediately released, and for the charges against him to be dropped.

- Calling on the Kurdish government to afford reparation to Walid Yunis Ahmad and his family for his long detention without charge or trial.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-070/20110, AI-Index: MDE 14/010/2011, Datum: 14. März 2011 - gs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2011