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AKTION/662: Urgent Action - Indien - Minderjähriger in Polizeihaft


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-115/2011-1, AI-Index: ASA 20/019/2011, Datum: 19. Mai 2011 - gs

Indien
Minderjähriger in Polizeihaft

Weitere Informationen zu UA-115/2011 (ASA 20/015/2011, 14. April 2011)


MURTAZA MANZOOR, 17 Jahre alt

Murtaza Manzoor ist am 18. Mai aus der Verwaltungshaft entlassen worden, wurde jedoch umgehend von der Polizei erneut festgenommen. Es besteht die Gefahr, dass gegen den 17-Jährigen nochmals Verwaltungshaft angeordnet wird.

Murtaza Manzoor war am 21. Januar in Srinagar, der Hauptstadt von Jammu und Kaschmir, von der Polizei festgenommen worden. Anschließend hatten die Behörden den jungen Mann vom 8. Februar bis 18. Mai auf der Grundlage des Gesetzes zur Tffentlichen Sicherheit (Public Safety Act - PSA) in Verwaltungshaft gehalten.

Das Obere Gericht von Jammu und Kaschmir befand die Inhaftierung von Murtaza Manzoor in einem Urteil vom 13. Mai als unrechtmäßig und ordnete seine Freilassung an. Der Vater des Jugendlichen wollte daraufhin am 18. Mai seinen Sohn aus dem Gefängnis abholen und wartete vor dem Tor der Haftanstalt Kot Bhalwal darauf, ihn in Empfang nehmen zu können. Doch Murtaza Manzoor wurde nicht frei gelassen, sondern von vier Polizisten einer Sondereinheit zur Aufstandsbekämpfung in das Verhörzentrum von Jammu gebracht. Die Polizei machte gegenüber der Familie von Murtaza Manzoor keinerlei Angaben über die Gründe für seine Inhaftierung, die möglicherweise jeder Rechtsgrundlage entbehrt. PolizeibeamtInnen teilten dem Vater des 17-Jährigen lediglich mit, Murtaza Manzoor müsse einige Tage in dem Verhörzentrum bleiben und werde anschlie'end auf eine Polizeiwache nach Srinagar gebracht. Es ist zu befürchten, dass gegen den junge Mann unter Berufung auf das PSA erneut Verwaltungshaft angeordnet wird.

Laut der in Jammu und Kaschmir geltenden Rechtslage sind männliche Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln. Diese Vorschrift verstößt nicht nur gegen das indische Recht, sondern auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Der Ministerpräsident von Jammu und Kaschmir hat jüngst zugesichert, das Jugendstrafrecht internationalen Rechtsvorschriften und Standards anzupassen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Inhaftierung von Murtaza Manzoor erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes zur Tffentlichen Sicherheit in Jammu und Kaschmir, dem "Jammu and Kaschmir Public Safety Act". Dieses Gesetz ermächtigt die Behörden dazu, Personen bis zu zwei Jahre ohne richterliche Prüfung der gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen festzuhalten. Die damit verbundene Problematik hat Amnesty jüngst in einem Bericht mit dem Titel "A lawless law" (Index-Nr. ASA 20/001/2011) beleuchtet.

Allein zwischen Januar und September 2010 sollen mindestens 322 Personen ohne Gerichtsverfahren auf der Grundlage des "Public Safety Act" inhaftiert worden sein. Viele von ihnen, darunter auch Kinder, wurden aus dem gleichen Grund wie Murtaza Manzoor festgenommen, wegen Steinewerfens und Randalierens während verschiedener Proteste gegen die indische Regierung im Sommer 2010.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie auf, Murtaza Manzoor umgehend freizulassen, es sei gegen ihn wird wegen einer erkennbar strafbaren Handlung Anklage erhoben und von einem unabhängigen Gericht unter Berücksichtigung seines jugendlichen Alters die Fortdauer seiner Haft angeordnet.

- Ich erwarte, dass nicht erneut Verwaltungshaft gegen Murtaza Manzoor erlassen wird.

- Sollte Murtaza Manzoor einer international als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt werden, muss dies in einem fairen Verfahren in sbereinstimmung mit internationalem Recht und besonders unter Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention erfolgen. Darin wird ausgeführt, dass jede Art von Haft bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden darf. Die Haft sollte in einer separaten Einrichtung für Kinder erfolgen, die sich so nahe wie möglich am Wohnort der Familie befindet, um den Kontakt zu dieser zu erleichtern.


APPELLE AN

MINISTERPRZSIDENT DES BUNDESSTAATES JAMMU UND KASCHMIR
Omar Abdullah
Civil Secretariat
Government of Jammu and Kaschmir
Jammu
INDIEN
(korrekte Anrede: Dear Chief Minister)
Fax: (00 91) 194 245 22 24


KOPIEN AN

INNENMINISTER
P. Chidambaram
North Block, Central Secretariat
New Delhi - 110 001
INDIEN
Fax: (00 91) 11 230 94 221
E-Mail: hm@nic.in

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S.E. Herrn Sudhir Vyas
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Demanding that Murtaza Manzoor be released immediately, unless he is charged with a recognizably criminal offence and remanded in custody by an independent court, having regard to his status as child:

- Demanding that the State authorities not order to repeat administrative detention of Murtaza Manzoor;

- Urging that if Murtaza Manzoor is to be held on charges of a recognizably criminal offence, he be afforded all fair trial guarantees set out in international law and specifically the UN Convention on the Rights of the Child, which stipulates also that any detention shall be used only as a measure of last resort and for the shortest appropriate period of time; such detention should be in a separate facility for children, as close as possible to his family in order to facilitate family contact.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-115/2011-1, AI-Index: ASA 20/019/2011, Datum: 19. Mai 2011 - gs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2011