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AKTION/676: Urgent Action - Myanmar - Haft in Zwingern für Armeehunde


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-164/2010, AI-Index: ASA 16/003/2010, Datum: 2. Juni 2011 - pn

Myanmar
Haft in Zwingern für Armeehunde


Herr AUNG KYAW SOE
Herr NYI NYI TUN
Herr NYAN LIN TUN
Herr SOE MOE TUN
Herr ZAW TUN NAING
Herr U VITHODDI (alias WUNNA HTAY)
Herr U YAYVATA (AKA YE MIN NAUNG)
Herr KO NAY SOE WIN
Herr U GAMBIRA

Politische Gefangene haben in drei Gefängnissen in Myanmar friedliche Proteste initiiert, die auch Hungerstreiks einschlossen. Sie sind nun von Folter und Misshandlungen bedroht. Amnesty International weiß aus sicheren Quellen, dass sieben Inhaftierte, die in einen Hungerstreik getreten waren, vom 24. bis zum 26. Mai in Zwingern für Armeehunde in Einzelhaft gehalten wurden.

Mindestens drei weibliche politische Gefangene fingen am 17. Mai im Insein-Gefängnis in der ehemaligen Hauptstadt Rangun einen Hungerstreik an, um gegen den Regierungsbeschluss zu protestieren, alle Haftstrafen um lediglich ein Jahr zu verkürzen. Am 22. Mai starteten 22 weitere politische Gefangene einen Protest, um gegen schlechte Haftbedingungen zu demonstrieren. 17 von ihnen traten in den Hungerstreik und fünf äußerten ihren Protest auf andere Weise. Gemeinsam legten sie den Gefängnisbehörden eine Liste mit Forderungen für verbesserte Haftbedingungen vor. Aung Kyaw Soe, Nyi Nyi Tun, Nyan Lin Tun, Soe Moe Tun, Zaw Tun Naing führten einen Hungerstreik durch und wurden wie auch die beiden buddhistischen Mönche U Vithoddi (auch bekannt als Wunna Htay) und U Yayvata (auch bekannt als Ye Min Naung) in Zwinger für Armeehunde gebracht, wo sie sich in Einzelhaft befanden. Am 26. Mai führte man sie in ihre gewöhnlichen Zellen zurück. Berichten zufolge nahmen die Gefängnisbehörden am 27. Mai Verhandlungen mit den Protestierenden auf. Diese brachen jedoch ab und Inhaftierte, die ihren Hungerstreik anschließend fortführten, wurden erneut in die Hundezwinger überführt. Die Zwinger haben eine Länge von ca. drei und eine Breite von zwei Metern, sie haben keine Fenster und sind schalldicht. Es sind keine angemessenen sanitären Vorrichtungen darin vorhanden und es gibt weder ein Bett noch eine Matratze.

Der politische Gefangene Ko Nay Soe Win ist im Hkamti-Gefängnis im Verwaltungsbezirk Sagaing im Norden Myanmars inhaftiert und fing einen Hungerstreik an, um am achten Jahrestag des Massakers von Ddepeyin am 30. Mai 2003 den 70 getöteten Mitgliedern und UnterstützerInnen der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) zu gedenken. Er fordert politische Reformen, eine nationale Aussöhnung und eine umfassende Amnestie für Gefangene.

Eine Reihe von Inhaftierten im Kale-Gefängnis im Verwaltungsbezirk Sagaing, zu denen auch der buddhistische Mönch U Gambira gehört, erstellten eine Petition und setzten sich damit für die Verbesserung von Haftbedingungen ein. Berichten zufolge wurde das Schreiben dem Staatspräsidenten Thein Sein und Kopien an den Innenminister, den UN-Menschenrechtsrat, den Verband ASEAN und örtliche Menschenrechtsorganisationen gesendet. Die VerfasserInnen der Petition erklärten, sie würden erneut in den Hungerstreik treten, sollten ihre Forderungen nicht bis zum 31. Mai erfüllt werden.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Um gegen ihre Behandlung und die schlechten Haftbedingungen zu protestieren, treten politische Gefangene immer wieder in Hungerstreik. Die Gefängnisbehörden reagieren auf Häftlingsproteste mit Folter oder grausamer, erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung. Zu den Strafmaßnahmen gehören Kürzungen der Nahrungsration, das Anketten, die Verlegung in Dunkelzellen oder Zwinger für Armeehunde über längere Zeiträume hinweg. Die Hundezwinger im Insein-Gefängnis wurden während der britischen Kolonialzeit ursprünglich genutzt, um Armeehunde unterzubringen. Amnesty International dokumentiert bereits seit 15 Jahren Fälle von Unterbringung in Hundezwingern als Strafmaßnahme. Eine Vielzahl politischer Gefangener wurde wegen Verletzungen willkürlicher Gefängnisregeln über eine unterschiedliche Dauer darin festgehalten. Ein politischer Gefangener, der in der Vergangenheit in einem Hundezwinger festgehalten worden war, berichtete, dass der Raum mit weißen Läusen überzogen und von einem Kanalisationsgeruch erfüllt war. Andere Gefangene berichten, ihnen sei vorübergehend Wasser, Nahrung sowie das Recht auf Besuch von Familie und Verwandten versagt worden. Gefangene werden üblicherweise allein oder mit bis zu drei anderen Personen in einen Zwinger gesperrt. Es gibt Berichte über Fälle, bei denen verurteilte Straftäter mit politischen Gefangenen zusammen untergebracht wurden. Häftlinge werden darüber hinaus häufig geschlagen und erleiden zum Teil schwere Verletzungen, wenn sie in die Zwinger geführt werden, wo ihnen kein Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt wird. Gefängnisbehörden wenden diese Art von Bestrafung scheinbar ohne Rücksicht auf die gesundheitlichen Verfassung oder das Alter der Häftlinge an, was zu gesundheitlichen Probleme und einer zusätzlichen Verschlechterung bereits existierender gesundheitlicher Beschwerden führt.

Am 16. Mai 2011 erklärte die Regierung in Myanmar, dass alle derzeit bestehenden Gefängnisstrafen um ein Jahr verringert werden sollen. Rund 50 politische Gefangene sind auf Grundlage dieser Entscheidung freigekommen, weitere 2.200 politische Gefangene befinden sich jedoch nach wie vor in Haft.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bitte Sie eindringlich, umgehend sicherzustellen, dass Gefangene in den Haftanstalten Insein, Hkamti und Kale vor Folter und Misshandlungen, einschließlich der Unterbringung in Hundezwingern, bewahrt werden.

- Ich möchte Sie daran erinnern, dass laut den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen die körperliche Züchtigung, der Gewahrsam in dunklen Räumen und der Gebrauch von Vorrichtungen zur Ruhigstellung wie Handschellen, Ketten und Fußeisen als Strafmaßnahme gegen Häftlinge, die ein Disziplinarvergehen begangen haben, vollständig untersagt sind.

- Ich fordere Sie höflich dazu auf, alle Berichte über Folter und Misshandlungen zu prüfen, mögliche Verantwortliche vom Dienst zu suspendieren und sie vor Gericht zu stellen.

- Bitte sorgen Sie dafür, dass Haftbedingungen in den Gefängnissen von Myanmar internationalen Standards entsprechen.


APPELLE AN

AUSSENMINISTER
U Wunna Maung Lwin
Building 19, Nay Pyi Taw
MYANMAR
(korrekte Anrede : Dear Minister/ Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 95) 67 412 336 / 395
E-Mail: mofa.aung@mptmail.net.mm

VORSITZENDER DER ASEAN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Rafendi Djamin
The ASEAN Secretariat
Public Outreach and Civil Society Division, 70A Jalan Sisingamangaraja,
Jakarta 12110, INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 7398234, 7243504
E-Mail: public.div@asean.org


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
S.E. Herrn U Tin Win
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Urging the Myanmar authorities to take immediate action to ensure that prisoners involved in protests in Insein, Hkamti and Kale prisons are not subjected to torture and other ill-treatment, including by placing them in dog cells.

- Reminding the authorities that under the UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners, corporal punishment, punishment by placing in a dark cell, and the use of instruments of restraint such as handcuffs, chains and irons, are completely prohibited as punishment for disciplinary offences.

- Urging the authorities to investigate all reports of torture and ill-treatment, and to suspend and prosecute any official suspected of being responsible for such offences.

- Requesting that the Government of Myanmar ensures that prison conditions throughout the country meet international standards.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-164/2010, AI-Index: ASA 16/003/2010, Datum: 2. Juni 2011 - pn
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2011