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AKTION/821: Urgent Action - USA (Florida) - Manuel Valle hingerichtet


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-225/2011-3, AI-Index: AMR 51/084/2011, Datum: 30.9.2011 - bs

USA (Florida)
Manuel Valle hingerichtet


MANUEL VALLE, 61-jähriger kubanischer Staatsbürger

Manuel Valle wurde am 28. September im US-Bundesstaat Florida hingerichtet.
Manuel Valle starb im Gefängnis Florida State Prison in Raiford durch die Injektion eines tödlichen Giftes. Er war schuldig befunden worden, 1978 einen Polizisten ermordet zu haben. Manuel Valle kam mit 27 Jahren in die Todeszelle und lebte über 30 Jahren unter der Androhung seiner Hinrichtung.

Bei der Hinrichtung ersetzte zum ersten Mal in Florida das Anästhetikum Pentobarbital das bislang verwandte Sodium Thiopental als eine der Komponenten der tödlichen Injektion. Das in Dänemark ansässige Unternehmen Lundbeck, das Pentobarbital herstellt, hat sich gegen den Einsatz des Pharmazeutikums zu Hinrichtungszwecken ausgesprochen und eine Vorschrift erlassen, die die Lieferung von Pentobarbital in all jene US-Bundesstaaten untersagt, in denen zum Tode verurteilte Gefangene durch Injektion eines tödlichen Giftes hingerichtet werden.

Die Hinrichtung wurde für drei Stunden ausgesetzt, weil der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) ein letztes Rechtsmittel prüfte, in dem Manuel Valle einen Hinrichtungsaufschub beantragt hatte, weil eine Hinrichtung nach Jahrzehnten in Haft eine grausame und ungewöhnliche Strafe darstelle. Der Oberste Gerichtshof wies dieses Rechtsmittel jedoch zurück. Einer der Richter, Richter Breyer, vertrat jedoch eine abweichende Meinung und erklärte: "Ich habe wenig Zweifel daran, dass eine solche lange Inhaftierung unter einem Todesurteil grausam ist... Die gemeinhin vorgebrachte Rechtfertigung für die Todesstrafe ist in einem solchen Fall nahezu nicht vorhanden."

Am 21. September hatte das oberste Gericht des US-Bundesstaates Florida (Florida Supreme Court) dem Einwand von Manuel Valle widersprochen, sein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren und das Recht auf gleichen Schutz vor dem Gesetz seien verletzt worden. Dieses Rechtsmittel war von seinen AnwältInnen eingelegt worden, nachdem ein US-Bundesberufungsgericht (US Court of Appeals for the 11th Circuit) den Einspruch zurückgewiesen hatte, Manuel Valle habe keinen Zugang zu einem fairen Begnadigungsverfahren erhalten. Das Bundesberufungsgericht hatte sich damit der Entscheidung des Bezirksgerichts angeschlossen, das ein solches Rechtsmittel nur von einem Bundesgericht in einem Zivilverfahren angehört werden könne. Die AnwältInnen von Manuel Valle durften ihn auf der Grundlage eines in Florida geltenden Gesetzes jedoch in diesem bestimmten Fall nicht in einem Zivilverfahren vertreten. Am 15. September beantragten die AnwältInnen daraufhin vor dem Obersten Gericht Floridas einen Hinrichtungsstopp und machten geltend, dass dieses Verbot eine Verletzung des Rechts von Manuel Valle auf "ein rechtsstaatliches Verfahren und das Recht auf gleichen Schutz vor dem Gesetz" bedeute. Am 21. September wies das Gericht dieses Rechtsmittel zurück und lehnte es ab, einen Hinrichtungsstopp zu verfügen. Im Juli hatte das Gericht die Hinrichtung ausgesetzt, um Fragen bezüglich der Hinrichtungsmethode Giftspritze zu klären. Einen Monat später wurde der Aufschub wieder aufgehoben.

Die Hinrichtung von Manuel Valle war die erste Exekution in Florida im Jahr 2011. Bislang sind in den USA in diesem Jahr 37 Menschen hingerichtet worden. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1977 sind dort 1271 Todesurteile vollstreckt worden, 69 davon in Florida.

Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern. Weitere Informationen zu UA-225/2011 (AMR 51/064/2011, 22. Juli 2011, AMR 51/069/2011, 2. August 2011, AMR 51/079/2011, 16. September 2011)


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-225/2011-3, AI-Index: AMR 51/084/2011, Datum: 30.9.2011 - bs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2011