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AKTION/866: Urgent Action - Bahrain - Haftstrafen bestätigt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-346/2011, AI-Index: MDE 11/063/2011, Datum: 7. Dezember 2011 - ns

Bahrain
Haftstrafen bestätigt


ZWÖLF FRAUEN UND ZWEI MÄNNER

Am 24. November bestätigte das zuständige Berufungsgericht in der Hauptstadt Manama die sechsmonatigen Haftstrafen für 14 Protestierende. Die zwölf Frauen und zwei Männer wurden unter anderem der "illegalen Versammlung" schuldig befunden. Amnesty International geht davon aus, dass es sich um gewaltlose politische Gefangene handelt.

Das zuständige Berufungsgericht in Manama (High Criminal Court of Appeal) bestätigte am 24. November die Haftstrafen in Höhe von sechs Monaten für eine Gruppe von 14 Personen, die sich an Protesten beteiligt hatten. Während der Verhandlung waren internationale BeobachterInnen anwesend.

Die Rechtsbeistände der Verurteilten gaben an, dass sie aufgrund der Unregelmäßigkeiten während des Prozesses Rechtsmittel beim Kassationsgericht einlegen werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Verteidigung keine ZeugInnen aufrufen durfte und scheinbar nur Polizistinnen in den Zeugenstand gerufen wurden; dass die Anfrage, eine CD sehen zu dürfen, die von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel angeführt wurde, abgelehnt worden war und dass denjenigen, die angaben gefoltert worden zu sein, nicht gestattet wurde, von einem Gerichtsmediziner untersucht zu werden. Einige der Inhaftierten gaben an, dass sie während des Verhörs gefoltert oder misshandelt worden seien.

Am 20. Oktober hatte ein untergeordnetes Strafgericht die zwölf Frauen, von denen drei minderjährig waren, und zwei Männer zu sechs Monaten Haft verurteilt. Sie wurden angeklagt, an "illegalen Versammlungen mit mehr als fünf Personen" teilgenommen, zum "Hass gegen das Regime angestiftet", "Polizistinnen angegriffen" und an "illegalen Protestmärschen teilgenommen" zu haben. Alle 14 ProtestteilnehmerInnen gehörten zu einer größeren Gruppe bestehend aus 46 Personen. Der Großteil von ihnen wurde in einem Einkaufszentrum in Manama festgenommen. Der Protestmarsch sollte sich am 23. September in Richtung GCC-Verkehrskreisel, ehemals Pearl, bewegen. Sechs weitere Personen wurden am 20. Oktober in einem Prozess freigesprochen. Die restlichen 26 Protestierenden waren bereits zuvor ohne Anklageerhebung freigelassen worden. Den Frauen und Mädchen wurde vor ihrem Erscheinen im Gerichtssaal kein Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährt. Alle Verurteilten geben an, dass sie keine Gewalt angewandt haben und dies auch niemals geplant gewesen sei.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In Bahrain sind Gerichtsverfahren gegen zahlreiche Angehörige des Gesundheitspersonals, Oppositionsmitglieder, MenschenrechtlerInnen, LehrerInnen und weitere Personen anhängig. Es sind bereits Monate vergangen, seitdem im Februar und März 2011 auf dem Verkehrskreisel Pearl (heute GCC-Kreisverkehr) demonstriert wurde. Die Menschenrechtssituation in Bahrain ist jedoch immer noch besorgniserregend. Hunderte von Personen, die verdächtigt werden, an den regierungskritischen Protesten teilgenommen zu haben, wurden inhaftiert und viele von ihnen sind noch immer in Haft. Es existieren zahlreiche Berichte über Folter. Vielen wurde ein unfairer Prozess vor Militärgerichten gemacht und mindestens 2.500 Personen wurden von ihrer Arbeit suspendiert oder entlassen.

14 Mitglieder der Opposition, die die Demonstrationen angeführt oder an ihnen teilgenommen hatten, wurden im Februar und März festgenommen und am 22. Juni zu hohen Haftstrafen verurteilt. Darunter wurden aufgrund von weit gefassten Anklagen unter dem Vorwurf des Terrorismus sieben Personen zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Urteile wurden am 28. September durch das Militärberufungsgericht (National Safety Court of Appeal) bestätigt. Am 29. Juni verfügte der König von Bahrain, alle Fälle im Zusammenhang mit den Protesten, die vor Militärgerichten anhängig waren, an zivile Strafgerichte zu übertragen. Am 18. August aber erließ er eine Verordnung, derzufolge das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz weiter für schwere Straftaten und ordentliche Zivilgerichte lediglich für minderschwere Vergehen zuständig sind. Seit Anfang Oktober haben keine Prozesse mehr vor Militärgerichten stattgefunden. Alle Gerichtsverfahren fanden vor Zivilgerichten statt.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bin sehr besorgt darüber, dass die 14 Verurteilten, deren Haftstrafen am 24. November bestätigt wurden, möglicherweise gewaltlose politische Gefangene sind, die nur aufgrund der Ausübung ihrer legitimen Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden. In diesem Fall fordere ich ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

- Des weiteren bitte ich Sie, dass unverzüglich eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe über Folter und Misshandlungen an einigen der Angeklagten veranlasst, die Ermittlungsergebnisse öffentlich gemacht und die für Folterungen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

- Gestatten Sie den Inhaftierten bitte ungehinderten Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und stellen Sie sicher, dass sie vor Folter und Misshandlungen geschützt sind.


APPELLE AN

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa'a Palace
Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE
ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herr Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die
Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 18. Januar 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Expressing concern that the 14 people whose convictions were upheld on 24 November may be prisoners of conscience, imprisoned solely for exercising their rights to freedom of expression, association and assembly, in which case they should be released immediately and unconditionally.

- Urging the authorities to open an immediate, independent investigation into allegations that some of the 14 were tortured or otherwise ill-treated in detention, and to bring those responsible to justice.

- Urging them to grant the prisoners unhindered access to their lawyers, and ensure they are protected from all forms of torture or other ill-treatment.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-346/2011, AI-Index: MDE 11/063/2011, Datum: 7. Dezember 2011 - ns
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2011