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GRUNDSÄTZLICHES/265: Genitalverstümmelung - Macht der Tabus (ai journal)


amnesty journal 03/2008 - Das Magazin für die Menschenrechte

Die Macht der Tabus
Der diesjährige "Welttag gegen die Genitalverstümmelung" wurde in den Medien kaum erwähnt. Gibt es zu viele Welttage?

Von Konstanze Plett


Spätestens seit Erscheinen des Buches "Wüstenblume" vor zehn Jahren ist die Genitalbeschneidung von Mädchen und Frauen der breiteren Öffentlichkeit bekannt - könnte man meinen. Ich kann mich noch gut erinnern, wieviel Aufmerksamkeit die Autorin Waris Dirie damals gerade auch in deutschen Massenmedien fand, diese wunderschöne Frau, die im Alter von fünf Jahren beschnitten worden war. Heute, da ich dies schreibe, ist der Welttag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Welttage sind dazu da, die Öffentlichkeit auf Probleme aufmerksam zu machen, vor denen niemand die Augen verschließen darf. Doch in den Medien wurde dieser besondere, zum sechsten Mal begangene Welttag kaum erwähnt. Gibt es zu viele Welttage? Oder ist die weibliche Genitalbeschneidung doch immer noch ein Tabu?

Wer sich informieren will und einen Internetzugang hat, wird mit den Stichworten "Genitalbeschneidung", "Genitalverstümmelung" und "FGM" (für Female Genital Mutilation) schnell fündig. Auch etliche Bücher gibt es zum Thema. Waris Dirie mag zwar die Prominenteste sein, die aus eigener schmerzensreicher Erfahrung berichtet hat. Sie ist aber keineswegs die einzige. Dabei bedarf es für die betroffenen Frauen großen Mutes, sich über dieses Thema öffentlich zu äußern. Sie stellen sich damit gegen ihre Familien und ihre Herkunftsgesellschaft, und Eingriffe im Genitalbereich sind immer tabubehaftet (nicht zufällig werden Genitalien auch mit dem Wort "Scham" umschrieben).

Aber es handelt sich nicht um Einzelschicksale. Nach Schätzungen der WHO gibt es weltweit 130 Millionen beschnittene Mädchen und Frauen. Das sind so viele wie die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland und Frankreichs zusammen. Wie kann diesen Mädchen und Frauen geholfen werden? Und wie jenen, denen die Genitalbeschneidung noch droht?

Es geschieht bereits eine Menge. War FGM zunächst nur ein "Insider"-Thema in Frauen(rechts)- und Menschenrechtsorganisationen, so ist es inzwischen auf den verschiedenen politischen Ebenen angekommen. UNO und EU haben die Abschaffung dieser Praxis auf ihrer Agenda. Immer mehr westliche Länder (darunter die Bundesrepublik) erkennen die Gefahr, beschnitten zu werden, als Asylgrund an. Etliche Länder haben weibliche Genitalbeschneidung unter Strafe gestellt - darunter auch solche, in denen sie seit alters her praktiziert wird. Dies genügt aber nicht, weil Gesetze sich nicht von selbst erfüllen. Ihre Einhaltung muss vielmehr überwacht werden. Das ist besonders schwer, wenn Traditionen gleichsam von heute auf morgen nicht mehr gelten sollen. Die Frage ist, ob dies Sache der jeweiligen Länder selbst ist, oder ob auch "von außen" hingesehen werden darf oder sogar muss.

Teilweise wurde und wird (wenn inzwischen auch seltener) die Position vertreten, es dürfe keine Einmischung in fremde Traditionen und Kulturen stattfinden. Das kann aber nicht richtig sein in Anbetracht der Zeugnisse, die von Betroffenen mittlerweile vorliegen.

Kulturrelativismus und Menschenrechte vertragen sich nicht. Trotzdem ist bei Veränderungen, insbesondere auch religiös aufgeladener Traditionen, zu berücksichtigen: "Federstriche des Gesetzgebers" allein vermögen keinen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen, Menschenrechte sind allein per Dekret nicht durchsetzbar. Es bedarf deshalb einer ganzen Reihe von Maßnahmen, um den von Beschneidung betroffenen Mädchen und Frauen zu helfen.

Es gibt ein Beispiel, wie das gelingen kann: Benin. Von dort wurde 2005 "Beschneidungsfreiheit" gemeldet. Bereits seit 1996 wurden beni'nische Organisationen von deutscher - zivilgesellschaftlicher und staatlicher - Seite gefördert, um Überzeugungsarbeit an der Basis zu leisten, und um den Beschneiderinnen - ja, es sind meistens selbst beschnittene Frauen, die die Beschneidung vornehmen - andere Erwerbsbereiche zu eröffnen. 2003 stellte Benin weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe, und es dauerte weitere zwei Jahre bis zur Erfolgsmeldung. Zur nachhaltigen Sicherung wurde die Unterstützung aber noch über diesen Zeitpunkt hinaus gewährt.

Das zeigt: Es sind mehrfach kollektive Anstrengungen nötig. Dabei muss nicht nur innerhalb von Organisationen und Institutionen Konsens herrschen über das Ziel - Achtung der Menschenrechte, auch für Kinder und Frauen sowie Beendigung aller Praxen, die (meistens lebenslang) Schmerzen an Leib und Seele zufügen. Auch der Umgang zwischen den beteiligten gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen muss von wechselseitigem Respekt getragen sein.

Vor allem darf nicht der Anschein entstehen, "der Westen" wolle in anderen Teilen der Welt etwas durchsetzen, was er selbst nicht beachtet. Ich denke hierbei an etwas, das in der westlichen Kultur seinen Ursprung hat und seit Ende der fünfziger Jahre praktiziert wird, nämlich die Genitalverstümmelung intersexuell geborener Kinder, deren mehrdeutige Geschlechtsorgane mit dem Skalpell manipuliert werden, damit sie einem nur von den Erwachsenen angenommenen Idealbild weiblicher oder männlicher Genitalien entsprechen. Nur wenn "zu Hause" dieselben Maßstäbe gelten wie andernorts, ist der Einsatz für die Menschenrechte glaubhaft.


Konstanze Plett ist Professorin für Rechtswissenschaft im Nebenfach und Gender Law an der Universität Bremen. Arbeitsgebiete: Frauen/Geschlecht und Recht; aktuelles Forschungsvorhaben: Menschenrechte Intersexueller.


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Quelle:
amnesty journal, März 2008, S. 23
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2008