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MELDUNG/344: Bundesnachrichtendienst muss sich auch im Ausland an die Grundrechte halten


Amnesty International - Pressemitteilung vom 19. Mai 2020

BND muss sich auch im Ausland an die Grundrechte halten

Amnesty International erwartet nun ein Grundsatzurteil mit Auswirkungen auf die eigene Klage gegen das G10-Gesetz.


BERLIN - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das BND-Gesetz erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:

"Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt hat: Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Und es ist wichtig, dass Karlsruhe damit daran erinnert hat, dass diese Bindung auch für den Bundesnachrichtendienst gilt."

"Nach Bewertung von Amnesty International war die Neufassung des BND-Gesetzes im Jahre 2017 der Versuch, dem Bundesnachrichtendienst einen rechtlichen Freifahrtschein für die bereits bestehende, menschenrechtswidrige Praxis der anlasslosen Massenüberwachung zu erteilen", so Beeko. "Stattdessen hätte die Revision des Gesetzes dem BND die notwendigen rechtsstaatlichen Grenzen setzen müssen. Amnesty International hat deshalb unabhängig von der heute behandelten Klage bereits 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das G10-Gesetz eingereicht, über die die Karlsruher Richter noch zu entscheiden haben."

Das G10-Gesetz erlaubt dem BND unter anderem die anlasslose Überwachung internationaler Telefonate, E-Mails oder Chats. Es schafft damit nach Auffassung von Amnesty International das Telekommunikationsgeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes für viele Kommunikationsvorgänge de facto ab und bedroht so die Privatsphäre sowie die Meinungsfreiheit.

Hintergrund

Amnesty International hat bereits im Jahr 2016 eine Verfassungsbeschwerde in Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhoben, die dem Bundesverfassungsgericht dieselben Grundfragen stellt: Ist anlasslose Massenüberwachung je gerechtfertigt? Gilt das Recht auf Privatsphäre auch für Menschen im Ausland, ohne deutsche Staatsbürgerschaft? Werden die Geheimdienste hinreichend kontrolliert? Die Beschwerde gegen das G10-Gesetz wurde in Karlsruhe zur Entscheidung angenommen, das Urteil wird erwartet.

Amnesty International hatte sich auch im Vorfeld der Novellierung des BND-Gesetzes wiederholt kritisch geäußert und dem Bundesinnenministerium die Unterschriften einer Petition gegen den Gesetzesentwurf überreicht, der zur aktuell geltenden Fassung führte.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Mai 2020
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2020

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