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ASIEN/618: Pakistan - Schwere Verstöße gegen Religionsfreiheit


Presseerklärung vom 8. Mai 2015

Pakistan: 25 Jahre Haft für Muslim wegen "Gotteslästerung":
Blasphemie-Gesetze in Pakistan sind schwerer Verstoß gegen Glaubensfreiheit

Morde an Kritikern bleiben ungesühnt


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Blasphemie-Vorschriften in Pakistans Strafgesetzbuch als schweren Verstoß gegen die Glaubensfreiheit bezeichnet. Nachdrücklich kritisierte die Menschenrechtsorganisation, dass selbst eine öffentliche Diskussion der Blasphemie-Gesetze für Kritiker lebensgefährlich ist und Morde an Blasphemie-Gegnern ungesühnt bleiben wie der Mord an dem Menschenrechtsanwalt Rashid Rehman vor einem Jahr. Auch die Morde an Blasphemie-Kritikern im April 2015 und September 2014 sind bislang ungeklärt.

Nachdrücklich kritisierte die GfbV, dass pakistanische Gerichte die harschen Blasphemie-Vorschriften weiter anwenden. So wurde der Muslim Zulfiqar erst am vergangenen Dienstag wegen Blasphemie von einem Gericht in der Stadt Lahore zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem soll er eine hohe Geldstrafe zahlen. Sein Eigentum wird eingezogen. Unter den Blasphemie-Gesetzen leiden in Pakistan vor allem Christen und Ahmadiyyah-Muslime, die willkürlich von Nachbarn angezeigt werden.

Der Mord an dem angesehenen Menschenrechtsanwalt Rashid Rehman vor einem Jahr hat weltweit Aufsehen erregt. Der 53-Jährige wurde am Abend des 7. Mai 2014 in seiner Kanzlei in der Stadt Multan umgebracht. Zuvor hatte er die Verteidigung eines wegen Blasphemie angeklagten Dozenten der Universität Multan übernommen und war im Gerichtssaal von muslimischen Extremisten mit dem Tod bedroht worden.

"In Fall Rashid Rehman sind alle Ermittlungen der lokalen Polizei ins Leere gegangen", berichtete Delius. So wurden weder die Augenzeugen der Todesdrohungen noch die bei der Bluttat ebenfalls verletzten Angestellten seiner Kanzlei als Zeugen befragt. Stattdessen wurde Saim Hassan, ein mutmaßliches Mitglied der mit Al Kaida verbundenen Terrorgruppe "Ahmed Farooq", von der Polizei als Täter bezichtigt. Der Beschuldigte sei am 8. Juli 2014 bei einem Gefecht mit Polizisten getötet worden, erklärten die Ermittlungsbehörden. Angehörige des ermordeten Rechtsanwalts werfen der Polizei hingegen vor, eine Bestrafung seiner Mörder gezielt zu verschleppen und zu verhindern.

Auch im Fall des am 29. April 2015 in Karachi von vermutlich gedungenen Mördern erschossenen Universitätsdozenten Waheed ur Rehman gibt es bislang keine konkreten Ermittlungsergebnisse. Der 42 Jahre alte sunnitische Wissenschaftler war Schüler des liberalen muslimischen Gelehrten Muhammad Shakil Auj, der am 18. September 2014 ermordet wurde. Waheed ur Rehman lehrte an der Universität Karachi und war kurz vor seiner Ermordung der Blasphemie beschuldigt worden.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 8. Mai 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2015

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