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ASIEN/718: China - Meditationsbewegung Falun Gong wird seit 18 Jahren verfolgt


Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. - Presseerklärung vom 19. Juli 2017

Meditationsbewegung Falun Gong wird seit 18 Jahren verfolgt (20.7.)

China soll Religionsfreiheit achten


18 Jahre nach dem Verbot der Meditationsbewegung Falun Gong in China am 20. Juli 1999 hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein Ende der Einschüchterungen, willkürlichen Verhaftungen und Folter von Falun-Gong-Anhängern gefordert. "Hat die Verfolgung der Falun-Gong-Praktizierenden vor allem in den Anfangsjahren durch Folter in Haft oder Selbstmord mehrere tausend Todesopfer gefordert, werden heute noch immer jeden Monat Dutzende Falun-Gong-Praktizierende festgenommen. Auf sie warten empfindliche Strafen: Seit Januar 2013 wurden mindestens 1.050 Anhänger der Meditationsbewegung zu bis zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Chinas Kampagne der Verfolgung von Falun Gong verletzt die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen.

Die Falun-Gong-Bewegung erhielt in China in den 90er-Jahren immer stärkeren Zulauf. Sie ist eine traditionelle spirituelle Lehre für Körper und Geist und fußt auf den drei Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Die Regierung, die Falun Gong zunächst duldete und sogar auch förderte, fürchtete, aus der breiten Volksbewegung könne eine politische Oppositionsbewegung entstehen und ließ sie schließlich verbieten.

Viele Festgenommene wurden nach GfbV-Recherchen bereits mehrfach von den Behörden in Gewahrsam genommen, weil sie verdächtigt wurden, die Meditationsbewegung zu unterstützen. Beispielhaft ist der Fall der 74 Jahre alten Frau Ji Delian. Sie wurde am 22. Juni 2017 in Taiyuan (Provinz Shaanxi) festgenommen, als sie ihre Ausweispapiere verlängern wollte. Ihr droht trotz ihres hohen Alters die Vollstreckung einer dreijährigen Haftstrafe. Dazu war sie im November 2015 verurteilt worden, weil sie mit ihrer Unterstützung Falun Gongs angeblich die Staatssicherheit gefährdete. Als im Jahr 1999 die Verfolgung von Falun Gong begann, reiste sie in die Hauptstadt, um dagegen zu protestieren. Sie wurde gewaltsam in ihr Dorf zurückgebracht und musste eine Geldstrafe zahlen. Im Dezember 2000 wurde sie für ein Jahr in ein Arbeitslager eingewiesen. Im Mai 2014 wurde sie erneut verhaftet und kam erst nach Intervention ihrer Familie frei. Im Mai 2015 wurde sie wieder festgenommen und unter Hausarrest gestellt, weil sie einem Gerichtsverfahren gegen einen Falun-Gong-Anhänger beiwohnte.

"Wer einmal verdächtigt wurde, Falun Gong zu unterstützen, wird systematisch von Sicherheitskräften und mit Video-Kameras überwacht. Außerdem werden alle Bewegungsdaten von Mobiltelefonen ausgewertet, um neue Strafverfahren gegen die Falun-Gong-Anhänger einleiten zu können", berichtete Delius. "Diese Menschen wollen nur ihren Glauben leben. Doch Chinas Staatsmacht fürchtet die Meditationsbewegung und lässt ihre Anhänger wie gefährliche Staatsfeinde behandeln. Rund 70 Millionen Menschen in China praktizieren trotz der massiven Repression regelmäßig Falun Gong."

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 19. Juli 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
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Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2017

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