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EUROPA/519: Bleiberechtsregelung - Schünemanns Vorschlag beschädigt christlichen Anspruch der CDU


Presseerklärung vom 16. November 2010

Schünemanns Vorschlag beschädigt christlichen Anspruch der CDU: Appell an IMK am 18. und 19. November 2010 in Hamburg


In Ergänzung zur gestrigen Pressemitteilung teilt der Generalsekretär Tilman Zülch mit, dass die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) heute mit Schreiben an die UN-Sonderbeauftragte für Kinder, Frau Radhika Coomaraswamy, um Überprüfung des Vorschlages des niedersächsischen Innenminister Schünemann zur Koppelung zwischen Schulleistungen und Bleiberechtsregelungen gebeten hat.

Wie in dieser Pressemitteilung dargelegt, hat eine vertiefte Überprüfung ergeben, dass der Vorschlag aus Sicht der GfbV gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.

Unsere Menschenrechtsorganisation appelliert an die Innenministerkonferenz, diese Überprüfung abzuwarten und den Vorschlag von der Tagesordnung zu nehmen. Parallel dazu muss das Bundesministerium des Inneren die Vereinbarkeit des Vorschlages mit der Kinderrechtskonvention selbst einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterziehen. Nur so, betont Zülch, kann ein politischer Schnellschuss mit entsprechendem internationalem Flurschaden und Verunsicherung vieler Menschen verhindert werden.

Zur Konsequenz des Schünemann-Vorschlags:

Die aus dem Kosovo nach der Zerstörung ihres Dorfes durch albanische Nationalisten während der Präsenz auch deutscher NATO-Truppen geflüchtete Roma-Familie Ramadari lebt seit 11 Jahren in Deutschland. Zwei ihrer sieben Kinder in der 3. und 4. Grundschulklasse haben hervorragende Schulzeugnisse. Was geschieht mit ihren weniger erfolgreichen Geschwistern? Die Eltern werden weiter bis zur Erlangung der Hochschulreife ihres jüngsten Kindes in Deutschland geduldet. Die Eltern warten weitere 8 Jahre in Unsicherheit. Nach insgesamt 19 Jahren Aufenthalt in Deutschland wird über ihr weiteres Schicksal entschieden.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker beklagt diese Beschädigung des christlichen Anspruches der niedersächsischen CDU.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 16. November 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2010