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MELDUNG/212: 70 Jahre UN-Konvention gegen Völkermord


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 6. Dezember 2018

70 Jahre Anti-Völkermord-Konvention (9.12.): Deutschland soll Kampf gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen verstärken


Göttingen, den 6. Dezember 2018 - Zum 70-jährigen Bestehen der Anti-Völkermord-Konvention hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die deutsche Bundesregierung aufgefordert, ihren Sitz im Weltsicherheitsrat zu nutzen, um schwerste Menschenrechtsverletzungen wirksam zu bekämpfen. "Auch sieben Jahrzehnte nach dem Verbot von Genozid sind Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch immer alltäglich. Rohingya, Yeziden, Darfuris, Uiguren, Kasachen und Südsudanesen sind nur einige der Gruppen, die Opfer solch schrecklicher Taten werden, und die Welt schaut tatenlos zu. Deutschland muss seinen Sitz im Weltsicherheitsrat nutzen, um die Schutzverantwortung für die Zivilbevölkerung bei schwersten Verbrechen zu bekräftigen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen.

2018 jährt sich nicht nur die Geburtsstunde der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum 70. Mal, sondern auch die "Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes". Diese "Anti-Völkermord-Konvention" wurde von den Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 verabschiedet.

Anlässlich dieses Jahrestages kritisierte die GfbV auch die mangelnde Prävention von Völkermord. Warnungen vor einer Eskalation von Menschenrechtskrisen würden oft ignoriert und die internationale Staatengemeinschaft sei weit davon entfernt, ihr Versprechen "Nie wieder Ruanda" einzulösen. "Wenn die Anti-Völkermord-Konvention nicht zu einem wertlosen Stück Papier verkommen soll, dann müssen die Staaten ihr Bekenntnis zum Schutz der Zivilbevölkerung vor schlimmsten Verbrechen erneuern", verlangte Delius. Auch müsse der Internationale Strafgerichtshof gestärkt werden, um die Verantwortlichen für diese Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Auf der Milleniums-Konferenz hatten sich im Jahr 2005 mehr als 190 Staaten zur Schutzverantwortung für die Zivilbevölkerung bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid bekannt. Doch seither starben mehr als 600.000 Zivilisten bei schwersten Verbrechen, Millionen Menschen wurden vertrieben.

"Viele Staaten leugnen trotz glaubwürdiger Beweise Genozid systematisch, um nicht gemäß der Anti-Völkermord-Konvention zum Einsatz von Friedenstruppen gezwungen zu sein", berichtete Delius. "Für die Opfer von Völkermord wie die Yeziden bedeutet die Leugnung des Genozids eine erneute Demütigung und Traumatisierung. Wer bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen, Hungerblockaden oder ethnischen Säuberungen keine Hilfe leistet, wird zum Mittäter und begünstigt neue schwere Verbrechen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

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