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AKTION/426: Appell für das Recht auf Demonstrationsfreiheit in Strasbourg (Grundrechtekomitee)


Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Pressemitteilung vom 17. Februar 2009

Öffentlicher Appell für das Recht
auf Demonstrationsfreiheit in Strasbourg


An das französische Innenministerium
An die französische Botschaft
An die Mitglieder des Europäischen Parlaments

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Rahmen der internationalen Konferenz zur Vorbereitung von Demonstrationen und Protestaktionen anlässlich des NATO-Gipfeltreffens am 3./4.4.2009 in Strasbourg wurde bekannt, dass jegliche Demonstration im inneren Stadtbezirk von Strasbourg verboten werden soll. Dazu sollen eine Rote Zone, eine Passier-Ausweis-Kontrolle und ein neues Video-Überwachungssystem eingerichtet werden. Kurzerhand sollen die Schengener Binnengrenzen wieder eingeführt werden - nach dem Motto: grenzüberschreitender militärischer Taumel: ja - demokratische grenzenübergreifende Aktion von unten: nein.

Für die über 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der internationalen Vorbereitungskonferenz am 14./15.2.2009 in Strasbourg ist das eine nicht akzeptable Einschränkung von Grundrechten. Die Friedensbewegung verfolgt weiterhin das Ziel, am 4. April 2009 in der Innenstadt von Strasbourg mit tausenden Bürgerinnen und Bürgern gegen den Nato-Gipfel zu demonstrieren.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft im Rahmen seiner Aktivitäten und Kooperationen mit der Friedensbewegung dazu auf, an den Demonstrationen rund um den Nato-Gipfel teilzunehmen. Die beabsichtigten massiven Einschränkungen des Versammlungsrechts und damit des Rechts auf freie Meinungsäußerung in der Nachbarschaft des Nato-Gipfels sind mit Demokratie und Bürger/innenrechten unvereinbar. Sie zeugen von der tiefsitzenden Furcht des Staatsapparats vor dem eigentlichen Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern. Anlässlich der NATO-Tagung wollen offensichtlich Polizei- und Militärverwaltung über eine ganze Region zwischen Baden-Baden und Strasbourg den Ausnahme- und Belagerungszustand verhängen, damit sie von Bürgerinnen und Bürgern ungestört bleiben. Der Souverän wird ausgeschlossen. Die feierlich proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird vor den NATO-Mächtigen gebeugt.

Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, also das Recht auf Demonstrationen, ist das demokratische Urrecht der Bürgerinnen und Bürger schlechthin, allemal in repräsentativ demokratisch verfassten Systemen, die ansonsten wenig Raum für unmittelbare Äußerungen des Souveräns bereithalten. Wir fordern deshalb alle Politikerinnen und Politiker auf, keinerlei Einschränkungen von Grundfreiheiten anlässlich des NATO-Gipfeltreffens zu akzeptieren. Die kriegsstrategischen Planungen der NATO müssen sich der öffentlich kritischen Debatte und dem öffentlichen Protest stellen. Eine Demokratie unter polizeilich-militärischem NATO-Ausnahmezustand werden Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmen.

Wir fordern die zuständigen Ministerien und Behörden sowie alle verantwortlichen Politikerinnen und Politiker auf, sich für ein uneingeschränktes Recht auf Demonstration in den Tagen des NATO-Gipfeltreffens am ersten April-Wochenende zwischen Baden-Baden und Strasbourg einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen!
gez. Martin Singe


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Februar 2009
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Aquinostr. 7-11, 50670 Köln
Telefon: 0221/9726920
E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2009