Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN

BERICHT/1005: Erfolg beim Kampf für Landrechte - Maroons aus Surinam erhalten Goldman Preis (ARA Magazin)


ARA Magazin 1/09 - Arbeitsgemeinschaft Regenwald und Artenschutz e.V. - www.araonline.de

Erfolg beim Kampf für Landrechte

Maroons aus Surinam erhalten den Goldman Preis


In diesem Jahr haben Wanze Eduards und Hugo Jabini, zwei Saramakaner Maroons aus Surinam, den begehrten Goldman Umweltpreis bekommen. Er ist eine international beachtete Anerkennung für ihren jahrelangen Einsatz für die Landrechte der traditionellen Bevölkerung Surinams. Gemeinsam mit dem englischen Forest Peoples Programme unterstützt ARA ihre Arbeit.

Bis vor kurzem war Surinam das einzige Land in Südamerika, das seiner indigenen Bevölkerung keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an ihrem traditionellen Land zuerkannte. Indianer und Maroons, die Nachkommen von im 18. Jahrhundert befreiten afrikanischen Sklaven, stellen etwa 20 Prozent der Bevölkerung Surinams und leben zu einem großen Teil im tropischen Regenwald des Binnenlandes. Hier kommt es immer wieder zu Konflikten mit Holzfirmen und Bergbauunternehmen, die von der Regierung Konzessionen für die Nutzung großer Waldgebiete erhalten, ohne dass die traditionelle Bevölkerung informiert, geschweige denn um ihre Zustimmung gebeten worden wäre.

Die Saramakaner sind eine von sechs Maroon-Gruppen in Surinam. 1963 verloren sie fast die Hälfte ihres traditionellen Landes durch einen über 1.500 km2 großen Staudamm, der in erster Linie Strom für den Betrieb einer Aluminiumhütte liefert. Ein Teil der vertriebenen Saramakaner lebt bis heute in Umsiedlungscamps, andere haben neue Siedlungen am Oberlauf des Surinam-Flusses gegründet.

Wanze Eduards ist ein traditioneller Führer der Saramakaner mit mehreren Ämtern: Oberhaupt seines Dorfes Pikin Slee, höchster Repräsentant von 36 Dörfern in einer Sektion des Oberen Surinam- Flusses und einer der vier Mitglieder der traditionellen Führung aller Saramakaner. Auch Hugo Jabini stammt aus einer Familie traditioneller Führer. Heute studiert der 44-jährige Jura an der Universität von Surinam.

Holzfäller zerstören die Lebensgrundlage der Maroons

Als die Regierung in den 1990er Jahren Holzeinschlagslizenzen im Siedlungsgebiet der Saramakaner vergab, kam es zu Konflikten, nachdem Gärten und Felder durch die Holzfäller zerstört wurden. Regierungsvertreter drohten den Maroons mit Verhaftung, wenn sie die Arbeit der Holzfirmen behindern würden. Eduards und Jabini organisierten Versammlungen in den am stärksten betroffenen Gemeinden. Als sich herausstellte, dass es in fast 70 Dörfern mit über 25.000 Einwohnern ähnliche Probleme gab, wurden die Versammlungen auf alle Siedlungen der Saramakaner ausgeweitet. Unter der Leitung von Eduards und Jabini wurde die Association of Saramaka Authorities (ASA) gegründet, um sich gezielter für den Schutz der Siedlungsgebiete und die Anerkennung von Landrechten einsetzen zu können. In der Folge wurden Saramakaner ausgebildet, um verlässliche Karten zu erstellen, die erstmals die Größe des traditionell genutzten Landes und die Auswirkungen der Holzeinschlagskonzessionen dokumentierten. Hierbei wurden sie auch von ARA unterstützt.

Nach über 60 Versammlungen wurde immer deutlicher, dass die Regierung einseitig die Position der Konzessionäre vertrat und sich die Rechte der Saramakaner innerhalb von Surinam nicht durchsetzen ließen. Im Oktober 2000 reichte ASA eine Petition bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission ein. Jabini und Eduards sammelten die notwendigen Informationen und stellten sicher, dass möglichst viele über den Verlauf der Verhandlungen informiert und an Entscheidungen beteiligt waren.

Das Vorgehen hatte Erfolg. 2002 und ein weiteres Mal 2004 forderte die Menschenrechtskommission die Regierung von Surinam auf, Holzeinschlag, Bergbau und andere Projekte auf dem von Saramakanern bewohnten und genutzten Land einzustellen, solange die im Verfahren erhobenen Vorwürfe nicht untersucht seien. Außerdem verlangte die Kommission geeignete Maßnahmen, um das Wohlergehen der Saramakaner sicher zu stellen. Dies und die weiterhin von Jabini und Eduards gesammelten Beweise führten zu einer Unterbrechung aller laufenden Projekte.

Da sich die Regierung aber weigerte, die vergebenen Lizenzen aufzuheben und den weiteren Forderungen der Kommission nachzukommen, übertrug die Kommission das Verfahren an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach zahlreichen Verhandlungen entschied das Gericht im November 2007 nicht nur, dass das Gebiet der Saramakaner rechtlich anerkannt und geschützt werden muss, sondern auch, dass ein gesetzlicher Rahmen für die Anerkennung der Rechte aller indigener und traditioneller Völker Surinams geschaffen werden muss.

Ein wichtiger Schritt für Landrechte im ganzen Kontinent

Im Januar 2008 erklärte die Regierung von Surinam öffentlich, dass sie die im Urteil geforderten Maßnahmen umsetzen werde. Um Zeit zu gewinnen, wurde der Gerichtshof allerdings um zusätzliche Erläuterungen gebeten. Diese liegen seit Ende 2008 vor und bestätigen das Urteil in aller Deutlichkeit.

Das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs hat Auswirkungen, die weit über Surinam hinausgehen. Denn bis auf Brasilien, Belize und Mexiko haben sich alle Staaten Südund Mittelamerikas verpflichtet, sich den Entscheidungen des Gerichtshofs zu unterwerfen. Die anderen müssen jedem sie betreffenden Urteil einzeln zustimmen.

Damit bestehen jetzt in vielen Ländern neue Möglichkeiten, um gegen waldzerstörende Vorhaben vorzugehen. Denn das Gericht hat entschieden, dass Konzessionen zur Nutzung natürlicher Ressourcen auf dem Land indigener oder in Stämmen lebender Völker nur vergeben werden dürfen, wenn sie vier Bedingungen erfüllen: Die effektive Beteiligung der betroffenen Völker muss gewährleistet sein, es muss eine angemessene Beteiligung an den Erträgen geben, es müssen vorab Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen durchgeführt worden sein, und Staaten haben die Pflicht, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicher zu stellen, dass diese Aktivitäten keine signifikanten Auswirkungen auf das traditionelle Land und die natürlichen Ressourcen der indigenen Völker haben.

Ein großer Erfolg: Denn damit besteht eine rechtliche Grundlage, um gegen die Vergabe von Konzessionen auf Indianerland vorzugehen.

Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:
Auf Dorfversammlungen wurde der Kampf für Landrechte organisiert.
Wanze Eduards und Hugo Jabini


*


Quelle:
ARA Magazin 1/09
Arbeitsgemeinschaft Regenwald und Artenschutz e.V.
August Bebel Str. 16-18, 33602 Bielefeld
Redaktion: Wolfgang Kuhlmann, Jürgen Wolters, Monika Nolle
Telefon: 0521/6 59 43, Fax: 0521/6 49 75
E-Mail: ara@araonline.de
Internet: www.araonline.de

Das ARA Magazin erscheint halbjährlich.
Mitglieder und Förderer von ARA erhalten es kostenlos.


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2009