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INTERNATIONAL/062: Verhandlung gegen Maikel Nabil erst am 57. Tag seines Hungerstreiks (Connection e.V.)


Connection e.V. und DFG-VK Hessen - 14. Oktober 2011

Erneute Verhandlung gegen ägyptischen Militärkritiker Maikel Nabil Sanad erst am 57. Tag seines Hungerstreiks


Gestern wurde vom ägyptischen Militär die erneute Verhandlung von Maikel Nabil Sanad auf den 18. Oktober festgelegt. Zu dieser Zeit wird sich der Militärkritiker und Kriegsdienstverweigerer im 57. Tag seines Hungerstreiks befinden. Obwohl das Berufungsgericht die ursprüngliche Haftstrafe von drei Jahren aufgehoben hat, verweigerte es eine Entlassung bis zur Verhandlung. "Wir haben immer wieder Gesuche gestellt, damit das Gericht ihn in ein Krankenhaus verlegt. Aber es war vergeblich", erklärte Rechtsanwalt Negad al-Borey. "Es ist unmenschlich und empörend, wie sie ihn behandeln."

Das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen betonen, dass die durch das Militärgericht verursachten Verzögerungen des Verfahrens den Tod von Maikel Nabil Sanad bedeuten können. Sie fordern die unverzügliche Freilassung von Maikel Nabil Sanad sowie die Einstellung aller Verfahren gegen ihn.

"Am Beispiel von Maikel Nabil Sanad zeigt sich, wie verheerend ein Militärjustizsystem ist", erklärte heute Gernot Lennert von der DFG-VK Hessen. "Hier maßt sich eine interessengeleitete Justiz an, Richter in eigener Sache zu sein, und geht in aller Härte gegen einen Kritiker vor. Statt Maikel Nabil Sanad unverzüglich freizulassen, wird das Verfahren immer wieder verzögert. So liefert das Militär Maikel Nabil Sanad bewusst dem Tod aus."


Zum Hintergrund
Ein Militärgericht hatte Maikel Nabil Sanad am 10. April 2011 wegen Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher Informationen und Störung der öffentlichen Ordnung zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er in einem Beitrag auf seinem Blog http://www.maikelnabil.com über die Rolle des Militärs während und nach der Revolution berichtet hatte. Er hatte darin ausführlich die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen und politischen Einflussnahmen des ägyptischen Militärs in dieser Zeit thematisiert.

Seine Verurteilung verletzt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Am 21. Juli 2011 hatte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung 34 zum Menschenrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit Stellung bezogen: "Staatliche Behörden dürfen Kritik an Institutionen wie dem Militär oder Verwaltung nicht untersagen." Damit stellt die Verurteilung und Inhaftierung von Maikel Nabil Sanad eine klare Verletzung des Artikels 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte dar. Auch die im Juni 2011 in Kraft getretene Übergangsverfassung Ägyptens garantiert das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.

Das Urteil wurde zudem von einem Militärgericht gegenüber einer Zivilperson ausgesprochen und erging in Abwesenheit der Familie, Freunde und des Anwalts von Maikel Nabil Sanad. Damit verletzt das Verfahren gegen Maikel Nabil Sanad auch das Recht auf ein gerechtes Verfahren nach Artikel 14 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte.

Maikel Nabil Sanad hatte am 23. August 2011 einen Hungerstreik begonnen. Mehrmals hatte er seine Forderung auf sofortige Freilassung mit einem Durststreik bekräftigt. Durch den Durststreik versagten seine Nieren und er fiel wiederholt ins Koma. Unterstützungsmöglichkeiten für Maikel Nabil Sanad gibt es weiter unter


Unterstützungsmöglichkeiten für Maikel Nabil Sanad gibt es weiter unter:
http://www.Connection-eV.de/aktion-egypt.php
http://www.frieden-mitmachen.de
http://WRI-irg.org/campaigns/supportmaikelnabil

Wir bitten zudem, Protestschreiben per Fax zu senden an:

Director of Military Judiciary
Major-General Ahmed Abd Allah
Military Judicial Department
Cairo, Egypt
Fax: +202 2 402 4468 / +202 2 411 3452
(Bitte nach Fax fragen: "Fax please")

Military General Attorney
Major-General Medhat Radwan
Military Judicial Department
Cairo, Egypt
+202 2 412 0980
(Bitte nach Fax fragen: "Fax please")

Weitere Infos unter www.Connection-eV.de/z.php?ID=1478


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Oktober 2011
Connection e.V.
Gerberstr. 5, 63065 Offenbach
Tel.: 069/82375534, Fax: 069/82375535
E-Mail: office@Connection-eV.de
Internet: www.Connection-eV.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2011