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ASIEN/025: Nepal im UPR-Verfahren der UN (FoodFirst)


FoodFirst Ausgabe 4/2015
FIAN Deutschland - Mitgliedermagazin für das Menschenrecht auf Nahrung

Zwischen Nothilfe und Neuordnung - Nepal im UPR-Verfahren der UN

Von Britta Schweighöfer


Am 4. November 2015 hat sich der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des sogenannten universellen Verfahrens zur Überprüfung der Menschenrechtslage (Universal Periodic Review, UPR) mit der Situation in Nepal befasst. Dabei wurden auch Empfehlungen zum Recht auf Nahrung, zum Zugang zu Wasser, insbesondere für die ländliche Bevölkerung, und zur besonderen Unterstützung marginalisierter Gruppen ausgesprochen. Ein Teilerfolg auf einem langen Weg zu einer besseren Zukunft für die Menschen in Nepal.


Das universelle Überprüfungsverfahren zur Menschenrechtslage ist eines der Instrumente des UN-Menschenrechtsrates zur Überprüfung und Beförderung der Menschenrechte. Ein Grundprinzip der Betrachtung der Menschenrechtslage ist dabei die Vielstimmigkeit. Der Staat Nepal hat hierzu einen Bericht mit seiner Sicht der Lage eingereicht. Ebenso kamen unabhängige MenschenrechtsexpertInnen und die Zivilgesellschaft in Form ihrer eigenen Berichterstattung (einem sogenannten Parallelbericht) zu Wort. In diesem Prozess arbeiteten FIAN Nepal, FIAN Deutschland, FIAN International und andere europäische FIAN Sektionen Hand in Hand. Im Vorfeld der Sitzung hat die Zivilgesellschaft - in Nepal wie in Deutschland - gemeinsame Positionen und Papiere erarbeitet, um der Eingabe mehr Gewicht zu verleihen. FIAN Deutschland stimmt sich hierzu im Rahmen des Nepal-Dialogforums ab. FIAN Nepal ist Teil einer breiten Koalition, die sich speziell für die Berichterstattung zusammengefunden hat.

Im Abschlussdokument der UN werden fast 200 Empfehlungen von RegierungsvertreterInnen aus aller Welt an den Staat Nepal aufgeführt. Dazu zählen unter anderem:

  • Zwei Empfehlungen, die explizit eine umfassende nationale Strategie zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit einfordern. Diese wurden von Irland und Malaysia eingebracht.
  • Eine Reihe von Empfehlungen mit Bezug zu Ernährungsfragen. Dazu zählen Empfehlungen zu einem verbesserten Zugang zu Wasser, zur Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, zur Armutsbekämpfung mit Blick auf soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit, zum Mindestlohn und zum Zugang zu Land für Menschen, die zuvor in Schuldknechtschaft gelebt haben.
  • Eine erfreulich hohe Anzahl von Empfehlungen, die sich mit einer Stärkung rechtsstaatlicher Prinzipien, der Legislative wie auch menschenrechtlicher Instrumente und Institutionen befassen. Auch die Überwindung von Diskriminierung ist hierbei eine der zentralen Forderungen. Insbesondere zu diesem Thema hat sich auch Deutschland eingebracht und eine aktive Anti-Diskriminierungsarbeit angemahnt.

Gleichzeitig muss die aktuelle Lage in Nepal und der Alltag der Menschen als dramatisch beschrieben werden: Der Frieden in Nepal ist noch jung, um den sozialen Frieden wird intensiv und schmerzvoll gerungen. Die neue Verfassung ist erst wenige Monate alt und noch tief umstritten. Unruhen erschüttern das Land und die Versorgungsrouten für Benzin und Lebensmittel auslndiensindsogutwieblockiert. Nothilfeund Wiederaufbau nach dem Erdbeben leiden unter diesen denkbar ungünstigen Rahmenbedingungen.

Lohnt es sich unter diesen Voraussetzungen, Zeit und Energie auf abstrakt wirkende Verfahren im Menschenrechtsrat zu verwenden? Voraussichtlich lohnt es sich tatsächlich! Die Organisation UPR-Info hat in ihrer Publikation Beyond promises den ersten Berichtszyklus des UN-Verfahrens zur Überprüfung der Menschenrechtslage ausgewertet. Die Ergebnisse sind ermutigend: mittelfristig, das heißt ungefähr 2½ Jahre nach dem jeweiligen Überprüfungsverfahren, gab es zu 48 Prozent der ausgesprochenen Empfehlungen Umsetzungsschritte. Die Empfehlungen wurden ganz oder teilweise erfüllt.


Die Analyse Beyond promises wie auch viele weitere Informationen rund um das Berichtsverfahren UPR sind abrufbar unter:
www.upr-info.org/en

Die Website ist auch in französisch und spanisch verfügbar.

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Quelle:
FoodFirst - FIAN Deutschland - Mitgliedermagazin für
das Menschenrecht auf Nahrung, Ausgabe 4/2015, Seite 9
Herausgeber: FIAN Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel. 0221/7020072, Fax 0221/7020032
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de
 
Erscheinungsweise 4 Ausgaben/Jahr
Einzelpreis: 4,00 Euro
Abonnement: 15,- Euro
Auslandsversand: zzgl. 10,- Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2016

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