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MELDUNG/114: Brasilien - Guarani-Kaiowá Apyka'i Gemeinden droht unmittelbare Vertreibung


FIAN Deutschland - Pressemitteilung vom 24.05.2016
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Brasilien: Guarani-Kaiowá Apyka'i Gemeinden droht unmittelbare Vertreibung


Köln, 24. Mai 2016 - Das Erste Bezirksgericht von Dourados im brasilianischen Bundestaat Mato Grosso do Sul hat die unmittelbare Räumung der indigenen Apyka'i Gemeinde von ihrem traditionellen Gebiet angeordnet. Ihr Recht auf Nahrung steht damit auf dem Spiel. FIAN fordert die Aussetzung des Räumungsbefehls.

Letzte Woche hat das Erste Bezirksgericht in Dourados, im Bundesstaat Mato Grosso do Sul, die unmittelbare Durchsetzung eines Urteils verfügt. Dies würde die alteingesessene Apyka'i Gemeinde zwingen, ihr Gebiet innerhalb weniger Tage zu verlassen. Nach brasilianischem Recht wird die Räumung innerhalb von weniger als einer Woche vollstreckt, sobald sie dem Vorsteher der Gemeinde und einem Vertreter der nationalen Organisation zur Unterstützung der indigenen Völker, FUNAI, mittgeteilt wird.

Das traditionelle Territorium der Apyka'i Gemeinde hat die Hacienda Serrana in Besitz genommen. Es wird seit 2009 von der Zuckerfirma São Fernando genutzt, die Zuckerrohr für die Unternehmensgruppen Agropecuária JB und Grupo Bertin verarbeitet. Letztere ist einer der größten Produzenten und Exporteure von Fleischprodukten in Lateinamerika. Die Apyka'i Gemeinde hat sich an den Straßenrändern der Autobahn BR463 angesiedelt, sieben Kilometer entfernt von Stadtzentrum von Dourados. Aufgrund mangelnden Zugangs zu Land als grundlegender Ressource für ihre Ernährung, haben die indigenen in drei Hektar ihres Territoriums wieder besetzt.

Der Räumungsbefehl verletzt den Artikel 231 der brasilianischen Verfassung, sowohl die Einleitung als auch die Paragraphen 1, 2, 4, 5 und 6, die das originäre Recht der indigenen Völker auf ihre traditionellen Gebiete anerkennen, beschreiben und deren Vertreibung untersagen. Ebenfalls widerspricht es der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Indigenen Völker, der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte sowie dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Menschenrechte.

Nach dem rechtlichen fragwürdigen Amtsenthebungsverfahren gegen die rechtmäßig gewählte Präsidentin Dilma Roussef ist die Gewalt gegen Guarani-Kaiowá eskaliert. Ihre Lebensbedingungen haben sich verschlechtert und ihr Recht auf Nahrung wird systematisch verletzt. Während der 15. Sitzung des Ständigen Forums für indigene Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNPII) warnte auch Victoria Tauli Corpuz, UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Indigenen Menschen,: "Die politische und wirtschaftliche Krise macht die Rechte und Angelegenheiten der Indigenen Völker unsichtbar und weniger bedeutend für die Öffentlichkeit".

Elizeu Lopes, Führer und Mitglied der Großen Versammlung der Guarani-Kaiowá, Aty Guasu, betont bei der Sitzung von UNPII: "Wir werden als Ausländer in unserem eigenen Land behandelt". Große Konzerne missachteten ihre Rechte und nationale Regierungen erfüllten nicht ihre verfassungsrechtlichen Standards in Bezug auf die Verteidigung der Rechte der Indigene Völker. Lopes forderte vom Forum einen Bericht über die Situation der Guarani in Lateinamerika.

FIAN International hat zusammen mit seiner brasilianischen Sektion in einem Brief den Richter des Ersten Bezirksgerichts von Dourados, Dr. Leandro André Tamura, aufgefordert, den Räumungsbefehl auszusetzen. "Zugang zu Land ist eine Voraussetzung, um grundlegende Menschenrechte zu verwirklichen, insbesondere das Recht auf Nahrung".


Weitere Informationen zu Menschenrechtsverletzungen an den Guarani Kaiowá finden Sie unter:
http://www.fian.de/fallarbeit/kaiowabrasilien/.

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FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk) ist die Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung mit Mitgliedern in 60 Ländern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Mai 2016
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2016

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