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BERICHT/275: Zur gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik GVSP der EU (Forum Pazifismus)


Forum Pazifismus Nr. 26 - II/2010
Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gewaltfreiheit

Zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU
Eine friedenspolitische Problemanzeige

Von Albert Fuchs


Entwicklung

Ansätze zu einer gemeinsamen (west-)europäischen Sicherheit- und Verteidigungspolitik datieren aus der Zeit des Beginns des Integrationsprozesses in den frühen 1950er Jahren. Sie gerieten allerdings bald in den Schatten und den Sog der Nato. Erst nach der Epochenwende wurde eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als zweite der sog. drei Säulen des EU-Systems eingeführt (neben den Europäischen Gemeinschaften als erster Säule und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres als dritter).

Anfänge. Nach dem Vertrag von Maastricht (1992/93) sollte die GASP auch alle Fragen der Sicherheit der EU umfassen und auf längere Sicht zur gemeinsamen Verteidigungspolitik und Verteidigung führen (Art. 17 (1) EUV92; vgl. Art. 24 EUV). Bereits hier wird Außenpolitik gleichsam in einem Abwasch mit Sicherheitspolitik abgehandelt und insoweit stark militärisch akzentuiert. Durch Übernahme der sog. Petersberg-Aufgaben der Westeuropäischen Union in den Vertrag von Amsterdam (1997/99) wurde dieses Ziel differenziert und präzisiert: Es sollte um "humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen" gehen (Art. 17 (2) EUV92; vgl. Art. 43 (1) EUV).

Zwar existierten (und existieren) innerhalb der EU erhebliche Differenzen bezüglich der zukünftigen sicherheitspolitischen Rolle der Union; dem grundsätzlichen Konsens der Staats- und Regierungschefs über die Stärkung der militärischen Macht Europas aber war das kaum abträglich. Der französisch-britische Gipfel in St. Malo (Dez. 1998) machte den Weg frei für einen kaum noch verdeckten Militarisierungskurs. In der Abschlusserklärung dieses Treffens wurde verkündet, die Union müsse in der Lage sein, "ihre Rolle in der internationalen Arena voll und ganz wahrzunehmen"; dazu benötige sie "eine autonome Handlungskapazität, unterstützt von glaubwürdigen Streitkräften mit den Mitteln und der Bereitschaft sie zu nutzen", um internationalen Krisen zu begegnen (zit. nach Wehr, 2004, S. 84).

Hauptschritte. Mit der Ratstagung von Köln (Juni 1999) wurde diese Entwicklung durch den Beschluss, entsprechende ständige Strukturen zu schaffen, um entscheidende Schritte weitergetrieben: u.a. Einrichtung eines Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, eines Militärausschusses und eines Militärstabs sowie Ernennung des früheren Nato-Generalsekretärs Javier Solana zum Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Zugleich wurde ausdrücklich festgehalten, dass damit das Nato-Bündnis nicht beeinträchtigt werden solle; die Nato solle im Gegenteil ihre Mittel und Fähigkeiten der Union für deren Aktionen zur Verfügung stellen.

Bereits ein halbes Jahr später, auf der Ratstagung von Helsinki (Dez. 1999), wurden die politischen Vorgaben von Köln in konkrete Ziele umgesetzt - darunter insbesondere die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bis 2003 eine rasch verlegbare und mindestens ein Jahr durchhaltefähige Schnelle Eingreiftruppe in der Stärke von 15 Brigaden (rund 60.000 bzw., im Hinblick auf die notwendige Rotation, 180.000 Mann/Frau) für einen Aktionsradius von zunächst 4.000 Kilometer aufzubauen. Eine Regelung der Zusammenarbeit mit der Nato kam nach langen Verhandlungen auf der Kopenhagener Ratstagung im Dezember 2002 zustande.

Der 2004 vom Europäischen Rat in Rom unterzeichnete Verfassungsvertrag sah eine Verankerung dieses Militarisierungskurses auf unabsehbare Zeit vor. Nach dem Scheitern dieses Vertrags am Nein der Franzosen und Niederländer gingen alle wesentlichen Komponenten der ESVP in den von den Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 beschlossenen und im Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon (Reformvertrag) als Kern einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ein (s.u.).

Von der "Reformkrise" im Zusammenhang der Verfassungsdiskussion waren im Übrigen GASP und ESVP kaum betroffen. Insbesondere wurde die Fortentwicklung der militärischen Komponenten zügig vorangetrieben. Wesentliche Schritte waren die Gründung des EU-Instituts für Sicherheitsstudien (EU-ISS) auf Beschluss des EU-Ministerrats (2001)(1), die Vorlage einer Europäischen Sicherheitsstrategie durch Javier Solana (Europäischer Rat, 2003) und der Ratsbeschluss Headline Goal 2010 (2004) zum Aufbau umfassender militärischer Fähigkeiten, darunter insbesondere hochflexible, innerhalb von 5 bis 30 Tagen (explizit auch ohne UN-Mandat) einsetzbare Gefechtsverbände (battlegroups) à 1.500 Soldaten. Erst 2007 folgte der Ministerrat mit einem Civilian Headline Goal 2010.

Seit 2003 wurden unter der EU-Flagge rund zwei Dutzend "Krisenmanagement"-Missionen durchgeführt, schwerpunktmäßig in den Bereichen Polizeireform, Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen, Grenzbeobachtung und Überwachung von Waffenstillstandsabkommen.(2)

Zwischenbilanz. Insgesamt verliefen GASP und ESVP bzw. GSVP auf der Linie einer zunehmend militarisierten Machtpolitik. Damit erscheint das "Friedensprojekt EU" halbiert: Kriege innerhalb Europas werden (weitgehend!) ausgeschlossen, aber die Union und ihre Mitgliedsländer können nach außen Krieg führen und sich an Krieg beteiligen. Wie sich jedoch die außen- und militärpolitischen Ambitionen der EU weiterentwickeln werden, erscheint zurzeit vergleichsweise offen. Maßgeblich sind der (vorerst im Wesentliche deklamatorische) Politikwechsel der US-Regierung unter Obama und die künftige Gesamtstrategie der Nato, die Neubesetzung von zwei Schlüsselinstitutionen der EU nach der Europawahl von 2009 (Parlament und Kommission) und die Implementierung der institutionellen Reformen des Lissabon-Vertrags (Rats-Präsidentschaft und "AußenministerIn" mit Europäischem Auswärtigem Dienst).


Konzeptuelle Grundlage

Als konzeptuelle Grundlage der GSVP sind in Anlehnung an eine Analyse von Wulf (2009) drei Ideen bzw. Ideenkomplexe auszumachen.

Sicherheitsgemeinschaft und "Friedensmacht". Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses werden in den relevanten Erklärungen und Dokumenten das Bemühen um Frieden und Ausgleich, die Beilegung von Konflikten mit friedlichen Mitteln und der nicht-bedrohliche Charakter der Gemeinschaft hervorgehoben. Auch der Reformvertrag bestimmt die Union als "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen" und erklärt zum "Ziel der Union..., den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern" (Art. 3 (2 u. 1) EUV). Darüber hinaus wird in Aussicht gestellt: "Die Union entwickelt besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet." (Art. 8 (1) EUV). Und schließlich: "In ihren Beziehungen zur übrigen Welt... leistet (sie) einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern.. sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten." (Art. 3 (3) EUV).

In der zweiten und dritten dieser Bestimmungen schwingen unverkennbar "friedens-missionarische" Ambitionen mit. Sie erhalten unweigerlich einen ambivalenten Charakter, wenn später konkretisiert wird: "Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik" als "integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik... sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen." (Art. 42 (1)EUV).

"Umfassende Sicherheit" und Schutzverantwortung. Um die Implikationen des Selbstverständnisses der EU als Sicherheitsgemeinschaft und "Friedensmacht" zu erschließen, muss das zugrundeliegende Sicherheitskonzept mitbedacht werden. Es ist einerseits bestimmt durch das traditionelle Verständnis von Sicherheit als (militärischer) Schutz des Territoriums, der politischen Verfasstheit und der Bevölkerung einer staatlichen Einheit. Andererseits geht die vor allem im Human Development Report der Uno entwickelte Idee einer globalen, nur in Form des Schutzes aller Menschen vor Gewalt und jeglicher Not und Unterdrückung zu gewährleistenden Sicherheit ein (Human Security - UN Development Programme, 1994; vgl. Study Group on Europeís Security, 2004). Das resultierende Konglomerat von zwei in sich recht unterschiedlichen bzw. partiell konträren Sicherheitskonzepten firmiert als "umfassende" oder "erweiterte Sicherheit".

Hinzu kommt die Idee der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P). Sie wurde von einer auf Anregung des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan eingerichteten Ad-hoc-Kommission zur Klärung der Voraussetzungen von "humanitären Interventionen" entwickelt. Nach dem Bericht dieser International Commission on Intervention and State Sovereignty von 2001 obliegt den Staaten die primäre Verantwortung für den Schutz aller ihrer BürgerInnen. Bei mangelnder Fähigkeit oder fehlendem Willen dazu aber geht diese Verantwortung an die Staatengemeinschaft über und kann oder muss von der Staatengemeinschaft u.U. auch (zu Lasten der staatlichen Souveränität) in Form von militärischen Maßnahmen wahrgenommen werden. Das läuft unter bestimmten Bedingungen, die im Wesentlichen an der Bellum-iustum-Lehre orientiert sind, auf eine Legitimierung kriegerischer Akte unter Berufung auf die Menschenrechte hinaus.


Bekämpfung des Terrorismus und "Risikovorsorge". Stärker auf der Linie eines traditionellen, nun aber eurozentrischen Sicherheits- und Verteidigungsverständnisses liegt auf den ersten Blick die mit der Europäischen Sicherheitsstrategie (Europäischer Rat, 2003) vorgelegte "Bedrohungsanalyse". An erster Stelle wird hier der Terrorismus als "strategische Bedrohung für Gesamteuropa" genannt. Weiter werden die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten und organisierte Kriminalität(bzw. die Privatisierung der Gewalt) als Elemente aufgeführt, deren "Summierung es durchaus vorstellbar" mache, "dass Europa einer sehr ernsten Bedrohung ausgesetzt sein könnte"; das erfordere dringend "ein handlungsfähigeres Europa".

Mit dieser "Bedrohungsanalyse" wird das traditionelle Sicherheits- und Verteidigungsverständnis extrem erweitert: Es geht ausdrücklich nicht um Schutz vor drohenden "größere(n) Angriffe(n) gegen Mitgliedstaaten", sondern um "Risikovorsorge" gegenüber sog. "neue(n) Bedrohungen ... dynamischer Art"; bei ihnen soll "die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen". Damit erhält eine geografische wie die zeitliche Vorwegnahme eines worst case Priorität. Das Konflikteskalationspotenzial dieser Präventionsfixierung wird nicht bedacht. Was tatsächlich eine Bedrohung darstellt, was als Risiko angesehen werden kann und was als Chance zu begreifen ist, wird nicht gesagt. Im Besonderen werden Grenzen zwischen militärischen Bedrohungen und anderen Gefahren verwischt. Die sich daraus ergebende völkerrechtliche Problematik bleibt unberücksichtigt. Da die ausgemachten Bedrohungen auch im Inland entstehen und sich im Inland ausbreiten können und auch ebendort "bekämpft" werden müssen, zerfließt zudem die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit und Sicherheitsvorsorge. Und da sie nicht rein militärischer Natur sind, ihre "Bekämpfung" mithin auch nicht mit rein militärischen Mitteln möglich ist, sondern nur mit einer "Kombination von Instrumenten", das Militär anderseits aber sozusagen das Patent auf die Herstellung von Sicherheit hat, ist eine (militarisierte) "Versicherheitlichung" dieser anderen Bereiche und Instrumente in Gang gesetzt (Stichworte: vernetzte Sicherheit, zivilmilitärische Zusammenarbeit).


Richtung "neues Rom"?

Sofern die EU eine ihren "Werten" affine Weltordnung durchsetzen möchte (s.o.), muss sie konkrete Vorstellungen von deren Ausgestaltung und Finalität entwickeln. KritikerInnen sehen sie auf der skizzierten konzeptuellen Grundlage im Begriff, sich zu einem "Imperium", zu einem "neuen Rom", zu entwickeln (z.B. Wagner, 2008). Manche Repräsentanten der europapolitischen Führungselite scheinen eine solche Entwicklung zu begrüßen bzw. gezielt anzusteuern. Doch um welche Weltordnungs-Modelle oder -Leitbilder geht es überhaupt?

Weltordnungs-Modelle (Leitbilder). Zur Diskussion stehen vier Paradigmen (vgl. Bielfeldt, 2008):

1. Das "realistische" Modell geht von einer Anarchie der Staatenwelt aus, in der jeder Staat versucht, im Wege von Machtakkumulation und (militärischer) "Machtprojektion" seine Interessen möglichst uneingeschränkt durchzusetzen, und Frieden allenfalls als labiles Machtgleichgewicht zu begreifen ist.

2. Nach dem Hegemoniemodell bringt ein Hegemon innerhalb der Grenzen seines Einflussbereichs seine Macht teils auf Kosten, teils (als benevolenter Hegemon) zum Vorteil der abhängigen Staaten zur Geltung und setzt "Frieden" nach eigenem Gusto durch.

3. Gemäß dem imperialen Modell vermag eine (welt-)beherrschende Macht institutionelle und konstitutionelle Regelungen de facto außer Kraft zu setzen und die internationalen Beziehungen nach eigenen Interessen und zum eigenen Vorteil "friedlich" zu gestalten.

4. Das liberal-demokratische Modell ("idealistischer" Ansatz) schließlich begreift Frieden im Wesentlichen als kooperative Gestaltung der internationalen Beziehungen in Verbindung mit einer Kultur strikt normativ (völkerrechtlich) eingehegter Konfliktregelung (Gewaltverzicht, Gewaltmonopolisierung).

Manifeste Militarisierung. Welche "Weltordnung" die EU präferiert, ist nicht fraglos klar.

Die angesprochenen KritikerInnen sehen oder befürchten die Entwicklung eines militarisierten Machtblocks, eines Mix von realistischem und imperialem Modell. Das schlage sich vor allem in der manifesten, seit Ende der 1990er Jahre insbesondere vom Rat und der Kommission betriebenen und mit dem Lissabon-Vertrag quasi-verfassungsmäßig festgeschriebenen Militarisierung der Union nieder. Hier seien nur die entsprechenden Stichworte mit den Haupt-Belegstellen festgehalten:

Verpflichtung zu kontinuierlicher Aufrüstung (Art 42 (3) EUV),
transnationale Rüstungs- bzw. Verteidigungsagentur zwecks Koordinierung und Kontrolle (Art. 42 (3) u. 45 EUV sowie Protokoll 10),
Ständige Strukturierte Zusammenarbeit eines militärpolitischen "Kerneuropa" (Art. 42 (6) u. 46 EUV; Protokoll 10) und "Koalitionen der Willigen" (Art. 42 (5) u. 44 (1) EUV),
EU-eigener Militärhaushalt (Anschubfonds - Art. 41(3) u. 43 (2) EUV),
EU-Führungsstäbe und Militärgremien (Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee - Art. 38 EUV),
multinationale Eingreiftruppen und Gefechtsverbände (Art. 42 (3) EUV, Protokoll 10),
weltweite (Kampf-)Einsätze (Art. 42 (1), 43 (1) EUV), "zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen", aber auch Einsätze im Innern (Art. 42 (7) EUV; s. auch Art. 222 (1) AEUV),
Solidaritätsklausel nach Art eines militärischen Beistandspakts (Art. 24 (3), 31(1) u. 42 (7) EUV; Art. 222 AEUV) und schließlich
Bindung an das Interventions- und Kriegsbündnis Nato (Art. 42 (2 u. 7) EUV; Protokolle 10 u. 11)."(3)

Als Promotor einer militärisch gestützten Machpolitik der EU hat sich wiederholt das Institut für Strategische Studien hervorgetan (EU-ISS, 2004; Vasconcelos, 2009; vgl. Oberansmayer, 2010). In der vergangenen Legislaturperiode hat auch die Mehrheit der EU-Abgeordneten die militärpolitischen Ambitionen der Exekutive und der Thinktanks durchgehend mit getragen.

Zivilmacht adé? Trotz dieser manifesten Militarisierung ist noch immer von einer "Zivilmacht" oder gar "Friedensmacht" EU die Rede; man rühmt sich weiterhin - in Abgrenzung von den militärmacht-politischen Traditionen anderer Weltregionen -, aus historischer Erfahrung in Sachen militärischer "Machtprojektion" vernünftig geworden zu sein. Für radikale KritikerInnen ist das pure Camouflage - nach dem Muster des "ethischen Imperialismus" vom Anfang des vergangenen Jahrhunderts (i.B. Max von Baden, 1994).

Dagegen wird geltend gemacht, aufgrund ihrer institutionellen Verfasstheit, die unterschiedliche, durch die Osterweiterung nochmals pluralisierte Wertmaßstäbe der Mitgliedsländer repräsentiere, tauge die EU überhaupt nicht zur Militärmacht (z.B. Dembinski & Schoch, 2008). So wurde auf Initiative der Niederländer die "jeweilige nationale Identität" im Reformvertrag verankert und insbesondere wurde festgeschrieben: "Die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten" (Art. 4 (2) EUV). Auf dieser Linie liegt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag (vgl. Pflüger, 2009; mit Vorbehalten Kutscha, 2009).

Andere setzen zumindest in gleichem Maße auf eine geteilte und handlungsleitende Wertordnung wie auf institutionelle Diversität. Immerhin sei das Zivilmachtkonzept bereits 1973 auf dem Gipfel von Kopenhagen von den Staats- und Regierungschefs der damals neun Mitgliedstaaten der EG zum normativen Leitbild des Einigungsprozesses erhoben worden (Europäische Gemeinschaften, 1973). Und in der KSZE-Charta von Paris für ein neues Europa von 1990 habe man durchaus die Chance zu nachhaltiger Rüstungskonversion und zur weltweiten Organisierung von "gemeinsamer Sicherheit" gesehen und im Ansatz auch aufgegriffen. Zudem seien die bisherigen EU-Missionen größtenteils mit zivilem Personal und zu zivilen Zwecken durchgeführt worden und durchgehend UN-mandatiert. Schließlich sei der Zivilmachtcharakter der EU eine Zielvorstellung und könne als solche nicht zur Voraussetzung von zivilgesellschaftlichem Engagements in diesem Sinne unter den gegebenen Bedingungen gemacht werden. Auf entsprechende, bereits bestehende oder in Entwicklung begriffene Gelegenheitsstrukturen wird hingewiesen (z.B. Bund für Soziale Verteidigung, 2010).


Friedenspolitische Kernprobleme

Ob man nun dazu neigt, die GSVP der EU im Lichte einer "Hermeneutik des Verdachts" oder einer "Hermeneutik des guten Glaubens" zu lesen, aus zivilistischer friedenspolitischer Perspektive sind einige Kernprobleme nicht zu übersehen.

Missverhältnis von zivilen und militärischen Mitteln. Von einem "Primat des Zivilen" kann nicht die Rede sein. Allenfalls ist am Charakter der bisherigen "Missionen" eine gewissen Bevorzugung des zivilen Ansatzes abzulesen - sofern eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Reform staatlicher Kontroll- und Repressionsapparate (Polizei, Justiz, Geheimdienste) dem zivilen Ansatz zugeordnet werden kann.

Im Reformvertrag ist verschiedentlich von zivilen und militärischen Mitteln oder Fähigkeiten des Krisenmanagements die Rede; strukturell verankert sind nur die militärischen. Das Missverhältnis wird aber erst richtig deutlich, wenn man sich die effektive bisherige Ausgestaltung der militärischen Mittel im Vergleich zu den zivilen vor Argen führt (vgl. Heise, 2009). Seit 2004 besteht immerhin eine dem Militärstab zugeordnete zivil-militärische Zelle für die Planung und Koordinierung von entsprechenden Einsätzen im Umfang von bis zu 2.000 Personen. Seit 2007 werden aus dem EU-Haushalt über das sog. Stabilitätsinstrument Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern finanziert. Gelder aus dieser Quelle stehen im Rahmen einer Peace Building Partnership auch für nicht-staatliche und regionale Gruppen und Organisationen zur Verfügung (vgl. Bund für Soziale Verteidigung, 2009).

Demokratiedefizite. Zahlreiche gravierende Demokratiedefizite im institutionellen System und Aspekte eines gestörten bzw. fehlenden Machtgleichgewichts wurden vielfach analysiert. Diese Mängel werden durch den Reformvertrag, trotz geringfügiger demokratiepolitischer Korrekturen, nicht behoben. So erfolgt insbesondere die EU-Gesetzgebung nach wie vor im Wesentlichen am EU-Parlament vorbei; es hat weiterhin kein Recht zu Gesetzesinitiativen. Durch ein Mischmodell der Zuständigkeiten von Parlament, Europäischem Rat, Ministerrat und Kommission wird der demokratische Grundsatz der Gewaltenteilung (zwischen Legislative und Exekutive) weitgehend konterkariert.

Vor allem aber hat das Parlament keine Mitentscheidungsrechte in außen- und militärpolitischen Fragen; es ist vor einschlägigen Beschlüssen des Rates bzw. "regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" lediglich anzuhören bzw. zu unterrichten und "gebührend" zu berücksichtigen und "kann Anfragen oder Empfehlungen an den Rat und den Hohen Vertreter richten" (Art. 28 (3) u. 36 EUV; Art. 222 (3) AEUV). Entsprechendes gilt für die Verfügung über die Mittel des Anschubfonds zur Sofortfinanzierung von Initiativen im Rahmen der GASP (Art. 41(3) EUV). Auch bleibt dem Europäischen Gerichtshof ausdrücklich die Zuständigkeit für sämtliche Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik verwehrt (Art. 24 (1) EUV). Für die nationalen Parlamente besteht nicht einmal eine vertragsrechtliche Struktur zur Informierung über GASP und GSVP.(4) Damit hat in Fragen von Krieg und Frieden die (demokratisch nur indirekt legitimierte) EU-Exekutive im Grunde allein das Sagen. Das komplizierte Geflecht der Entscheidungskompetenzen von EU-Rat, Kommission und Hohem Vertreter für die GASP (vgl. Heise, 2009; Santopinto, 2010) macht zudem einer breiteren Öffentlichkeit fast jeglichen Durchblick unmöglich - und erschwert damit oder verhindert gar eine demokratische Beteiligung am politischen Geschehen.

Verzahnung mit dem neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell. Die GSVP ist mehrfach mit dem neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell der EU verzahnt. Mit dem auf dem Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs von 2000 in Lissabon verabschiedeten wirtschaftspolitischen Programm, mit der sog. Lissabon-Strategie, sollte die EU innerhalb von zehn Jahren zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt werden. Das wollte man vor allem über eine offensive Liberalisierungs- und Deregulierungsagenda im europäischen Großraum und darüber hinaus erreichen (Europäischer Rat, 2000). Mit nachlassendem Wirtschaftswachstum verlor die Lissabon-Strategie bald an Schwung. Fünf Jahre später zog die Kommission eine Zwischenbilanz mit dem Ergebnis, dass das Ziel bis zum Jahr 2010 nicht zu erreichen sei. Inzwischen gilt die Strategie als gescheitert. Beim EU-Gipfel 2010 in Brüssel stand das Nachfolgeprogramm Europa 2020 auf der Tagesordnung. Es ist wesentlich weniger ambitioniert, die Ziele sind überschaubarer und besser zu kontrollieren und selbst dabei herrscht keine Einigkeit. Gleichwohl wird der wirtschaftsimperialistische Ansatz nicht aufgegeben.

Die Bestimmung des gescheiterten Verfassungsvertrags über den Binnenmarkt "mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb" wurde im Reformvertrag zwar abgeschwächt (Art. 3 (3) EUV), findet sich aber in dem einschlägigen Protokoll 27 in Anlehnung an die ursprüngliche Formulierung wieder. Weiterhin soll vor allem die "Integration aller Länder in die Weltwirtschaft... unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse", betrieben werden (Art. 21 (2e) EUV). Angesichts der immensen Asymmetrien der ökonomischen Potenziale der verschiedenen Weltregionen zugunsten der EU läuft das in erster Linie auf die Erschließung neuer Wachstums- und Profitmöglichkeiten für die global agierenden (westlichen) Großkonzerne auf Kosten der Dritten Welt hinaus.

Armut aber gilt unbestritten als der bei weitem einflussreichste Faktor für die Entstehung und gewaltsame Austragung sozialer Konflikte in der Dritten Welt. So kommen vor allem hier die im Lissabon-Vertrag vorgesehenen weltweiten (Militär-)"Missionen" im Rahmen der GSVP ins Spiel - als Maßnahmen zur "Befriedung" der durch die neoliberale Wirtschaftspolitik permanent induzierten Konflikte und zur Stabilisierung der globalisierten kapitalistischen Ordnung. Wie das konkrete aussieht, lässt sich zurzeit an den neo-kolonialen Protektoraten beobachten, die im Zusammenhang der zeitgenössischen Interventions- und Besatzungskriege des Westens mit Beteiligung der EU errichtet werden (vgl. Wagner, 2009). Zugleich rangiert die europäische Rüstungswirtschaft inzwischen an der Spitze des weltweiten Geschäfts mit dem Tod; auf dem Siegertreppchen der Kriegs- und Kriegvorbereitungsprofiteure haben die EU-Staaten die oberste Stufe erklommen. Und schließlich werden in den Strategie-Papieren des EU-ISS (2004; Vasconcelos, 2009) unverblümt Rohstoffkriege mit entsprechenden Einsatzszenarien im Interesse einer globalen Klassengesellschaft ins Auge gefasst.(5)

Glaube an die "Heilkraft" militärischer Gewalt. GASP und GSVP der EU basieren nicht nur nicht auf einer pazifistischen "Vision Europa", die mittel- und langfristig ganz ohne militärische Mittel auskommen will (vgl. Hahn, 2008); das erwartet wahrscheinlich nur eine Minderheit der Europäer und Europäerinnen. Das dominierende Politikverständnis der EU-Elite ist auch keineswegs erkennbar von einer Kultur militärpolitischer Zurückhaltung geprägt. Trotz politischer und ökonomischer Crashs, galoppierender Umweltzerstörung und der weiterhin drohenden atomaren Selbstvernichtung der Menschheit ist kein "neues Denken", kein Paradigmenwechsel in Sicht. Das Ringen um Macht, Machterhalt und Machterweiterung, "notfalls" eben mit militärischen Mitteln, gilt augenscheinlich als anthropologische Konstante. Gravierender noch: Der offensichtliche Glaube an die "Heilkraft" militärischer Gewalt (von eigener Seite) lässt mühsam und leidvoll errungene völkerrechtliche und moralische Normen zur Eingrenzung solcher "Machtprojektion" kaum der Erwähnung und Beachtung wert erscheinen - und wenn, dann nur sehr abstrakt. So werden bspw. die "Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts" wiederholt beschworen (z.B. Art. 21 (1) EUV), nirgends aber ist eine Festlegung auf die konkreten, zur Verhinderung und Eindämmung von militärischer Gewalt statuierten Bestimmungen der UN-Charta zu finden. Damit droht die EU, die USA als Vorreiter einer fatalen Normenerosion abzulösen. Das Spiel mit doppeltem Standard beim Israel-Palästina-Konflikt lässt erahnen, was das friedenspolitisch bedeutet.(6)


Ausblick

Nach Verankerung eines nach den Katastrophen des letzten Jahrhunderts zutiefst obsoleten Politikansatzes im Reformvertrag ist eine Korrektur, wenn überhaupt, allenfalls "von unten", aus den europäischen Zivilgesellschaften zu erwarten. Das Scheitern des Verfassungs- bzw. Reformvertragswerks in drei Referenden zeigt hinreichend deutlich, dass eine gut informierte Bevölkerung kein "Europa der Großbanken, der Konzerne und des Militärs" will. Nachdem aber der obrigkeitliche Ansatz des Reformprozesses mit Tricksereien der "Eliten" durchgesetzt wurde, stellt sich umso dringlicher die Frage nach verbleibenden zivilgesellschaftlichen Ansätzen für Beiträge zu einer glaubwürdigen europäischen Friedenspolitik.

Entsprechende Ansätze sind im Bereich der skizzierten zentralen Problemfelder zu suchen:

1. Kooperation in dezidiert militärkritischer und zivilistischer Perspektive im Rahmen der etablierten Strukturen und Verfahren (vgl. Bund für Soziale Verteidigung, 2009).

2. Unterstützung gleichgesinnter ParlamentarierInnen im Europaparlament und in den nationalen Parlamenten zur Ausschöpfung und Erweiterung der parlamentarischen Einflussmöglichkeiten.

3. Zusammenarbeit mit der breiteren kapitalismus- und globalisierungskritischen Bewegung zwecks umfassender Auseinandersetzung mit der herrschenden Politik.

4. Grundsätzliche Problematisierung und Infragestellung des "Glaubens an die 'Heilkraft' der militärischen Gewalt" - auch und durchaus "in den eigenen Reihen" und Trägerstrukturen.

Dabei gilt es, vor zwei Fallen auf besonderer Hut sein: Zum einen vor der Illusion, den europäischen "Militärisch-wirtschaftlich-politischen Komplex" durch einen "Marsch durch die Institutionen", im Wege einer weitgehenden Integration in diesen Komplex, verändern zu können; die "gelernten" und arrivierten VertreterInnen haben reichliche Mittel und Erfahrung, KritikerInnen "umzudrehen". Zum zweiten sollte man sich auch davor hüten, den jeweils präferierten eigenen Ansatz für allein zielführend oder gar für friedensethisch allein verantwortbar zu halten. Weder das eine noch das andere erscheint mir zutreffend. Und darüber hinaus bietet ein solches Selbstverständnis der Gegenseite einen idealen Ansatz, die kritischen Kräfte auseinanderzudividieren.


Prof. Dr. Albert Fuchs ist Hochschullehrer i.R. Dieser Text ist die Ausarbeitung eines Impulsreferats anlässlich der "Entwicklungspolitischen Konferenz der Kirchen und Werke" am 29./30. März 2010 in Altenkirchen/Westerwald


Anmerkungen

1) Das EU-ISS beschreibt sich auf scheiner Website als "a Paris-based agency of the European Union, operating under the EU's second pillar, the Common Foreign and Security Policy (CFSP)." Ziele der Agentur seien, "to find a common security culture for the EU, to help develop and project the CFSP, and to enrich Europeís strategic debate." Die Aufgaben bestünden auch darin, dem Europäischen Rat Analysen und Prognosen zu liefern (s. http://www.iss.europa.eu/about-us).

2) Gegenwärtig sind acht EU-geführte nicht-militärische Missionen in Gang. Eine kurze Beschreibung findet sich auf der Website des Europäischen Rates: http://www.consilium.europa.eu.

3) In enger Beziehung zur Militarisierungsproblematik steht die unklare Regelung des Verhältnisses der EU zur Nuklear-Technologie. Mit dem Einbezug des Euratom-Vertrags von 1957 in den Lissabonvertrag wird an einer starken zivilen Atommacht Europa festgehalten. Wie sich aber militärische und zivile Nutzung der Kernkraft gegenseitig bedingen, ist längst bekannt (und z.Z. im Streit um das iranische Atomprogramm gleichsam "mit Händen zu greifen"). Mit Großbritannien und Frankreich sind zudem zwei "anerkannte" Atommächte EU-Mitgliedstaaten - und damit Träger der GSVP -, die augenscheinlich ebenso wenig wie alle übrigen Atommächte daran denken, ihrer Abrüstungs-Verpflichtung aus dem Atomwaffensperrvertrag nachzukommen. Und schließlich bleibt durch die Bindung an die Nato und über die Nato an die Atomsupermacht USA das Problem der "nuklearen Teilhabe" mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten (nicht zuletzt Deutschlands) akut.

4) Eine detaillierte Analyse der EU-Missionen unter dem Gesichtspunkt der (defizitären) demokratischen Kontrolle hat das Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces vorgelegt (Born et al., 2008).

5) Beispiel: "Künftige regionale Kriege könnten europäische Interessen tangieren [...], indem Sicherheit und Wohlstand direkt bedroht werden, z.B. in Form der Unterbrechung der Ölversorgung und/oder massiver Erhöhungen der Energiekosten, [oder] der Störung der Handels- und Warenströme. Es liegt keineswegs auf der Hand, dass Europa im Falle solcher Entwicklungen eine Zuschauerrolle einnehmen sollte, in der Erwartung, dass die Vereinigten Staaten den Konflikt alleine austragen wie beim Korea-Krieg 1950-1953." (EU-ISS, 2004, S. 81).

6) Siehe http://www.russelltribunalonpalestine.net


Quellen und Literatur

Bielfeldt, C. (2008). Die EU-Sicherheitspolitik - verhinderter Mars, Venus oder Heilsverheißung. In Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Hrsg.), Europäische Friedenspolitik - Inhalte, Differenzen, Methoden und Chancen (S. 33-59). Wien: Lit.

Born, H., Anghel, S., Dowling, A. & Fuior, T. (2008). Parliamentary oversight of ESDP missions. Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forees (DCAF), Policy Paper No. 28. URL: http://www.dcaf.ch/publications

Bund für soziale Verteidigung (Hrsg.) (2009). Europa zivil! Chancen und Möglichkeiten Ziviler Konfliktbearbeitung in der Europäischen Union. Minden: Herausgeber.

Dembinski, M. & Schoch, B. (2008). Die Europäische Union: Eine zivilisierende Kraft der globalen Sicherheitspolitik? In A. Heinemann-Grüder et al. (Hrsg.), Friedensgutachten 2008 (S. 141-153). Münster: Lit.

EU Institute for Security Studies (EU-ISS) (2004). European defence. A proposal for a White Paper. URL: http://www.iss.europa.eu

EU Ministerrat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (2007). Civilian Headline Goal 2010). URL:
http://www.consilium.europa.eu

Europäische Gemeinschaften (1973). Dokument über die europäische Identität. Bulletin der Europäischen Gemeinschaften, Nr. 12, S. 131-134. URL: http://www.ena.lu

Europäischer Rat (2000). Schlussfolgerungen des Vorsitzes: Beschäftigung, Wirtschaft und sozialer Zusammenhalt - Ein strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt. Verfügbar unter: http://www.bologna-berlin2003.de/pdf/BeschluesseDe.pdf

Europäischer Rat (2003). Ein sicheres Europa in einer besseren Welt - Europäischer Sicherheitsstrategie. URL:
http://www.consilium.europa.eu

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Quelle:
Forum Pazifismus - Zeitschrift für Theorie und Praxis
der Gewaltfreiheit Nr. 26, II/2010, S. 20 - 26
Herausgeber: Internationaler Versöhnungsbund - deutscher Zweig,
DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen) mit der Bertha-von-Suttner-Stiftung der
DFG-VK, Bund für Soziale Verteidigung (BSV) und Werkstatt für
Pazifismus, Friedenspädagogik und Völkerverständigung PAX AN
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2010