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MELDUNG/010: 'Hartz-IV'-Berechnung ohne Würde - Fehlende Transparenz, sachfremde Erwägungen


Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union,
vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative - Berlin 22.11.2010

'Hartz-IV'-Berechnung ohne Würde:
Fehlende Transparenz, sachfremde Erwägungen - eine Bemessung abseits der Realität

Humanistische Union fordert eine Komplett-Überarbeitung des vorgelegten Gesetzentwurfs


Die Humanistische Union hat aus Anlass der heute (22.11.2010) stattfindenden öffentlichen Anhörung im Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 17/3404) vorgelegt.

Im Ergebnis bewertet die Humanistische Union den Entwurf als unzureichend, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 9. Februar 2010 umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber den unmissverständlichen Auftrag erteilt, in Bezug auf die Regelsatzneubemessung bis zum Jahresende "alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen."

Der vorgelegte Gesetzentwurf liefert weder transparente, nachvollziehbare noch realitätsgerechte Berechnungen, kritisiert die Humanistische Union. Zudem sind die Wertentscheidungen, was letztendlich existenznotwendig sein soll, oftmals fragwürdig und vorurteilsbeladen. Darüber hinaus ist die Bestimmung der Berechnungsgrundlage zweifelhaft. Zum einen ist die Festlegung der Referenzgruppe der zu berücksichtigenden Haushalte willkürlich. Damit soll weiterhin ein Einkommensabstand zu Niedriglohngruppen gewahrt bleiben, obwohl das Lohnabstandsgebot nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Rolle mehr spielen kann. Zum anderen kann ein echtes Existenzminimum gar nicht allein auf der Grundlage von Daten zum Verbrauch und Konsum festgestellt werden. Vielmehr zeigen viele Posten in der Verbrauchsstatistik, dass in den Familien schlicht kein Geld für Kultur, Bücher, Bildung, Kommunikation und vieles andere vorhanden ist. Es ist daher nicht möglich, von den tatsächlichen Ausgaben auf den wirklichen, existenzminimalen Bedarf auch hinsichtlich gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe zu schließen. Dadurch zementiert der Gesetzgeber vielmehr den gesellschaftlichen Ausschluss der Leistungsbezieher und ihrer Familien.

Die Humanistische Union fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Diese muss im Rahmen eines transparenten, öffentlichen Diskurses erfolgen: Zunächst müssen alle Zahlen und Fakten auf den Tisch und dann muss fair und realitätsgerecht diskutiert werden, welche Aufwendungen für eine Existenz in Würde und Freiheit notwendig sind. Sachfremde Erwägungen haben dabei nichts zu suchen. Nur so kann ein echtes Existenzminimum, zu dem auch ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe gehört, berechnet werden.

Die Stellungnahme und weitere Positionspapiere und Argumente der Humanistischen Union können abgerufen werden unter:
http://www.humanistische-union.de/themen/soziales/hartz4


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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. November 2010
Humanistische Union e.V.
- Bundesgeschäftsstelle -
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Telefon: 030 - 204 502 56, Fax: 030 - 204 502 57
E-Mail: info@humanistische-union.de
Internet: www.humanistische-union.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2010