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RECHT/052: Datenschutz ins Grundgesetz? (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 203, IV - Dezember 2008
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

Datenschutz ins Grundgesetz?

Von Rosemarie Will


Im Sommer dieses Jahres veröffentlichten Bündnis 90/Die Grünen ihren Vorschlag für einen Datenschutz-Artikel im Grundgesetz. Seitdem diskutiert auch der Bundesvorstand der HU über die Vor- und Nachteile einer verfassungsrechtlichen Kodifizierung. Wie berichtet (s. Mitteilungen Nr. 201, S. 3 f.), zogen wir einen eigenen Entwurf in Erwägung. Die Meinungsbildung dazu aber blieb kontrovers: Es liegt auf der Hand, dass es derzeit keine verfassungsändernde Mehrheit von 2/3 der Stimmen in Bundestag und Bundesrat für eine Erweiterung des Datenschutzes gibt. Unter der großen Koalition wären vielmehr Einschränkungen zu befürchten. Gleichwohl ist zu fragen, was die Diskussion um einen Verfassungstext zum Datenschutz bringen könnte, vor allem aber, wie ein aus bürgerrechtlicher Sicht idealer Verfassungstext aussehen könnte. Dahinter steht auch der Anspruch, dass wir als Bürgerrechtsorganisation nicht nur defensiv gegen die Einschränkungen der Grundrechte auftreten, sondern auch offensiv - wo es nötig ist - neue Grundrechtsgewährleistungen einfordern wollen.

Der diesjährige Verbandstag der HU eröffnete deshalb mit einer Podiumsdiskussion "Datenschutz im digitalen Zeitalter: Ein Fall für's Grundgesetz?". Auf dem Podium diskutierten Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), mit Prof. em. Dr. Wolfgang Kilian von der Universität Hannover. In seiner Funktion als Bundesdatenschutzbeauftragter ist Schaar Mitglied der Artikel-29-Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten, die er von Februar 2004 bis Februar 2008 leitete. Seit 1984 ist er engagiertes Mitglied der Humanistischen Union. Prof. Kilian war von 1974 bis 1991 Gründungspräsident der Gesellschaft für Rechts- und Verwaltungsinformatik (GRVI ) und ist seit 1995 Präsident der Vereinigung europäischer Rechtsinformatikinstitute (FIRILITE).

Der Verfassungsänderungsentwurf der bündnisgrünen Fraktion (BT-Drs. 16/9607) bildete den Ausgangspunkt unserer Diskussion. Der Entwurf versieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2a) mit einem Gewährleistungsanspruch, über seine persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Beschränkungen des Grundrechts sind mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt möglich. Während der Gewährleistungsanspruch des Grundrechts - zumindest auf Bundesebene - ein Novum darstellt, bleibt der einfache Gesetzesvorbehalt hinter den verfassungsgerichtlichen Grenzen für Eingriffe in das Grundrecht zurück.

Der Vorschlag der Grünen umfasst jedoch mehr: In Artikel 5a des Grundgesetzes wollen sie ein allgemeines Informationszugangsrecht verankern. Jede Bürgerin, jeder Bürger hätte dann das Recht auf Zugang zu allen Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechtes dürften nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht. Als Antwort auf die aktuellen Überwachungsvorhaben durch Online-Durchsuchungsbefugnisse des BKAs, der Länderpolizeien und Geheimdienste schlagen die Grünen außerdem ein vorbehaltlos gewährleistetes Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme vor (Artikel 13a). Sie gehen mit einem solchen vorbehaltlosen Grundrecht weiter, als es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27.2.2008 eingeführt hat. Schließlich sieht ihr Gesetzentwurf in Artikel 19 einen neuen Absatz 3 vor, mit dem der Kernbereich privater Lebensgestaltung für unantastbar erklärt werden soll.

Peter Schaar will, dies hat er unmissverständlich klargemacht, den Datenschutz als Grundrecht in der Verfassung verankert sehen. Es könne nicht angehen, dass der Schutz dieses Grundrechts immer am Bundesverfassungsgericht hänge, und nicht vom Verfassungsgeber selbst gestaltet werde. Für Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebe es keine Garantie. Zwar habe das 1983 im Volkszählungsurteil formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eine enorme Wirkung entfaltet, aber angesichts der rasanten technischen Entwicklung und der Gefährdung informationstechnischer Systeme sei es höchste Zeit für Innovationen beim Datenschutz. Der Staat müsse den Bürger auch vor dem Datenhunger Privater schützen. Zudem erfordere der technische Fortschritt bei den Informations- und Kommunikationstechnologien, dass die Bürger auch im Bereich der neuen Technologien ihre grundlegenden Rechte aus der Verfassung selbst in hinreichender Klarheit entnehmen können. Der verfassungsgebende Gesetzgeber sei daher gehalten, die neuen Grundrechtspositionen widerspruchsfrei in die bestehende Grundrechtsordnung einzufügen. Eine Verankerung klarer Gewährleistungen für den Datenschutz im Grundgesetz sei darüber hinaus auch eine Selbstverpflichtung des einfachen Gesetzgebers, die notwendige Überarbeitung der Datenschutzgesetze endlich anzugehen und insbesondere auch den Schutz vor zunehmend bedrohlichen privaten Datensammlungen auszubauen.

Wolfgang Kilian knüpfte daran unmittelbar an. Er war eher skeptisch, was die Wirkung einer grundgesetzlichen Verankerung des Datenschutzes betrifft. Jedoch betonte er die Notwendigkeit, rechtliche Standards für den Privatrechtsverkehr mit persönlichen Daten zu entwickeln. Dabei könnten Verfassungspositionen helfen.

Das Publikum beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Dabei wurde zum Teil Kritik am Entwurf der Grünen geübt, weil insbesondere der einfache Gesetzesvorbehalt für Einschränkungen des Datenschutzgrundrechte zu schwach sei. Dies hebe das für den Datenschutz so essentielle Gebot der Zweckbindung staatlicher Datensammlungen auf, dass das Verfassungsgericht mühsam aufrecht erhalte. Letztlich war aber auch das Publikum unentschlossen, ob es lohne, sich für eine Verfassungsänderung einzusetzen.


Rosemarie Will ist Professorin für öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union.


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Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 203, IV - Dezember 2008, S. 6-7
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2008