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BERICHT/072: Das Anti-TTIP-Bündnis - Erhalt marktregulierter Vorherrschaft ... (SB)


Neokoloniale Abhängigkeit Afrikas im Handelsregime der EU

TTIP Strategie- und Aktionskonferenz in Kassel


Das Verhältnis der führenden Mächte Europas zu den Staaten Afrikas ist von Unterwerfung, Zurichtung und Ausplünderung geprägt. Daran hat sich seit kolonialen Zeiten nichts geändert, gründen Entwicklungsvorsprung und Reichtum der europäischen Länder doch unmittelbar auf dem Rückstand und der Armut des benachbarten Kontinents. Wo die Eroberung mit Feuer und Schwert, Fibel und Bibel in die Etablierung von Handelsbeziehungen überging, zog diese friedlich genannte Okkupation die Fesseln nur um so enger. Wann immer von einer Normalisierung der Beziehungen die Rede war, diente das niemals dazu, alte Rechnungen zu begleichen, sondern führte im Gegenteil zur Durchsetzung einer neuen Schuldnerschaft, welche die Zugriffsgewalt Europas über Afrika fortschreibt und vertieft.

Im Zuge der ursprünglichen Akkumulation, die die Voraussetzungen der kapitalistischen Produktionsweise schuf, raubten die europäischen Kolonisatoren das Gold und Silber Amerikas, brachten die dort lebenden Bevölkerungen in den Bergwerken zu Tode, plünderten Ostindien aus und verwandelten Afrika in ein Revier der Sklavenjagd. Dem folgte ein Handelskrieg auf dem Fuße, der Mord und Totschlag um die nachhaltigere Form des Raubes in Gestalt erzwungener Tauschgeschäfte ergänzte, die unter ungleichen Partnern stets zu Lasten des schwächeren gehen und dessen Entmächtigung besiegeln.

Der Aufschwung antikolonialer Kämpfe durch nationale Befreiungsbewegungen konnte die Ketten unmittelbarer Abhängigkeit nicht zuletzt deshalb sprengen, weil den um den Verlust ihrer Einflußsphären fürchtenden imperialistischen Mächten zu Zeiten des Kalten Krieges das realsozialistisch konnotierte Lager weltweit Grenzen setzte. Diese geopolitische Konstellation nötigte in der Folge den ehemaligen europäischen Kolonialherren gewisse Zugeständnisse gegenüber den afrikanischen Ländern ab, drohten sie doch andernfalls die Kontrolle über ihre früheren Kolonien vollständig zu verlieren. Indem sie den betreffenden Staaten und Regionen bevorzugte Konditionen im Warenverkehr gewährten, sorgten sie für deren dauerhafte Einbindung in ein neokoloniales Handelsregime.

Der proklamierte Sieg des kapitalistischen Westens im Kampf der Gesellschaftssysteme setzte einen Schub expansionistischen Vormarsches frei, bei dem eine Kette unablässiger Kriege mit einer nicht minder aggressiven Freihandelspolitik einhergeht. Freier Handel zwischen der EU und Afrika bedeutet nun, die Zwischenphase tendenzieller Zugeständnisse an die Entwicklungsländer ad acta zu legen und deren vollständige Öffnung herbeizuführen. Für die ungleich schwächeren afrikanischen Partner heißt das nichts weniger, als ihre verbliebenen Schutzmechanismen preiszugeben. Erzwungen wird diese Überantwortung durch ein Paktieren mit nationalen Eliten, vor allem aber durch finanziellen Druck, da man diese Staaten in die Abhängigkeit von Gläubigern gebracht hat und mit der Verweigerung weiterer Zahlungen oder dem Entzug von Handelsvorteilen drohen kann.

In geostrategischer Hinsicht stellen die Freihandelsabkommen der EU mit afrikanischen Ländern nicht zuletzt ein Instrument dar, ihren ehemaligen kolonialen Hinterhof angesichts eines wachsenden Einflusses aufstrebender Schwellenländer wie China, Indien und Brasilien weiterhin zu kontrollieren. Dabei geht es darum, die Staaten und regionalen Bündnisse Afrikas daran zu hindern, sich dem Diktat Europas durch den Ausbau des Handels mit anderen maßgeblichen Partnern zu entziehen.

Zugleich sind die EPAs (Economic Partnership Agreements) zwischen der EU und Afrika als ein Baustein in der Konstruktion eines weltweiten Freihandelsregimes erst im Kontext dieser globalen Offensive, die längst in Hunderten von Abkommen vorangetrieben wird, angemessen einzuschätzen. Wenngleich nicht zwangsläufig identisch, weisen die verschiedenen strategischen Entwürfe doch wesentliche Übereinstimmungen in ihrer zentralen Stoßrichtung auf, was den analytischen Abgleich wie auch die Zusammenschau für eine Gegenbewegung um so erforderlicher macht. Verfolgt man die Kette der Verhandlungen und Abkommen zwischen Europa und den Entwicklungsländern in den letzten Jahrzehnten, zeichnet sich eine deutliche Trendwende von einem Würgegriff mit Samthandschuhen hin zu Brachialgewalt ab, wenngleich mehr oder minder verschleiert und zumeist fernab der öffentlichen Wahrnehmung. [1]


Handlungsspielraum der Entwicklungsländer schwindet

Auf der TTIP Strategie- und Aktionskonferenz in Kassel war ein Workshop zum Thema "Was können wir aus dem Widerstand gegen die EPAs lernen?" den langjährigen Versuchen der Europäischen Union gewidmet, ihre Freihandelsagenda mit Hilfe der EPAs auch gegen Afrika durchzusetzen. Erörtert wurde insbesondere, welche Ziele die EU mit diesen Abkommen verfolgt, welche Auswirkungen den afrikanischen Ländern drohen, wie der Widerstand gegen die EPAs bislang verlaufen ist und welche Folgerungen für die weitere Vorgehensweise daraus abzuleiten sind. Clara Weinhardt (wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bremen International Graduate School of Social Sciences und Research Associate am Global Public Policy Institute in Berlin), Dr. Boniface Mabanza (Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika in Heidelberg) und Francisco Mari (Brot für die Welt) referierten spezifische Aspekte der Thematik und vertieften diese in der anschließenden Diskussion.

Wie Clara Weinhardt ausführte, schwindet der noch verbliebene Handlungsspielraum der Entwicklungsländer. Seit den 1990er Jahren wird nicht nur der Abbau von Zöllen, sondern zunehmend die Liberalisierung von Dienstleistungen sowie Standards und Regulierungen innerhalb der betreffenden Länder oder regionalen Gruppen verhandelt. Einige Entwicklungsländer haben sich diesem Druck widersetzt und auf der Ministerkonferenz der WTO 2003 in Cancún erreicht, daß die sogenannten Singapur-Themen (Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, Handelserleichterungen und Wettbewerbsregeln) ausgeklammert wurden.

Die bilateralen oder regionalen Abkommen der EPAs zwischen der EU und den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) forcieren jedoch den Liberalisierungsdruck wieder: Sie bringen durch die Hintertür die bei der WTO erfolgreich ausgeklammerten Themen in die Verhandlungen zurück und verbieten beispielsweise Exportzölle, mit denen sich Entwicklungsländer strategisch schützen. Zugleich wurde in den EPA-Abkommen eine Klausel eingefügt, welche die Staaten verpflichtet, nach Ratifizierung der Abkommen binnen sechs Monaten die bei der WTO ausgeklammerten Themen doch neu zu verhandeln. Hingegen stagniert die Doha-Runde, in der entwicklungspolitische Themen weitergebracht werden sollten, und läuft schleichend aus.


Aktueller Stand der Verhandlungen

Zum aktuellen Stand der Verhandlungen merkte Boniface Mabanza zunächst an, daß laut dem auf Lomé [2] folgenden Contonou-Abkommen [3] die EPA-Verhandlungen mit jenen AKP-Staaten geführt werden, die dazu bereit sind, und das mit einem Tempo, das sie selbst mitbestimmen. Demgegenüber seien jedoch die Verhandlungen mit der karibischen und pazifischen Region, Westafrika, Zentralafrika, Ost- und Südafrika von einer aggressiven Dramatik geprägt. Die Karibik hat bereits 2008 und die pazifische Region 2009 ein umfassendes Abkommen unterzeichnet. Hingegen verlaufen die Verhandlungen in Afrika wesentlich widersprüchlicher. So hat die Region Westafrika 2014 ein Abkommen paraphiert, das inzwischen von einigen Ländern unterzeichnet wurde. In Zentralafrika hat nur Kamerun ein Interimsabkommen unterzeichnet und 2014 ratifiziert. EU-Dokumente sprechen denn auch von einer schwierigen Situation in dieser Region. In Ost- und Südafrika haben Mauritius, die Seychellen, Simbabwe und Madagaskar 2009 ein Interimsabkommen unterzeichnet, doch ging es dort seit 2011 keinen Schritt mehr voran. Die East African Community, bestehend aus Kenia, Uganda, Ruanda, Burundi und Tansania, hat im Oktober 2014 ein Abkommen paraphiert. Dort hat inzwischen auch eine Rechtsförmigkeitsprüfung des Abkommens stattgefunden, das derzeit übersetzt wird, so daß es aus Perspektive der EU-Kommission noch in diesem Jahr unterzeichnet werden könnte, worauf die Schritte zur Ratifizierung eingeleitet werden sollen. Das als EPA-Region aus sieben Ländern bestehende südliche Afrika hat 2014 ein Abkommen paraphiert, die Rechtsförmigkeitsprüfung und die Übersetzung haben stattgefunden und die Unterzeichnung wird für Juni, spätestens Juli 2016 angestrebt.

Diese verworren anmutende Disparität hängt damit zusammen, daß aufgrund des Widerstands in verschiedenen Ländern mehrfach neue Fristen gesetzt wurden. Zunächst sollten alle Länder, die seit 2002 verhandelt hatten, bis Ende Dezember 2007 ein Abkommen unterzeichnet haben. Als dies nicht gelang, kamen die Interimsabkommen sowie eine neue Frist zum 1. Oktober 2014 ins Spiel. Dies war mit der Drohung verbunden, daß alle Länder, die bis dahin keine Schritte eingeleitet hätten, ihren präferenziellen Zugang zum europäischen Markt verlieren würden. Diese Erpressung zeigte Wirkung, und als sich diese Länder bewegten, wurde eine neue Frist zum 1. Oktober 2016 für die Ratifizierung gesetzt.

Dieser Verlauf habe gezeigt, daß der Widerstand das Tempo der Umsetzung verlangsamen kann, so der Referent. Dadurch hätten Regierungen und Zivilgesellschaften mehr Zeit gehabt, die Texte zu analysieren und Schlußfolgerungen zu ziehen. Zudem habe man Zeit für die Mobilisierung und Beratungen über Alternativen gewonnen. Andererseits könne sich aber auch mit wachsender Dauer der Auseinandersetzung eine Müdigkeit des Widerstands einstellen. Zudem habe sich unterdessen die politische Landschaft verändert, da an der Elfenbeinküste, in Ghana und im Senegal EPA-freundliche Präsidenten gewählt worden seien.


Zur Unterzeichnung erpreßt

Auch Francisco Mari hob hervor, daß die Freihandelsabkommen hinter den Stand zurückfallen, den die meisten Länder Afrikas nach der Dekolonialisierung erlangt hatten. Weil sie bis auf Äthiopien ehemals europäische Kolonien waren, konnten 80 Prozent der Länder ihre Waren größtenteils zollfrei nach Europa verkaufen. Diese einseitig offenen Märkte waren jedoch keine Erfolgsgeschichte, was den afrikanischen Regierungen zum Vorwurf gemacht wurde. Daraus resultierte die Ideologie eines gegenseitigen Freihandels unter Abbau der Schutzmechanismen der afrikanischen Länder. Bislang geht es dabei nur um den Güteraustausch, wobei Europa einen Teil seiner Agrarüberschüsse wie Milch, Hähnchenteile oder Tomatenmark nach Afrika exportiert.

Die Partnerschaftsabkommen werden in Deutschland als Entwicklungshilfe deklariert, weshalb das Entwicklungsministerium in diesen Fällen auch die Verhandlungen führt. Der Widerstand war jedoch so groß, daß die afrikanischen Länder eine Liberalisierung landwirtschaftlicher Produkte verhindern konnten. Die wenngleich geringen, aber doch bestehenden Zölle auf diese Produkte müssen in den nächsten 20 Jahren nicht abgebaut werden. Da sich diese Länder jedoch nur 20 Prozent aller Zölle aussuchen konnten, die von der Liberalisierung ausgenommen wurden, wird der gesamte industrielle Bereich liberalisiert. Damit nimmt die EU diesen Ländern jede Perspektive, eine eigenständige Industriepolitik umzusetzen.

Im Grunde genommen sind nur neun Länder gezwungen, sich diesem Druck zu beugen. Die EU gewährt seit 2000 den 40 ärmsten Ländern (darunter 80 Prozent afrikanischen) die Präferenz, ihre Waren zollfrei in Europa einzuführen. Nur die neun etwas reicheren Länder dürfen das nicht, wobei die Grenze bei lächerlichen 500 Dollar Jahreseinkommen im Durchschnitt der Bevölkerung liegt. Kenia, Ghana, Elfenbeinküste und einigen Ölstaaten drohte bei einer Fristsetzung zum 1. Oktober 2015 im Weigerungsfall der Entzug ihrer Präferenz. Erpreßt wurden insbesondere die relativ entwickelteren und exportstärksten Kerne der Wirtschaftsunion wie Kenia in Ostafrika, Nigeria in Westafrika und Kamerun in Zentralafrika. In Westafrika betrifft das vor allem Agrarprodukte wie Kaffee, Kakao und Bananen, auf die im Weigerungsfall die offiziellen Zölle zwischen vier und zehn Prozent in der EU erhoben werden sollten. Als Kenia zunächst die Unterschrift verweigerte, blieben nach dem 1. Oktober Exportprodukte wie Blumen oder grüne Bohnen in den Häfen liegen, weil die europäischen Importeure sofort auf Tansania und Äthiopien umschwenkten, die die Präferenz noch haben. Zwei Monate später gab auch Kenia nach.

Es liegt auf der Hand, daß die EU ihre Handelspolitik entgegen anderslautenden Behauptungen mitnichten für Entwicklung, Menschen- und Umweltrechte betreibt. Inzwischen haben die afrikanischen Länder größtenteils unterschrieben und müssen dies bis zum 1. Oktober 2016 in den Parlamenten debattieren. Was Afrika weiterhelfen könnte, wäre ein wesentlich ausgeprägterer Binnenhandel, da 90 Prozent aller exportierten Waren außerhalb und nur zehn Prozent innerhalb des Kontinents gehandelt werden. Die Afrikanische Union schlägt daher vor, eine afrikanische Wirtschaftszone zu schaffen, die die künstliche Aufgliederung in die EPA-Regionen beendet. Diese Wirtschaftszone sollte als ganze Präferenz der EU genießen, ohne zugleich ihre Schutzmechanismen aufzugeben.

Welche negativen Auswirkungen TTIP für Afrika hätte, verdeutlichte der Referent an einem aufschlußreichen Beispiel. Deutschland ist einer der größten Exporteure von Kaffee und Schokolade in die USA, wobei 80 Prozent der Wertschöpfung aus afrikanischen Kaffee- und Kakaobohnen hierzulande erfolgen. Die Erzeugnisse werden dann zu hohen Preisen in die USA ausgeführt, obgleich diese keinen Zoll auf afrikanischen Kaffee und afrikanische Schokolade erheben. Da im Rahmen von TTIP die US-Zölle für Importe aus Deutschland herabgesetzt werden sollen, würde dies die afrikanischen Länder um so mehr von einem direkten Export von Kaffee und Kakao in die USA abschneiden. Es ließe sich auch an anderen Beispielen zeigen, daß TTIP Afrika ebenfalls schaden würde.


Von Auswegen abgeschnitten

Was hindert die Länder Afrikas daran, zu günstigeren Bedingungen Handel mit Indien, China oder Brasilien zu treiben? Auch diesbezüglich sitzt ihnen die EU im Nacken, die dank der Meistbegünstigungsklausel dieselben Konditionen einfordern kann, die Drittstaaten gewährt werden. Die EPAs gehen über WTO-Recht hinaus, indem sie die anderen Handelspartnern gewährten Bedingungen auf den Handel mit der EU übertragen, sofern es sich um günstigere Vereinbarungen handelt. Das war denn auch einer der zentralen Streitpunkte in den Verhandlungen mit der EU und führte zumindest dazu, daß die Klausel nur für Abkommen mit Schwellenländern gilt, die mehr als 1,2 Prozent Weltwirtschaftkraft aufweisen. Da dies jedoch die attraktivsten Handelspartner wären, wird den afrikanischen Ländern weitgehend die Möglichkeit genommen, eigenständig mit anderen Wirtschaftregionen günstigere Abkommen zu schließen.

Hinzu kommt die Strategie der EU, durch getrennte Verhandlungen mit verschiedenen Gruppen von Ländern die regionale Integration zu untergraben. Auf diese Weise blieb die Afrikanische Union ausgeschlossen und konnte allenfalls in beratender Funktion warnen. Die an sich naheliegende Idee einer binnenafrikanischen Freihandelszone, deren Gründung für 2023 geplant ist, dürfte sich als kaum oder gar nicht zu realisierende Option erweisen. Berücksichtigt man, daß Europa ein halbes Jahrhundert gebraucht hat, um die EU in ihrer heutigen Form zu konstituieren, wobei die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den afrikanischen Ländern noch weit größer sind, wird die Umsetzung dieses Vorhabens binnen weniger Jahre schwerlich gelingen. Vor allem aber befindet sich die Afrikanische Freihandelszone erst in den Anfängen, während die EPAs schon vor der Ratifizierung stehen und damit Fakten schaffen.

Boniface Mabanza zitierte aus einer Rede, die der Staatspräsident von Namibia, Hage Geingob, 2009 im Parlament gehalten hat:

"Besser gar kein Abkommen als ein schlechtes Abkommen. Aber wenn du ein schlechtes unterzeichnet hast, mußt du damit leben!"

Angesichts der seither vorangetriebenen Umsetzung der EPAs könnte man diese Warnung dahingehend auslegen, daß es fast, aber noch nicht ganz zu spät ist. Die Hoffnung der Protagonisten des Freihandels, die afrikanischen Länder binnen kurzer Fristen in der Tasche zu haben, brach sich zumindest in Teilen an deren Widerstand und verzögerte die Vollendung des Vorhabens ganz erheblich. Für den Kampf gegen die Freihandelsabkommen in all ihren Gestalten folgt daraus, daß dem Versuch der führenden westlichen Mächte, die Opfer ihrer Handelspolitik jeweils getrennt, doch stets nach demselben Muster über den Tisch zu ziehen, nur mit einer nicht minder vielgestaltigen Gegenbewegung in zahlreichen Ländern beizukommen sein könnte. Die traditionsreiche Maxime internationaler Solidarität, daß der Feind im eigenen Land steht, dürfte dabei von Nutzen sein.


Fußnoten:

[1] Siehe dazu:
REZENSION/398: A. Groth, T. Kneifel - Europa plündert Afrika (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/buch/sachbuch/busar398.html

Annette Groth, Theo Kneifel: Europa plündert Afrika, VSA-Verlag Hamburg 2007, ISBN: 978-3-89965-228-4

[2] Das Lomé-Abkommen wurde 1975 unterzeichnet und bis 1989 durch Lomé II, III und IV ersetzt. Es war das bislang umfassendste völkerrechtlich verbindliche Kooperationsabkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Darin verzichteten die EG/EU-Staaten im industriellen Bereich vollständig, im landwirtschaftlichen weitgehend auf Gegenpräferenzen bei Handelsabkommen. So wurde diesen Ländern ein bevorzugter Marktzugang in Europa gewährt. Darüber hinaus enthielten die Lomé-Abkommen eine Versicherung für Exporterlöse.

[3] Im Juni 2000 wurde das Cotonou-Abkommen zwischen der EU und ihren 79 assoziierten AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) unterzeichnet. Es löste die Lomé-Abkommen ab, die den AKP-Staaten Handelspräferenzen für ihre Exportgüter einräumten, die nun entfielen. Das war ein Paradigmenwechsel von Präferenzabkommen zugunsten der ehemaligen Kolonien der europäischen Mächte, die zumindest partiell einen Ausgleich für die wirtschaftliche Benachteiligung schufen, hin zu Freihandelsabkommen zwischen ungleich starken Partnern. Denn das Cotonou-Abkommen sieht die graduelle Handelsliberalisierung gemäß den Bestimmungen des WTO-GATT-Abkommens vor.
http://www.sopos.org/aufsaetze/45bf8f72d52d0/1.phtml


TTIP Strategie- und Aktionskonferenz in Kassel im Schattenblick
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26. März 2016


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