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MELDUNG/096: Bleiberecht - Deutschland bleibt hinter internationalen Forderungen zurück


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 1. Juli 2015

2. Lesung des Gesetzentwurfes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (02.07.2015):

Deutschland bleibt hinter internationalen Forderungen zurück -
minderjährige Betroffene von Menschenhandel müssen besser geschützt werden


Berlin: Am 2. Juli wird der Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung im Deutschen Bundestag beraten. Zwar sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen der aufenthaltsrechtlichen Situation für Betroffene von Menschenhandel vor, ihre Aufenthaltserlaubnis soll aber nach wie vor davon abhängig sein, ob sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und letztere ihre Aussagen als verfahrensrelevant einstufen. Diese Regelung gilt sogar für Minderjährige, die von Menschenhandel betroffen sind.

"Die besondere Schutzbedürftigkeit minderjähriger Betroffener verlangt eine eigene aufenthaltsrechtliche Regelung. Ihr Recht, in Deutschland zu bleiben, darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob sie in der psychischen Verfassung sind, vor Gericht auszusagen und ob ihre Aussage darüber hinaus für das Strafverfahren als notwendig erachtet wird", so Naile Tanis, Geschäftsführerin des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK e.V.).

Auch GRETA, die ExpertInnengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels des Europarats, hat in ihrem Bericht zu Deutschland, der am 3. Juni 2015 veröffentlicht wurde, stellt fest, dass das deutsche Aufenthaltsrecht nicht zwischen erwachsenen und minderjährigen Betroffenen unterscheidet. Bereits im Januar 2014 hat der UN-Ausschuss für Kinderrechte der Deutschen Bundesregierung empfohlen, Kindern, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, ein unabhängiges Aufenthaltsrecht zu garantieren.

"Die derzeitigen Regelungen in Deutschland verstoßen sowohl gegen die UN-Kinderrechtskonvention als auch gegen die Europaratskonvention gegen Menschenhandel. Die anstehenden Änderungen des Aufenthaltsgesetzes bieten der Bundesregierung jetzt die Gelegenheit, der besonderen Schutzbedürftigkeit minderjähriger Opfer von Menschenhandel Rechnung zu tragen", so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES.

In der Europäischen Union gibt es bereits zehn Länder, wie die Niederlande und Frankreich, in denen es gesonderte aufenthaltsrechtliche Regelungen für minderjährige Betroffene von Menschenhandel gibt.

Der KOK und TERRE DES FEMMES setzen sich bereits seit Jahren für eine von der Mitwirkung im Strafverfahren unabhängige Aufenthaltserlaubnis für alle Betroffenen von Menschenhandel ein. Wir fordern daher dringend dazu auf, dies in den Gesetzentwurf aufzunehmen.


Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von bundesweit 37 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, Frauenorganisationen sowie weiteren Organisationen, die zu den Themen Menschenhandel und Gewalt an Migrantinnen arbeiten. Der Schwerpunkt der Arbeit des KOK e.V. ist die Interessensvertretung von Frauen, insbesondere Migrantinnen. Darüber hinaus arbeitet der KOK e.V. aufgrund seiner Erfahrung mit einer für alle Betroffenengruppen übergreifenden Expertise. Seine spezifische Kompetenz zu den Themen Menschenhandel und Ausbeutung schöpft der KOK e.V. aus dem Fachwissen seiner Mitglieder und damit direkt aus der Praxis. Weitere Informationen unter www.kok-gegen-menschenhandel.de


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen Ž gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2015
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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