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MELDUNG/109: Terre des Femmes fordert gesetzliches Verbot der Vollverschleierung


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 31. Mai 2016

Ergebnisse der jährlichen Hauptversammlung

TERRE DES FEMMES fordert gesetzliches Verbot der Vollverschleierung und verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zum Sexkaufverbot


Berlin, 31.05.16. TERRE DES FEMMES fordert ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und baut seine Öffentlichkeitsarbeit zum Sexkaufverbot aus. Dies hat die Frauenrechtsorganisation auf ihrer jährlichen Hauptversammlung am letzten Wochenende entschieden. "TERRE DES FEMMES fordert ein selbstbestimmtes Leben für alle Frauen. Eine Vollverschleierung steht der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Grundgesetz entgegen", erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.

Mimik und Gestik sind sichtbarer Ausdruck der Identität eines Menschen. Diese Sichtbarkeit der Person ist eine der Voraussetzungen für einen persönlichen Dialog und trägt zur Vertrauensbildung bei. Vollverschleierung dagegen schafft eine Barriere zwischen Trägerin und Umwelt. "Wir fordern ein Verbot der Ganzkörperverschleierung, damit alle Menschen die durch unsere Verfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechte wahrnehmen können", erklärt Stolle. Dazu gehört auch die in Artikel 3 Grundgesetz verbriefte Gleichberechtigung von Mann und Frau. Vorschriften von Religionsgemeinschaften zu geschlechtsspezifischer Kleidung laufen dem entgegen.

TERRE DES FEMMES begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2014. Es hatte damals die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die sich wegen des seit 2011 in Frankreich gültigen Vollverschleierungsverbots an den EGMR gewandt hatte. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK), noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK).

Die Frauenrechtsorganisation beschloss außerdem die Öffentlichkeitsarbeit zum Sexkaufverbot auszubauen. Anlehnend an die geplanten politischen Maßnahmen in Deutschland konzentriert sich TERRE DES FEMMES auf die Einführung der Freierbestrafung. "Nicht die Prostituierten, sondern die Sexkäufer, müssen ins Visier der Gesetzgebung genommen werden" erklärt Stolle. TERRE DES FEMMES fordert von daher eine gesetzliche Regelung, die den Sexkauf verbietet und setzt sich zugleich für den Ausbau von Schutzmaßnahmen für Prostituierte ein.


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Mai 2016
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2016

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