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HINTERGRUND/147: Binnenvertriebene - Ein internationales Problem


die zeitung - terre des hommes, 1. Quartal 2009

Ein internationales Problem
Verantwortliche benennen und bestrafen

Von Athanasios Melissis


"Vertreibung tötet nicht. Sie zerstört aber Leben, und es dauert für die Binnenvertriebenen oft Jahre oder gar Jahrzehnte, die Bruchstücke zusammenzusetzen und wieder normal leben zu können", beschreibt Dr. Water Kälin, Repräsentant des UNO-Generalsekretärs für die Menschenrechte Binnenvertriebener, die Folgen von Vertreibungen. Im Jahr 2007 gab es in 28 Ländern Vertreibungen, in zehn Fällen - darunter Burma, Sudan und Simbabwe - waren allein die Regierungen dafür verantwortlich. Wo Staaten die Menschenrechte ihrer Bürger verletzen, ist es Aufgabe der Weltgemeinschaft, sich zu engagieren. Doch deren Antwort auf das Problem ist unzureichend. Zwar werden über die UN, die EU, nationale Regierungen und viele Nichtregierungsorganisationen jährlich Milliardenbeträge für Nothilfe ausgegeben, die auch Binnenvertriebenen zugute kommen. Doch weil es sich bei einem Engagement für Binnenvertriebene immer auch um eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten handelt, scheuen sich viele Regierungen, diese Länder allzu deutlich an den Pranger zu stellen.

"Auch wenn es - anders als für die Flüchtlinge, die sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen können - keine spezifische Konvention für Binnenvertriebene gibt", erklärt Dr. Walter Kälin, "heißt das nicht, dass das Völkerrecht sie rechtlos lässt. Binnenvertriebene unterstehen dem Schutz der Menschenrechtskonventionen und des humanitären Völkerrechts. Die für sie relevanten Garantien sind in den UN-Leitlinien zur Binnenvertreibung zusammengestellt." terre des hommes fordert, dass alle Regierungen diese Leitlinien in ihren jeweiligen nationalen Gesetzgebungen umsetzen. Ebenso müssen die Verantwortlichen für Vertreibungen - gleich ob Regierungen oder Einzelpersonen - öffentlich benannt und sanktioniert werden. Im Falle von Regierungen ist dies die Zuständigkeit des UN-Sicherheitsrats, für Einzelpersonen die des Internationalen Strafgerichtshofs und nationaler Gerichte. Geraubtes Land muss zurückgegeben werden. Im Rahmen des Demobilisierungsprozesses in Kolumbien geschieht das nicht: Hier dürfen die Täter das geraubte Land behalten und die Opfer gehen leer aus. Deswegen muss die politische Arbeit das Ziel haben, dass Vertreibungen sich nicht lohnen - langfristig ist das der wirksamste Schutz.

Ein internationales Problem: 
 Vertreibung gibt es in mehr als 40 Ländern (Stand: 10/2008)
Mexiko
5,500
Guatemala
                undetermined
Colombia
1,976,970-3,940,164
Peru
150,000
Turkey
954,000-1,200,000
Serbia
247,500
Croatia
2,900
Georgia

       New caseload: 128,703
Old caseload: 22,000-247,000
Russian Federation
17,907-136,550
Armenia
8,400
Azerbaijan
572,531
Uzbekistan
3,400
Turkmenistan
                undetermined
Afghanistan
132,000
Bosnia & Herz.
124,958
Mecedonia
790
Cyprus
                undetermined
Israel
150,000-420,000
Palestinian
Territories
24,500-115,000
Algeria
                undetermined
Senegal
10,000-70,000
Chad
185,901
Guinea
19,000
Liberia
                undetermined
Côte d'Ivoire
709,000
Nigeria
                undetermined
CAR
197,000
Congo
7,800
DRC
1,250,000
Angola
19,566
Zimbabwe
880,000-960,000
Burundi
100,000
Rwanda
                undetermined
Uganda
944,262
Kenya
181,092-200,000
Somalia
1,100,000
Ethiopia
200,000
Sudan
6,000,000
Eritrea
32,000
Lebanon
90,000-390,000
Yemen
25,000-35,000
Syria
433,000
Iraq
2,778,000
Pakistan
                undetermined
India
            at least 600,000
Nepal
50,000-70,000
Indonesia
150,000-250,000
Sri Lanka
            at least 500,000
Bangladesh
500,000
Philippines
            at-least 292,000
Timor-Leste
100,000
Myanmar (Burma)
503,000

Quelle: Internal Displacement Monitorin Centre


*


Quelle:
die zeitung, 1. Quartal 2009, S. 5
Herausgeber: terre des hommes Deutschland e.V.
Hilfe für Kinder in Not
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Tel.: 0541/71 01-0, Fax: 05 41/70 72 33
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2009