Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → ERNÄHRUNG

MELDUNG/026: Europäisches Schnellwarnsystem RASFF - Lebensmittelsicherheit in Aktion (aid)


aid-PresseInfo Nr. 8 vom 22. Februar 2012

Das europäische Schnellwarnsystem RASFF

Lebensmittelsicherheit in Aktion


(aid) - Geht von einem Lebens- oder Futtermittel ein Risiko für die menschliche Gesundheit aus, muss das Produkt sofort vom Markt - und zwar nicht nur in dem Land, in dem das Risiko festgestellt wurde. Damit das reibungslos und schnell funktioniert, richtete die Europäische Union (EU) 1979 das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System of Food and Feed) ein. Dreh- und Angelpunkt dieses Systems ist die EU-Kommission. An sie werden unsichere Produkte gemeldet und sie leitet die Meldungen an die jeweils zuständige Behörde der 27 EU-Mitgliedstaaten weiter. Außerdem sind Norwegen, Island und Liechtenstein Vollmitglieder des RASFF. Die Schweiz ist in das System lediglich in Bezug auf Grenzkontrollen bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs integriert. Zuständig in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Wenn die Überwachungsbehörden der Bundesländer feststellen, dass von einem Lebensmittel eine gesundheitliche Gefahr ausgeht, informieren sie das Bundesamt. Das BVL leitet die Meldung über ein standardisiertes Formular an die EU-Kommission weiter, die dann die übrigen RASFF-Mitglieder informiert.

In umgekehrter Richtung läuft der Informationsfluss, wenn ein anderer RASFF-Mitgliedstaat ein Risikoprodukt ermittelt. Auf der Internetseite des BVL können sämtliche RASFF-Meldungen wöchentlich in anonymisierter Form abgerufen werden. Drei Meldearten werden dabei je nach Dringlichkeit unterschieden: Die dringlichste Stufe ist die Warnmeldung, sie wird ausgelöst, wenn das Lebens- oder Futtermittel, von dem ein Risiko ausgeht, auf dem Markt erhältlich ist. Könnte sich das Produkt bereits beim Verbraucher befinden, wird gegebenenfalls eine öffentliche Rückrufaktion gestartet. Die Anonymität des Herstellers oder Importeurs wird in diesem Fall nicht mehr gewahrt. Ist ein Produkt auf dem Markt gar nicht oder nicht mehr erhältlich oder ist das Risiko sehr gering, werden lediglich Informationsmeldungen herausgegeben. Grenzzurückweisungen erfolgen, wenn an einer der EU-Außengrenzen ein Risiko ermittelt wird. Die betroffene Lieferung wird entweder in das Herkunftsland zurückgesendet oder vor Ort vernichtet. Aber auch in einem solchen Fall werden alle im RASFF-System beteiligten Staaten informiert, damit sie gegebenenfalls eigene Kontrollen verstärken können. 2010 gab es laut RASFF-Jahresbericht 576 Warnmeldungen, meist aufgrund krankheitserregender Mikroorganismen, Schwermetallen, Allergenen und Mykotoxinen. Fast dreimal so viele Produkte wurden an der Grenze zurückgewiesen: Zu hohe Mykotoxinkonzentrationen und Pestizidrückstandsgehalte über der zulässigen Höchstgrenze waren die beiden häufigsten Gründe.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

Weitere Informationen zum RASFF gibt es auf den Internetseiten des BVL: www.bvl.bund.de


*


Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 8 vom 22. Februar 2012
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012