Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → ERNÄHRUNG

MARKT/033: Milchpaket der EU-Kommission (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 340 - Januar 2011,
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Milchpaket der EU-Kommission
Erzeuger-Bündelung soll EU-weit erlaubt werden

Von Ulrich Jasper


Die EU-Kommission hat am 9. Dezember - zusammen mit Berichten zum Milchmarkt und zur Quotenregelung - einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem sie die Verhandlungsmacht der Milcherzeuger stärken will. Dazu schlägt sie folgendes vor:

1) Die Milcherzeuger sollen EU-weit das Recht bekommen, sich zusammenzuschließen und als Erzeugergemeinschaft (EZG) anerkannt zu werden; sie sollen auch EU-länderübergreifend Erzeuger bündeln dürfen. Allerdings setzt die Kommission dem enge Grenzen. Eine EZG soll maximal 3,5 Prozent der EU-Milcherzeugung bündeln dürfen; was bei derzeit rund 148 Mio. t EU-Menge die Bündelung auf rund 5 Mio. t beschränken würde. Bezogen auf einen EU-Mitgliedstaat darf maximal 33 Prozent der Milcherzeugung gebündelt werden. Hier hatte der Agrarkommissar Ciolos ursprünglich 75 Prozent vorgeschlagen, daraus ist auf Druck anderer Kommissare zunächst 49 % und dann 33 % geworden. Für Genossenschaften sollen all diese Grenzen nicht gelten. Die größten deutschen Molkerei-Genossenschaften Nordmilch und Humana, die ihre Fusion vorbereiten, kommen zusammen auf 5,4 Mio. t, die dänische Genossenschaft Arla Foods kommt ebenso wie die niederländische FrieslandCampina auf jeweils rund 8,6 Mio. t eigene Anlieferungsmenge.

2) EU-Mitgliedstaaten sollen festlegen können, dass zwischen Milcherzeugern und Molkereien schriftliche Verträge abgeschlossen werden müssen. Die Verträge müssen "frei verhandelbare" Angaben zum Milchpreis, zur Liefermenge, zum Lieferzeitplan und zur Vertragsdauer enthalten. Wenn Mitgliedstaaten solche Verträge nicht vorschreiben, können Erzeugergemeinschaften diese Verträge mit Molkereien aushandeln.

3) EU-Mitgliedstaaten sollen Branchenverbände anerkennen können, in denen Erzeuger, Handel und Verarbeitung (Molkereien) von Milch und Milcherzeugnissen vertreten sind. Tätig werden sollen die Branchenverbände aber nur vor allem in den Bereichen Bildung, Markt-Transparenz, Markt-Analysen (auch zur "besseren Koordinierung der Vermarktung"), Ausarbeitung von Standardverträgen sowie Verbesserung der Produktqualitäten.

4) Molkereien sollen verpflichtet werden, den Mitgliedstaaten die monatlich erfassten Rohmilchmengen mitzuteilen; die Daten sollen EU-weit zusammengefasst und veröffentlicht werden.


*


Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 340 - Januar 2011, S. 7
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft -
Bauernblatt e.V.
Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: redaktion@bauernstimme.de
Internet: www.bauernstimme.de

Erscheinungsweise: monatlich (11 x jährlich)
Einzelausgabe: 3,00 Euro
Abonnementpreis: 36,00 Euro jährlich
(verbilligt auf Antrag 26,00 Euro jährlich)


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2011