Schattenblick → INFOPOOL → EUROPOOL → FAKTEN


GRENZEN/108: Bericht zum EU-Türkei Deal - Bietet die Türkei wirklich einen effektiven Zugang zum Asyl? (Pro Asyl)


Pro Asyl - 17. Mai 2016

Bericht zum EU-Türkei Deal: Bietet die Türkei wirklich einen effektiven Zugang zum Asyl?


Seit dem 4. April werden Schutzsuchende aus Griechenland in die Türkei zurückgeschoben mit der Begründung, dass sie dort Schutz finden könnten. Unsere Partnerorganisation Mülteci-DER verfolgt die Situation in der Türkei: Ihre "Beobachtungen zur Lage von Flüchtlingen in der Türkei" über die Lage von Flüchtlingen in der Türkei sind besorgniserregend.


Bis Ende April wurden 375 Personen im Rahmen des EU-Türkei-Deals von Griechenland in Türkei zurückgeschoben. Offizielle beider Seiten haben wiederholt beteuert, dass die Fälle von Schutzsuchenden in Griechenland weiterhin individuell geprüft werden würden, und dass sie in der Türkei nach ihrer Rückführung Zugang zu Asylverfahren hätten. Dennoch wurden bereits am 4. April 13 Schutzsuchende aus Afghanistan und dem Kongo abgeschoben, ohne dass sie ihre Asylgesuche in Griechenland hätten vorbringen können.

PRO ASYL unterstützt besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Griechenland und in der Türkei mit Rechtshilfe und kooperiert mit kompetenten Anwältinnen und Organisationen aus Griechenland und der Türkei im Rahmen des Projekts Refugee Support Program in the Aegean (RSPA). Die Beobachtungen von Mülteci-DER zeigen besorgniserregende Zustände:

Eingeschränkter Zugang zu vorübergehendem Schutz für syrische Flüchtlinge (ab S. 1)

Angesichts der großen Zahl syrischer Schutzsuchender in der Türkei und der Einführung neuer Verfahren bei den zuständigen Behörden, hat sich die Wartezeit bis zur Registrierung für syrische Flüchtlinge deutlich erhöht. Im Moment kann es mehrere Monate dauern, bevor syrische Schutzsuchende registriert werden.

Zeitgleich wurden einige Registrierungszentren - zum Beispiel in Izmir - geschlossen, was den Flaschenhals weiter verengt hat. Mülteci-DER wurde von einigen Personen darüber informiert, dass sie mehrfach versucht hätten, sich bei den Behörden für vorübergehenden Schutz zu registrieren, und dabei immer wieder abgewiesen worden wären. Nun hätten sie den Versuch aufgegeben unabhängig von den Risiken, die damit verbunden sind, nicht registriert zu sein.

Syrer, die von den griechischen Inseln in die Türkei zurückgeschoben werden, haben keinen garantierten (Wieder-) Zugang zu vorübergehendem Schutz und "es gibt keine Klarstellung dazu, was mit den Personen passiert, die nach ihrer Rückführung aus Griechenland keinen vorübergehenden Schutz erhalten" (S. 6).

Kein effektiver Zugang zum Verfahren für nicht-syrische Inhaftierte (S. 8) 

Alle Nicht-Syrer, die seit dem 4. April aus Griechenland in die Türkei abgeschoben worden sind, wurden in einem Abschiebelager in Kirklareli inhaftiert. Es ist für sie praktisch unmöglich Zugang zu einem Asylverfahren zu erhalten (S. 8 ff.):

"Trotz (...) Sicherheitsklauseln im Gesetz ist es aus folgenden Gründen in der Praxis sehr schwer für Personen, die sich in Haft befinden, Zugang zu ihren Rechten, inklusive dem Recht auf Zugang zum Asyl, zu bekommen:

1) Asylanträge müssen persönlich vorgetragen werden. Das bedeutet, dass selbst wenn eine Person, die internationalen Schutzes bedarf, einen Anwalt hat, der Antrag auf Asyl nicht von diesem Anwalt vorgebracht werden kann.

2) Asylanträge müssen schriftlich vorgebracht werden, aber der Zugang zu Schreibmaterialien ist meist unmöglich. Mülteci-DER hört immer wieder von Fällen, in denen die Bitten eines Inhaftierten um Schreibwaren von den Beamten in den Abschiebelagern abgelehnt werden und die betroffene Person ausgewiesen wird, weil es ihr nicht möglich war, einen schriftlichen Antrag auf Asyl zu stellen.

3) Den Inhaftierten werden ihre Rechte nicht hinreichend klar gemacht, und daher wissen viele nicht, dass sie aus der Haft heraus einen Asylantrag stellen könnten oder dass sie kostenlose Rechtshilfe ansuchen könnten, welche für Berufungen gegen Haft, Zurückweisungen oder Abschiebungen nötig ist.

4) In manchen Fällen wurden Inhaftierten absichtlich falsche Information gegeben, als ihnen erklärt wurde, sie würden monatelang inhaftiert werden, wenn sie um Asyl ansuchen. In vielen Fällen hielt dies die Inhaftierten davon ab, Anträge auf Asyl zu stellen.

5) Der Zugang zu kostenloser Rechtshilfe ist nicht automatisch und Häftlinge werden nicht ausreichend darüber informiert. Nur die wenigsten Inhaftierten sind sich ihres Rechts auf kostenlose Rechtshilfe bewusst und wissen, wie sie davon Gebrauch machen können."

Mülteci-DER hat weitere schwere Rechtsverletzungen gegen inhaftierte Schutzsuchende dokumentiert, die in den Beobachtungen detailliert beschrieben werden.

Angst vor "freiwilliger" Rückkehr und Abschiebungen

Von Anfang an haben Vertreter der türkischen Regierung erklärt, dass nicht-syrische Zurückgeschobene in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollten. Angesichts der Unmöglichkeit, Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu erhalten, setzt dies Schutzsuchende der ernsthaften Gefahr aus, abgeschoben zu werden ohne jemals ihre Fluchtgründe vorgebracht haben zu können. Es ist dokumentiert, dass die Türkei bereits Abschiebungen nach Iran, Irak und Afghanistan durchgeführt hat.

Aber auch syrische Flüchtlinge müssen Abschiebungen fürchten. Wie Mülteci-DER ab Seite 2 ausführt, gab es besorgniserregende Fälle sogenannter "freiwilliger" Rückkehr nach Syrien. Dabei wurden syrische Flüchtlinge willkürlich inhaftiert und vor die Wahl gestellt, entweder auf unbestimmte Zeit in Haft zu bleiben oder nach Syrien zurückzukehren.

Hat Europa das individuelle Recht auf Asyl abgeschafft?

Wenn Schutzsuchende, die Europa erreichen, nie die Möglichkeit erhalten Asyl zu ersuchen, wird es fraglich ob ein individuelles Asylrecht in Europa noch existiert. Beweise, die in den "Beobachtungen zur Situation von Flüchtlingen in der Türkei" von Mülteci-DER vorgebracht wurden, zeigen deutlich, dass sich Europa nicht einfach darauf verlassen kann, dass sogenannte "sichere Drittstaaten" es von seiner Verantwortung für den Flüchtlingsschutz befreien.


URL des Artikels auf der Pro Asyl-Homepage:
https://www.proasyl.de/news/bericht-zum-eu-tuerkei-deal-bietet-die-tuerkei-wirklich-einen-effektiven-zugang-zum-asyl/

*

Quelle:
Pro Asyl, 17. Mai 2016
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (0) 69 - 24 23 14 - 0, Fax: +49 (0) 69 - 24 23 14 72
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de
mit freundlicher Genehmigung von Pro Asyl


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang