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AUSSEN/125: Erklärung der EU zum Internationalen Tag der indigenen Völker (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 9. August 2010

Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, im Namen der
Europäischen Union zum Internationalen Tag der indigenen Völker


Zum Internationalen Tag der indigenen Völker möchte ich im Namen der Europäischen Union die indigenen Völker der ganzen Welt unserer Unterstützung versichern. Wir ehren heute die indigenen Völker und bekunden unsere Anerkennung für den enormen Beitrag, den sie mit ihren Traditionen und ihrem Wissen zum Weltkulturerbe und zur nachhaltigen Entwicklung weltweit geleistet haben.

Wir stehen bereits inmitten des zweiten Internationalen Jahrzehnts der indigenen Völker der Erde (2005-2015). Anlass für uns, darüber nachzudenken, was bereits getan wurde, um die Rechte indigener Völker gemäß der UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker zu schützen und ihre Gleichbehandlung zu gewährleisten - und wie viel mehr noch zu tun bleibt.

Von den Errungenschaften ist an erster Stelle die Annahme der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker im Jahr 2007 zu nennen, die von der Europäischen Union unterstützt wurde. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Vertreter indigener Völker wäre diese Erklärung nie zustande gekommen. Die Erklärung hat die Rechte dieser Völker gestärkt und dafür gesorgt, dass sich die indigenen Völker in der ganzen Welt weiter entfalten können. Sie vermittelt eine einfache, aber starke Botschaft: Gleichheit für alle.

An der Richtigkeit der Grundsätze besteht somit kein Zweifel - es gilt nun, sie auch in die Praxis umzusetzen. Leider sind Diskriminierungen und Ungleichbehandlung von Angehörigen indigener Völker auch heute noch weltweit an der Tagesordnung.

Der Internationale Tag der indigenen Völker bietet der Europäischen Union Gelegenheit, ihr Engagement für die Förderung und den Schutz der Rechte indigener Völker gemäß der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker erneut zu bekräftigen. Im Namen der Europäischen Union verspreche ich, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass Diskriminierung und Ungleichbehandlung ein Ende finden - nicht nur vom Grundsatz her, sondern vor allem auch in der Praxis.

Die Kandidatenländer Türkei, Kroatien*, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien(*) und Island(+), die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Kandidatenländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörende EFTA-Land Norwegen sowie die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

(*) Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
(+) Island ist weiterhin Mitglied der EFTA und des Europäischen Wirtschaftsraums.



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1038, 09.08.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2010