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WIRTSCHAFT/079: Orientierungshilfe zur Bewältigung der aktuellen Bankenkrise (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 13. Oktober 2008

Staatliche Beihilfen: Kommission gibt Mitgliedstaaten Orientierungshilfe zur Bewältigung der aktuellen Bankenkrise


Mit einer neuen Mitteilung hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand gegeben, wie sie in der aktuellen Krise Finanzinstituten am besten beistehen und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermeiden können, ohne gegen die EU-Beihilfevorschriften zu verstoßen. Grundlage der Leitlinien ist insbesondere Artikel 87 Absatz 3 des EG-Vertrags, wonach Beihilfen zulässig sind, wenn sie beträchtliche Störungen des Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaates beheben helfen. Wie in der Erklärung der Eurogruppe vom 12. Oktober angekündigt, werden die Leitlinien es den Mitgliedstaaten erleichtern, koordiniert konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen. Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen Unterstützungsmaßnahmen keine unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen verursachen, indem sie beispielsweise Finanzinstitute in anderen Mitgliedstaaten benachteiligen und/oder es begünstigen Banken ermöglichen, sich aufgrund der staatlichen Hilfe auf unlautere Weise zusätzliche Neugeschäfte zu sichern. Außerdem müssen die Maßnahmen befristet sein und eine angemessene Eigenbeteiligung des Privatsektors vorsehen. Die Kommission wird Regelungen, die diesen Leitlinien entsprechen, in einem Eilverfahren (möglichst innerhalb von 24 Stunden) genehmigen.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in diesem Zusammenhang: "Mit diesen Leitlinien hat die Kommission ihr Versprechen gegenüber dem EU-Rat der Finanzminister vom 7. Oktober, sie werde den Mitgliedstaaten helfen, die akuten Probleme im Finanzsektor in koordinierter und effektiver Weise anzugehen, sehr schnell eingelöst. Die Leitlinien zeigen, welch wichtige Rolle die Beihilfevorschriften für die Lösung der aktuellen Probleme auf den Finanzmärkten spielen, und sind eine willkommene Ergänzung zu dem von der Eurogruppe am 12. Oktober vereinbarten Vorgehen zum Schutz des Finanzsystems.

In den in Form einer Mitteilung vorgelegten Leitlinien erläutert die Kommission, wie sie die EU-Beihilfevorschriften in der derzeitigen Krise auf staatliche Beihilferegelungen und Einzelmaßnahmen zugunsten von Finanzinstituten anzuwenden gedenkt. Bürgschafts- und Rekapitalisierungsregelungen können sehr schnell freigegeben werden, solange gewährleistet ist, dass die Regelungen zweckmäßig und dem Ziel der Stabilisierung der Finanzmärkte angemessen sind. Sie müssen außerdem Schutzmechanismen enthalten, die unnötige Behinderungen des Wettbewerbs ausschließen.

Die Regelungen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Die Regelung wird diskriminierungsfrei (d. h. nicht auf Grundlage der Nationalität) angewandt, so dass das Funktionieren des Binnenmarkts nicht gestört wird.
Die staatlichen Zusagen sind zeitlich befristet. Dies garantiert, dass die Unterstützung nur so lange gewährt wird, wie sie für die Bewältigung der Finanzmarktturbulenzen notwendig ist und dass die Maßnahmen überprüft oder angepasst werden, sobald bessere Marktbedingungen herrschen.
Der Umfang der staatlichen Unterstützung ist klar definiert und begrenzt. Damit ist die Hilfe auf das zur Bewältigung der akuten Krise erforderliche Maß begrenzt und es ist ausgeschlossen, dass Anteilseigner oder Finanzinstitute auf Kosten der Steuerzahler ungerechtfertigte Vorteile aus der Regelung ziehen.
Der Privatsektor leistet einen angemessenen Beitrag und zahlt ein adäquates Entgelt für die Einführung der allgemeinen Unterstützungsregelungen (wie etwa die Übernahme von Bürgschaften); außerdem übernimmt der Privatsektor auf jeden Fall einen erheblichen Teil der mit der gewährten Unterstützung verbundenen Kosten.
Die Regelung enthält genügend Verhaltensmaßregeln für die Begünstigen, so dass ein Missbrauch der staatlichen Unterstützung durch beispielsweise Expansion oder aggressive Marktstrategien ausgeschlossen werden kann.
Im Anschluss an die Unterstützungsmaßnahmen sind entsprechende Strukturanpassungsmaßnahmen für den Finanzsektor als Ganzen bzw. die Umstrukturierung einzelner Finanzinstitute, die die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen mussten, vorzusehen

Die Einhaltung dieser Kriterien - auch bei Einzelmaßnahmen - wird von den Mitgliedstaaten sichergestellt und von der Kommission überwacht. Die Leitlinien sehen vor, dass die Kommission die Mitgliedstaaten schon bei der endgültigen Formulierung einzelner Regelung dabei beraten kann, wie sie ihre Maßnahmen am besten ausgestalten, damit diese nicht gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen.

Die Mitteilung stützt sich auf die Grundsätze der geltenden Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen (MEMO/04/172), berücksichtigt jedoch auch die besonderen Umstände im Finanzsektor aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation, die als beträchtliche Störung des Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaats im Sinne des EG-Vertrages (Art. 87 Abs. 3 Buchstabe b) angesehen werden kann.

Die Mitteilung der Kommission ist auf folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/horizontal.html


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1495, 13.10.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2008