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MELDUNG/026: Einheitliches EU-Patent im Europaparlament verabschiedet (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 12. Dezember 2012

Einheitliches EU-Patent im Europaparlament verabschiedet

DBV: Rechtssicherheit für Landwirte und Züchter noch nicht gewährleistet



"Der Schutz der Landwirte vor einer Haftung für eine unbeabsichtigte Vermehrung von patentgeschützten Tieren und Pflanzen darf durch das einheitliche EU-Patent nicht ausgehebelt werden", forderte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Dr. Helmut Born. Das EU-Parlament hat in dieser Woche das "Regelungspaket" zum einheitlichen EU-Patent beschlossen, das ab Frühjahr 2014 in allen Mitgliedstaaten außer Spanien und Italien gelten wird. Dies habe das Ziel, dass ein einmal erteiltes Patent in der gesamten EU einheitliche Wirkung entfaltet.

Patente auf Tiere und Pflanzen, die den Zugang zur Genetik von Nutztieren und -pflanzen begrenzen, lehnt der DBV grundsätzlich ab. Im deutschen Patentgesetz seien jedoch Ausnahmen für Landwirte und Züchter geschaffen worden. Das neue EU-Patent lässt dagegen befürchten, dass diese positiven Regelungen zukünftig ausgehebelt werden, erklärte Born. Zwar wurde das Landwirteprivileg in das Regelungspaket aufgenommen. Das Züchterprivileg gilt dagegen zumindest nach dem Wortlaut nur für Pflanzen, nicht für Tiere. Auch die deutsche "Auskreuzungsregelung" ist nicht enthalten. "In diesen Punkten muss dringend nachgebessert werden", machte Born deutlich. Nach der Auskreuzungsregelung bleibt biologisches Material, das im Bereich der Landwirtschaft unbeabsichtigt gewonnen wurde, vom Patentschutz ausgenommen. Sie wurde in Deutschland aufgrund der negativen Erfahrungen aus dem amerikanischen Rechtsraum eingeführt, um Landwirte vor dem Haftungsrisiko zu schützen, wenn patentiertes Material auf ihren Flächen auskreuzt.

Der Bauernverband hat in den Verhandlungen zum EU-Patent von Beginn an die Aufnahme des Landwirte- und Züchterprivilegs und der Auskreuzungsregelung gefordert. Zumindest bedürfe es einer Regelung, wonach nationale mit der Biopatentrichtlinie in Einklang stehende Ausnahmen auch weiterhin gelten. Auch die Bundesregierung hatte sich dafür in den Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Justizministerrat (Trilog-Verhandlungen) eingesetzt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2012