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AGRAR/1219: "Bodenschutzrichtlinie ist überflüssig!" (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. Oktober 2007

"Bodenschutzrichtlinie ist überflüssig!"

Sonnleitner wandte sich an EU-Umweltausschuss


Im Vorfeld der Beratungen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments über den Entwurf einer Bodenrahmenrichtlinie hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an die Europaabgeordneten dieses Ausschusses appelliert, den Richtlinienentwurf abzulehnen und an die EU-Kommission zurückzuweisen. Bereits der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hatte diesen Entwurf gänzlich abgelehnt, da die vorgeschlagene Richtlinie auf der falschen Rechtsgrundlage des EG-Vertrages basiere und das Subsidiaritätsprinzip verletze.

Sonnleitner kritisierte den bürokratischen Aufwand, der auf Mitgliedsstaaten und Wirtschaft bei einer Umsetzung der Richtlinie zukommen werde. Dieser stehe in einem "eklatanten Widerspruch" zu den Bemühungen um Entbürokratisierung auf europäischer und nationaler Ebene und zu den Zielen des Europäischen Rates, den Verwaltungsaufwand bis 2012 um 25 Prozent zurückzuführen. Der DBV-Präsident befürchtet zudem, dass die Bodenrahmenrichtlinie in Deutschland weit mehr Widerstand hervorrufen werde als beispielsweise die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie.

In seinem Schreiben an die Europaabgeordneten betonte der DBV-Präsident, dass der Bodenschutz für die Landwirte hohe Priorität habe, da sie ihre Produktionsgrundlage erhalten wollten. Es sei deshalb nicht zu rechtfertigen, wenn vorhandene europäische Rechtsvorschriften und das Engagement der Landwirte beim Bodenschutz ignoriert würden und parallel zu den bestehenden direkt oder indirekt den Bodenschutz betreffenden Richtlinien sowie Cross Compliance jetzt neue Vorschriften für den Bodenschutz erlassen würden. Sonnleitner stellte auch infrage, ob für ein europäisches Handeln beim Bodenschutz überhaupt ein Bedarf bestehe, da grenzüberschreitende Gefahren für den Bodenschutz nicht vorhanden seien und der Schutz der Böden im ureigenen Interesse der Grundeigentümer liege. Inakzeptabel sei auch das Bestreben der EU-Kommission und einiger Mitgliedsstaaten, mithilfe der Bodenschutzrichtlinie ab dem Jahre 2013 Finanzmittel für die Landwirtschaft sichern zu wollen oder für die Altlastensanierung zu verwenden. Bereits heute würden über Agrarumweltprogramme Maßnahmen des Bodenschutzes gefördert. Gesetzliche Standards dagegen dürften schon heute nicht mehr gefördert werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Oktober 2007
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
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Tel.: 030 / 31 904 239
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2007